Seit dem Sommersemester 2023 zählt das Zertifikat „Heterogenität und Mehrsprachigkeit (HuM)“ zu den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einschlägig anerkannten Hochschulzertifikaten DaF/DaZ. Es gilt damit als Äquivalent zur Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte „Deutsch als Zweitsprache.“

In Verbindung mit einem Hochschulabschluss sind Absolvent:innen des Zertifikats HuM zum Unterrichten in Integrationskursen berechtigt. Das Zertifikat HuM kann einem entsprechenden Antrag auf Zulassung als Lehrkraft in Integrationskursen gem. § 15 Integrationskursverordnung (IntV) als Nachweis einer Zusatzqualifikation in DaF/DaZ beigelegt werden. Näheres zu den einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte der Homepage des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das Bundesamt entscheidet nach Prüfung aller im Antragsverfahren vorgelegten schriftlichen Unterlagen über Ihre Zulassung als Lehrkraft in Integrationskursen und teilt seine Entscheidung mit.

Weiterführende Informationen des BAMF zur Beantragung einer Tätigkeit als Lehrkraft in Integrationskursen: https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/TraegerLehrFachkraefte/LehrFachkraefte/ZulassungIntegrationskurse/zulassung-integrationskurse-node.html