Das Zertifikat HuM zeichnet sich durch eine gezielte Verzahnung von Theorie und Praxis aus. Im Rahmen des Zertifikatsstudiums absolvieren Sie eine Praxisphase in einer unserer Kooperationsschulen. Von universitärer Seite werden Sie hierbei intensiv begleitet, um Ihr theoretisches Wissen und Ihre schulpraktischen Erfahrungen systematisch aufeinander zu beziehen.

Damit die Verzahnung von universitärem und schulpraktischem Lernen gelingt, arbeiten wir mit einem Netzwerk an festen Kooperationsschulen zusammen, mit denen wir in permanentem Austausch stehen. Eine Übersicht über unsere Kooperationsschulen finden Sie hier.

Ablauf der Schulpraxisphase

Sie beginnen Ihr Zertifikatsstudium im Sommersemester.

Im darauffolgenden Wintersemester, Ihrem zweiten Zertifikatssemester also, besuchen Sie bei einem regulären Ablauf das Vorbereitungsseminar zur Schulpraxisphase.

  • Im Vorbereitungsseminar entwickeln Sie Basiskompetenzen in den Handlungsfeldern Sprachdiagnose und -förderung und lernen Prinzipien sprachbewussten Unterrichtens in allen Fächern kennen.
  • In insgesamt vier Hospitationsstunden zu bestimmten Zeitpunkten des Wintersemesters gewinnen Sie erste Einblicke in den Schul- und Unterrichtsalltag einer unserer Kooperationsschulen. Anhand fokussierter Lernbeobachtungen schulen Sie Ihren Blick für die individuellen Voraussetzungen und Ressourcen von Schüler:innen.

 

Die daran anschließende Praxisphase findet in der Regel in Ihrem dritten Zertifikatssemester statt und erstreckt sich über die Dauer des Sommersemesters. Unterstützt werden Sie durch ein universitäres Begleitseminar.

  • Das Begleitseminar bildet den organisatorischen und inhaltlichen Rahmen für die Schulpraxisphase. Abläufe und Inhalte der Schulpraxisphase sind mit dem Begleitseminar koordiniert, sodass Sie bei jedem schulpraktischen Schritt Vorbereitung, Beratung und Begleitung erfahren. Das Begleitseminar bietet zudem Raum, um Ihre Erfahrungen zu reflektieren und in der Gruppe an Handlungsoptionen für herausfordernde Situationen zu arbeiten.
  • Während der Schulpraxisphase verbringen Sie wöchentlich vier Schulstunden in der Kooperationsschule, die Sie im Wintersemester bereits kennengelernt haben. Sie beobachten weiterhin das Lern- und Unterrichtsverhalten von Schüler:innen, führen eine Sprachdiagnose durch und bieten auf deren Basis individuell abgestimmte Sprachförderung für eine:n Schüler:in an. 

Häufige Fragen zur Schulpraxisphase

Ich arbeite seit einiger Zeit in einer Schule, z.B. als PES-Kraft, oder in der Nachhilfe. Kann mir mein schulpraktisches Engagement für den Zertifikatslehrgang angerechnet werden?

Nein. Die Schulpraxisphase des Zertifikats HuM folgt einer eng mit unseren Kooperationsschulen abgestimmten Struktur und wird von universitärer Seite zielgerichtet vorbereitet und begleitet. Wir arbeiten mit engagierten Lehrkräften zusammen, mit denen wir in regem Austausch stehen, sodass Sie von einer optimal verzahnten universitären und schulischen Betreuung während der Praxisphase profitieren. Außerhalb des Zertifikatslehrgangs und/oder an anderen Schulen erbrachtes Engagement können wir daher nicht anerkennen.

 

Ich arbeite nebenbei in einer Schule, z.B. als PES-Kraft, oder in der Nachhilfe. Kann ich dort meine Schulpraxisphase absolvieren?

Nein. Die Schulpraxisphase des Zertifikats HuM folgt einer eng mit unseren Kooperationsschulen abgestimmten Struktur und wird von universitärer Seite zielgerichtet vorbereitet und begleitet. Wir arbeiten mit engagierten Lehrkräften zusammen, mit denen wir in regem Austausch stehen, sodass Sie von einer optimal verzahnten universitären und schulischen Betreuung während der Praxisphase profitieren. Es ist daher nicht möglich, die Schulpraxisphase an einer anderen Schule zu absolvieren. Eine Übersicht über unsere Kooperationsschulen finden Sie hier

 

Ich möchte die Schulpraxisphase nur an einer bestimmten Kooperationsschule absolvieren. Geht das?

Jein. Bei der Zuteilung der Studierenden zu unseren Kooperationsschulen berücksichtigen wir sowohl Ihre Schulwünsche als auch die Platzkapazitäten der Schulen. Sie haben die Möglichkeit, drei Prioritäten zur Schulwahl abzugeben. Ihre Priorisierung fließt in die Schulzuteilungen ein. Es besteht jedoch kein verbindlicher Anspruch, Ihrer Wunschschule zugeteilt zu werden.