FAQ - Akkreditierung im Lehramt
Der Senatsausschuss Qualität in Studium und Lehre hat sich in seiner Sitzung am 23. April mit dem Vorschlag befasst, eine universitätsweite Ordnung zur Regelung von Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen im SoSe 26 einzuführen. Die Mitglieder befürworteten jedoch, dass es weiterhin die Möglichkeit geben soll, lehrveranstaltungsspezifische Begründungen für Anwesenheitspflicht zu geben.
Auf dieser Grundlage wird ein Regelungsvorschlag in der Sitzung am 2. Juni besprochen.
Bereits fest steht: Eine Anwesenheitspflicht wird im PO-Anhang in der entsprechenden Spalte mit Kreuzchen markiert (siehe auch Vorlage Entwurf PO-Anhang).
Weiterhin geplant ist: Die Begründungen werden im MHB ausgewiesen.
Der Senatsausschuss Qualität in Studium und Lehre hat sich in seiner Sitzung am 23. April mit einem Vorschlag zur Regelung befassen. Diese Regelung sieht vor, dass sich ein Prüfungskonzept künftig aus zwei Teilen zusammensetzen: einem erweiterten Studienverlaufsplan und Begründungen für die Prüfungen. Beides wird in den Selbstbericht (Akkreditierungsverfahren) integriert.
In Fachstudiengängen ist ein erweiterter Studienverlaufsplan immer vorzulegen, Begründungen jedoch nur, wenn die Grenze von 6 Prüfungsereignissen pro Semester überschritten wird.
Bei Kombinationsstudiengängen ist die Darstellung sämtlicher möglicher Fächerkombinationen in Studienverlaufsplänen nicht praktikabel. Dies gilt insbesondere für Drei - Fach bzw. Zwei - Fach - Kombinationsstudiengänge, etwa im Lehramt oder im Zwei - Fach - Bachelor. Auch die Begrenzung von 6 Prüfungsereignissen pro Fach stellt bei Kombinationsstudiengängen keine adäquate Richtlinie dar, da Studierende mehr als ein Fach studieren.
Daher ist dem Studienverlaufsplan des Faches auf Ebene der Teilstudiengängestets eine kurze Begründung im Rahmen des Prüfungskonzept beizufügen.
Dieser Regelungsvorschlag soll dem Senat im Juli 2026 vorgelegt werden. Bis dahin beachten Sie bitten den vorläufigen Charakter dieser Informationen.
Lt. Präsidiumsbeschluss vom Januar sind die Lehrveranstaltungsformen der Landesverordnung über die Lehrverpflichtung an den Hochschulen (HLehrVO) leitend. Ein Zuordnungsvorschlag wird auf Grundlage der Ergebnisse aus der entsprechenden Arbeitsgruppe des Senatsausschuss Qualität in Studium und Lehre sowie weiteren relevanten Unterlagen (z.B. HRK, Wissenschaftsrat) zentral erarbeitet, Fachbereiche können Feedback geben.
Prüfungsformate sind nach Maßgaben gesetzlicher Regelungen in den Studiengangsunterlagen darzustellen. Bei Fragen zur Einordnung in die bisherigen Prüfungsarten, wenden Sie sich bitte an der Dez. 4 bzw. Referat LEQS. Ein hochschulweiter Austausch zu inhaltlichen / didaktische Gestaltung von Prüfungen ist für das nächste Jahr geplant. Bei Fragen zur Planung wenden Sie sich bitte an der Referat LEQS.
Die Fachverantwortlichen der „Doppelten Fächer“ wurden gebeten zu prüfen, ob die von ihnen bereits eingereichten MHB-Entwürfe Modulkonstellationen enthalten, die nicht zulässig sind. Sollte dies der Fall sein, wird um Änderung gebeten.
Die Rückmeldungen der Fachverantwortlichen zum aktuellen Stand und etwaige Fragen werden von den zentralen Einheiten geprüft.