FAQ - Akkreditierung im Lehramt

Der Senatsausschuss Qualität in Studium und Lehre wird sich in seiner Sitzung am 23. April mit dem Vorschlag befassen, eine universitätsweite Ordnung zur Regelung von Anwesenheit in Lehrveranstaltungen im SoSe 26 einzuführen. 

Bereits fest steht: Eine Anwesenheitspflicht wird im PO-Anhang in der entsprechenden Spalte mit Kreuzchen markiert (siehe auch Vorlage Entwurf PO-Anhang). 

Geplant ist: Die Begründungen werden im MHB ausgewiesen. Die genaue Umsetzung hängt davon ab, ob eine Rahmenordnung eingeführt wird.

Der Senatsausschuss Qualität in Studium und Lehre wird sich in seiner Sitzung am 23. April mit einem Vorschlag zur Regelung befassen. Über das Ergebnis wird zeitnah informiert. 

Lt. Präsidiumsbeschluss vom Januar sind die Lehrveranstaltungsformen der Landesverordnung über die Lehrverpflichtung an den Hochschulen (HLehrVO) leitend. Ein Zuordnungsvorschlag wird auf Grundlage der Ergebnisse aus der entsprechenden Arbeitsgruppe des Senatsausschuss Qualität in Studium und Lehre sowie weiteren relevanten Unterlagen (z.B. HRK, Wissenschaftsrat) zentral erarbeitet, Fachbereiche können Feedback geben.

Der Senatsausschuss Qualität in Studium und Lehre wird sich in seiner Sitzung am 23. April mit dem Thema befassen. Über das Ergebnis wird zeitnah informiert.

Die Fachverantwortlichen der „Doppelten Fächer“ werden gebeten, so bald wie möglich zu prüfen, ob die von ihnen bereits eingereichten MHB-Entwürfe Modulkonstellationen enthalten, die nicht zulässig sind. Sollte dies der Fall sein, wird um Änderung gebeten. Das ZfLB wird zeitnah mit den FB in Kontakt treten und um Rückmeldung zu etwaigen Änderungsbedarfen und ggf. in diesem Zusammenhang auftauchende Fragen zu bitten.

Kontakt

Bereichsleitung

Dr. Nadja Wobbe
T +49(0) 6341 280-37254
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