Förderung
beruflicher Weiterbildung und Entwicklung

Die RPTU ist bestrebt, die berufliche Weiterbildung und Personalentwicklung von Frauen zu fördern und zu unterstützen.

An der RPTU in Landau ist die Frauenförderung Teil der Maßnahmen des Gleichstellungsplans. Interessierte Mitarbeiterinnen haben die Möglichkeit, einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für eine individuelle, berufliche Weiterbildung zu stellen. Dieses Angebot gilt aktuell nur für die RPTU in Landau.

Frauenförderung an der RPTU

Wer wird gefördert?

  • Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen
  • Nicht-wissenschaftliche Mitarbeiterinnen
  • Beamtinnen

Was wird gefördert?

Interne und externe Weiterbildungsmaßnahmen, sofern Sie für das berufliche Aufgabengebiet an unserer Universität relevant sind. Jedem Antrag ist eine Kurzbeschreibung der geplanten Weiterbildung sowie ein Link zum Weiterbildungsangebot beizufügen.

Bei Weiterbildungsmaßnahmen, die nicht als inneruniversitäres Personalentwicklungsprojekt von der RPTU angeboten werden, muss der Antrag vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden. Diesem Antrag ist zusätzlich eine Bestätigung des Vorgesetzten beizufügen, dass die geplante Weiterbildungsmaßnahme für die Ausübung des derzeitigen Berufs sinnvoll ist.

Beispiele für mögliche Fördermaßnahmen sind:

  •  Berufsbegleitende Fortbildungen im Bereich
    ► Betriebswirtschaft, Informatik, Management, Marketing, Personalführung o.ä.

  •  Angebote zur Verbesserung der Soft-Skills
    ► Zeitmanagement, Change Management, Interkulturelle Kompetenz, Mental Training, Selbstorganisation o.ä.

  •  Kommunikationstrainings und Coachings
    ► Gesprächsführungstechniken (Vertragsverhandlungen, Konfliktgespräche, interne und externe Kommunikation etc.), Moderationstechniken, Bewerbungstraining, Rhetorikkurse o.ä.

  •  Angebote aus dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM)
    ► 1. Hilfe-Kurse, Selbstverteidigung, Mental Training o.ä.

Wieviel wird gefördert?

Die Höhe der Förderung ist derzeit nicht begrenzt. Die Entscheidung über die Gewährung der Höhe Fördersumme fällt die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte der RPTU in Abstimmung mit dem Personalrat.

Welche weiteren Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Derzeit ist eine Förderung nur an der RPTU in Landau möglich.
  • Bei der zu fördernden Maßnahme handelt es sich um eine berufliche, berufsbegleitende Weiterbildung und nicht um eine Ausbildung.
  • Die Maßnahme trägt dazu bei, die eigenen, persönlichen Kompetenzen zu erweitern, um an unserer Universtität erfolgreich, resilient, souverän, wettbewerbsfähig und zukunftsorientiert tätig sein zu können.
  • Während der Weiterbildungsmaßnahme und mindestens sechs Monate nach Beendigung besteht ein gültiger Arbeitsvertrag mit der RPTU in Landau.

Wie kann man eine Förderung erhalten?

Bitte füllen sie hierfür den Antrag für die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für Frauen aus und senden diesen an die im Antrag genannte Anschrift zur Prüfung und Genehmigung zurück.

Wer entscheidet über die Förderung?

Über die Bewilligung oder Ablehnung eines Förderantrages entscheidet der Personalrat zusammen mit der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten der RPTU.

Wer kann mich beraten?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern an das Büro der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten der RPTU in Landau.

Clara-Marie-Faßbinder Gastprofessur an der RPTU

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