Ziele und Aufgaben

 

Warum ist Gleichstellungsarbeit an einer Universität wichtig? Was sind die Ziele? Und wieso braucht es eine Zentrale Gleichstellungsbeauftragte? Was sind ihre Aufgaben?

 

Ziele

Alle Landeshochschulgesetze sehen vor, dass die Hochschulen sowohl Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte in den Fachbereichen und der Verwaltung sowie eine Zentrale Gleichstellungsbeauftragte bestellen (§ 4 HSchG).

Die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Erhöhung des Frauenanteils im wissenschaftlichen Bereich und in leitenden Positionen sowie die Optimierung der Vereinbarkeit von Beruf bzw. Studium und Familie sind an der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserlautern-Landau wichtige Entwicklungsziele. Diese sind im Gleichstellungsplan festgelegt. Durch die Zusammenlegung der Universitäten in Kaiserslautern und Landau, gibt es bis zur Verabschiedung eines gemeinsamen Gleichstellungsplans, aktuell für jeden Standort einen eigenen Plan.

Gleichstellungsplan KLGleichstellungsplan LD

Unser Ziel ist es, gemeinsam mit allen Gleichstellungsvertretungen der RPTU daran zu arbeiten, dass Gleichstellung und Familienfreundlichkeit als selbstverständlicher Faktor in allen Bereichen der Universität angesehen werden. Deshalb liegt das Hauptaugenmerk auf strukturellen Veränderungen.

Weitere Ziele sind:

  • die Erhöhung der Anteile der Frauen in allen Berufsgruppen und Qualifikationsstellen, in denen sie bisher unterrepräsentiert sind
  • die Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern zu sichern
  • Nachwuchs- bzw. wissenschaftliche Nachwuchsförderung
  • Förderung und Personalentwicklung von Frauen
  • eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen und Männer
  • einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in allen Gremien der Universität hinzuwirken sowie
  • die Verhinderung und Bekämpfung von sexualisierter Belästigung, Gewalt und Diskriminierung
  • u.v.m.

Eines der aktuell wichtigsten Ziele ist die Erhöhung des Frauenanteils an den Professoren. Zu diesem Zweck werden Programme wie das Bundesprofessorinnenprogramm und Juniorprofessorinnenprogramm durchgeführt. Durch aktive Rekrutierung und geschlechtsspezifische Sensibilisierung in Berufungsverfahren sollen Frauen ermutigt werden, sich auf Stellen in Fächern zu bewerben, in denen sie unterrepräsentiert sind, und geschlechtsspezifische Stereotypen sollen abgebaut werden.

Um den Anteil der Studentinnen in den mathematisch-technischen Fächern zu erhöhen und den Studienabbruch von Studentinnen zu Beginn des Studiums zu verringern, werden Maßnahmen wie das Mentoring-Projekt der Stabstelle Gleichstellung, Vielfalt und Familie sowie der Schoolgirls' Day / Girls' Day organisiert. Da es an der RPTU nur wenige Studiengänge gibt, in denen Männer deutlich unterrepräsentiert sind, konzentrieren sich die Angebote auf die Förderung von Studentinnen.

Aufgaben

Die Zentralen Gleichstellungsbeauftragten werden vom Senat der Hochschule bestellt. Ihre Aufgaben sind stark strukturell geprägt. Sie wirken in allen Hochschulgremien mit und vertreten die Rechte der Frauen und den gesetzlichen Auftrag der Gleichstellung gegenüber der Hochschulleitung, dem Senat, dem Hochschulrat, der Personalabteilung und weiteren hochschulinternen Gremien. Dabei besteht ein enger Austausch mit der Hochschulleitung, dem Senatsausschuss für Gleichstellungsfragen, den dezentralen Gleichstellungsbeauftragten aller Fachbereiche, dem Personalrat, dem Sekretärinnennetzwerk, dem Asta-Referat für Soziales sowie mit der Stabstelle Gleichstellung, Vielfalt und Familie.

Darüber hinaus setzen sich die Gleichstellungsbeauftragten mit verschiedenen Maßnahmen und Angeboten für Chancengerechtigkeit und Gleichstellung für Frauen aller universitärer Statusgruppen für die Erfüllung der Aufgaben nach § 2 Abs. 2: „Die Hochschulen fördern die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“, ein.

Zu den Aufgaben nach § 72 Abs. 4 (HochSchG) gehören u.a.:  

  • Mitwirkung an allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen, die die weiblichen Beschäftigten betreffen.
  • Ansprechperson mit beratender Funktion für alle Hochschulangehörige
  • Unterstützung der Organe der Hochschule (Hochschulrat, Senat, Präsidentin/Präsident; Aufgaben des Senats unter Beachtung von § 2 Abs. 1 Satz 5 Gender Mainstreaming ) und der von ihnen gebildete Ausschüsse
  • Mitwirkung bei der Erstellung des Gleichstellungsplanes der Universität
  • Unterstützung bei der Vergabe von Stipendien und bei anderen Maßnahmen der Nachwuchs- bzw. wissenschaftlichen Nachwuchsförderung und Personalentwicklung von Frauen
  • programmbezogene Aktionen initiieren und durchführen (z.B. Gender- und Diversity-Tag)
  • Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung sexualisierter Belästigung, Gewalt und Diskriminierung
  • u.v.m.
Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist die Senatsgleichstellungsbeauftragte rechtzeitig zu informieren. Sie kann Stellungnahmen abgeben, an den Sitzungen aller Gremien beratend teilnehmen und Anträge stellen; ihre Stellungnahmen sind den Unterlagen beizufügen (§ 72 HochSchG).

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