Ich möchte Beratung rund um das Thema Trennungsrechnung

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Am 01.01.2007 ist der EU-Gemeinschaftsrahmen und am 01.01.2015 der Unionsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation in Kraft getreten. Hiernach muss eine Trennung von wirtschaftlichen und nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten der Hochschulen erfolgen.

Die Aufgabe der Trennungsrechnung liegt in der eindeutigen Zuweisung der Kosten in einen der beiden genannten Tätigkeitsbereiche. Dadurch wird nachgewiesen, dass die Hochschule ihre wirtschaftlichen Leistungen (z. B. Auftragsforschung, sonstige Dienstleistungen) subventionsfrei erbringt.

Um den Anforderungen der Trennungsrechnung gerecht zu werden finden Sie auf den Seiten der HA 2 Finanzangelegenheiten https://www.uni-kl.de/index.php?id=11554 diverse Dokumente. So nutzen Sie z.B. zur Dokumentation Ihrer Arbeitszeiten an Projekten bitte das Dokument „Zeitnachweis“ des entsprechenden Jahres.

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