Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung / Unfallanzeigen

Beschäftigte und Studierende der RPTU sind beim Ausüben einer versicherten Tätigkeit gesetzlich unfallversichert. Auch Unfälle auf dem direkten Weg zur Universität und zurück sind in der Regelversichert. Leistungsträger für die gesetzliche Unfallversicherung der RPTU ist die Unfallkasse Rheinland-Pfalz in Andernach.

Informieren Sie sofort Ihren Vorgesetzten, Praktikumsleiter oder ihren Sicherheitsbeauftragten über jeden Arbeitsunfall, auch über „Beinaheunfälle“.

Die ärztlichen Behandlungen der genannten Unfälle haben über ermächtigte Durchgangsärzte zu erfolgen. Hinweise dazu finden Sie in den ausgehängten Notfall/Unfallblättern oder in der Datenbank Durchgangsärtze.

Anzeigen der Unfälle an die Unfallkasse

Durch Unfall bedingte Todesfälle und schwere Verletzungen, sind sofort telefonisch der Unfallkasse Rheinland-Pfalz in Andernach, Tel. 02632/960-0 und der Universitätsleitung anzuzeigen.

Eine zeitnahe schriftliche Anzeigepflicht von Arbeitsunfällen an die Unfallkasse besteht, wenn Studierende oder Beschäftigte infolge eines Unfalls ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen.

Dazu müssen die benötigten Formblätter der Unfallkasse vom Verletzen oder Vorgesetzten vollständig ausgefüllt und an die entsprechenden Ansprechpartner geschickt werden. Für mögliche Rückfragen ist eine Telefonnummer anzugeben. Nach Terminvereinbarung beim Ansprechpartner ist auch eine Aufnahme der Unfallanzeige Vorort möglich.


Ansprechpartner zur Aufnahme von Unfallanzeigen:

RPTU in Kaiserslautern
Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle:
Petra Stemler
E: unfallanzeigen-kl[at]rptu.de
Mo- Do vormittags Tel: 0631 205 3920
Gebäude 10-113

alle Unfälle (außer Beamte):
komm. Sebastian Wieczorek
E: ​​​unfallanzeigen-ld[at]rptu.de
Tel: 0631 205 5548
Tel: 06341 280 32247
Gebäude G

Sekretariat ZSGW
E: ​​​zsgw-sekretariat[at]rptu.de
Mo-Do vormittags: 0631 205 4431
Gebäude 28-104


Bei Wegeunfällen ist ergänzend auch der vollständig ausgefüllte Zusatzbogen „Wegefragen“ einzureichen.

Handelt es sich um einen Verkehrsunfall, muss die ermittelnde Polizeidienststelle, deren Aktenzeichen (bei der Polizei zu erfragen!), Name und Anschrift der am Unfall beteiligten Personen, sowie die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge der Unfallkasse bekannt gegeben werden.

Für die Anzeige von Unfällen bei Dienstreisen, ist eine Kopie des genehmigten Dienstreiseantrages und evtl. das Veranstaltungs- oder Seminarprogramm vorzulegen.

Die schriftliche Anzeige an die Unfallkasse erfolgt über die zuständigen Ansprechpartner der Stabsstelle 6.0. Vorgesetzte, der Personalrat und die Fachkraft für Arbeitssicherheit erhalten bei Arbeitsunfällen eine Kopie zur Kenntnis.

Dienstunfälle von Beamten sind bei der Personalabteilung, Abteilung 3.1, zu melden.


Formblätter der Unfallkasse Rheinland-Pfalz für Beschäftigte und Studierende:

Bitte beachten Sie die Erläuterungen zur Unfallanzeige und die ergänzenden Ausfüllhinweise der RPTU

Ergänzende Ausfüllhinweise

Beschäftigte:

  • Eine Unfallanzeige ist immer dann auszufüllen, wenn durch den Unfall ein Arztbesuch notwendig wurde.
  • Unter Pkt. 25 ist anzugeben: Fachbereich oder Dezernat + Lehrgebiet oder Abteilung + Name des/der Vorgesetzten


Studierende:

  • Punkt 5: Bitte ergänzen Sie den Fachbereich in dem Sie eingeschrieben sind hinter Ihrem Namen.
  • Zusätzliche Angaben unter Punkt 14: Hat sich der Unfall während des Praktikums an der RPTU ereignet, ist die genaue Bezeichnung des Praktikums, der Name des Praktikumsleitenden und der zuständige Professor bzw. die zuständige Professorin zu erfassen. Hat sich der Unfall im HSSP an der RPTU ereignet, ist die genaue Bezeichnung des Kurses anzugeben.
  • Punkt 21 benötigt die Angaben, wann Sie Ihren Studientag am Unfalltag begonnen haben und wann der Tag geendet hätte, wenn sich der Unfall nicht ereignet hätte.