Juniorprofessuren verfügen üblicherweise über kein eigenes Forschungsbudget. Gleichzeitig wird erwartet, dass im Verlauf der Juniorprofessur eigene Forschungsleistungen erbracht werden. Juniorprofessor:innen können Anträge in diesem Teilfonds stellen. Die Mittel können für die Grundausstattung eingesetzt werden (häufig Fördervoraussetzung bei anderen Förderern), können aber auch dazu dienen, die eigenen Forschungsarbeiten auf die Kooperation mit bestehenden Schwerpunkten auszurichten. Auch Emmy-Noether-Nachwuchsgruppenleitungen sind antragsberechtigt.

Antragsvolumen
 Bis 20.000 € für die Laufzeit der Juniorprofessur.

Die Fördersumme kann auf mehrere Anträge über den Zeitraum der Juniorprofessur verteilt werden. Eine Mitnahme der Mittel an andere Universitäten und Forschungseinrichtungen, z.B. im Falle einer Berufung, ist ausgeschlossen.

Antragsunterlagen:
Bitte reichen Sie ein aussagekräftiges Forschungskonzept für den Zeitraum der Juniorprofessur ein, inklusive Angaben zu Planungen für Anträge bei Drittmittelgebern (DFG u. a.). Darüber hinaus sollten Angaben zur Anbindung an bestehende Forschungs-schwerpunkte der Universität sowie geplante Kooperationen dargestellt werden. Bei Emmy-Noether-Nachwuchsgruppen ist zusätzlich eine Kopie des Bewilligungsbescheids der DFG beizufügen. 

Bitte geben Sie ein Kostenstelle des Instituts an (TG 71, kein Drittmittelkonto), auf die die Mittel zugewiesen werden sollen.

Bitte senden Sie alle Unterlagen in einer PDF-Datei zusammengefasst an folgende Adresse:

zgapl-research-jp[at]rptu.de