Ich möchte Unterstützung bei der Inventarisierung

Infobox

Gemäß Handelsgesetzbuch und der Inventarordnung werden Vermögensgegenstände, die dauerhaft dem Betrieb zur Verfügung stehen inventarisiert. Verfahrenserleichterungen, z. B. bei geringwertigen Wirtschaftsgütern, werden aus den steuerlichen Gesetzen, Richtlinien oder Erlassen abgeleitet.

In der Anlagebuchhaltung wird ein Datensatz nebst Inventarnummer generiert. Zur Kennzeichnung dieser Vermögensgegenstände wird von der Abteilung 2.1 Controlling ein gelber Aufkleber mit der Inventarnummer erzeugt und nebst einem Stammblatt versendet.

Das Stammblatt ist durch den Inventarbeauftragten bzw. Kostenstellenverantwortlichen geprüft, ergänzt bzw. korrigiert und unterschrieben spätestens nach drei Wochen an die Abteilung 2.1 zurückzusenden.

Handelt es sich um ein geringwertiges Wirtschaftsgut wird ein roter Aufkleber ohne Inventarnummer versendet.

Wird ein inventarisierter Vermögensgegenstand an eine andere Kostenstelle übertragen, so ist in diesem Fall ein Formular zur Übergabe von Gegenständen auszufüllen Übergabe Gegenstände (PDF). Auch dieses Formular ist an die Abteilung 2.1 zu senden. Der Verkauf, die Leihe, die Schenkung oder der Tausch von Anlagegütern ist nur unter Einbeziehung der Abteilung 2.1 zulässig.

Scheidet ein Vermögensgegenstand aus dem Bestand aus, so ist ein Absetzungsantrag Absetzung, Antrag (PDF) zu erstellen und unterschrieben an die Abteilung 2.1 zu senden.

Kontakt

Abt. 2.1 - Controlling
Gottlieb-Daimler-Straße
Gebäude 47
67663 Kaiserslautern