Besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo)

Das Besondere Elektronische Behördenpostfach (beBPo) ist ein sicherer Übermittlungsweg für die elektronische Kommunikation von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit der Justiz, anderen Behörden, Rechtsanwälten, Notaren und weiteren am elektronischen Rechtsverkehr (ERV) teilnehmenden Institutionen. Es ist ein Bestandteil der Infrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP).

Wichtige Aspekte zum beBPo:

  • Gesetzliche Grundlage und Pflicht: Die Nutzung des beBPo ist für Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts seit dem 1. Januar 2022 verpflichtend für die Einreichung vorbereitender Schriftsätze, deren Anlagen sowie schriftlich einzureichender Anträge und Erklärungen bei Gericht (§ 130d ZPO, § 14b FamFG, § 46g ArbGG, § 65d SGG, § 52d FGO, § 55d VerwGO). Dies gilt ebenso für die Kommunikation mit Gerichtsvollziehern (§ 753 Abs. 5 ZPO).
  • Sicherer Übermittlungsweg: Das beBPo gewährleistet eine verschlüsselte und sichere Übertragung von Dokumenten. Die Nachrichten werden beim Versand doppelt verschlüsselt, wobei die erste Verschlüsselung den Inhalt und die zweite die Empfängeradresse schützt (Ende-zu-Ende-Verschlüsselung).
  • Vertrauenswürdiger Herkunftsnachweis (VHN): Beim Versand einer Nachricht über das beBPo wird automatisch ein Vertrauenswürdiger Herkunftsnachweis (VHN) angebracht. Dieser dient als Nachweis, dass die Nachricht tatsächlich von dem angegebenen Postfach der Behörde stammt und ersetzt in der Regel die qualifizierte elektronische Signatur für die formgerechte Einreichung elektronischer Dokumente.
  • Funktionsweise: Für die Nutzung des beBPo benötigen Behörden eine Sende- und Empfangssoftware sowie einen Zugang zum Verzeichnisdienst SAFE (Sicherer Authentifizierungs- und Freischaltungsdienst). Die Kommunikation erfolgt über sogenannte OSCI-Nachrichten, die über eine virtuelle Poststelle ausgetauscht werden.

Das beBPo ist somit ein zentrales Element für die Digitalisierung der Justiz und der öffentlichen Verwaltung in Deutschland und trägt maßgeblich zu einer effizienteren und sichereren elektronischen Kommunikation bei.

Ansprechpartner:

Stefan Allmang

Dezernat 6 Zentrales
Abteilungsleitung 6.1  Qualitätsmanagement und Personalentwicklung, Poststelle, Warenannahme und Fundbüro

KL, Gebäude 10 , Raum 118

T +49 (0)631/205-4110
E stefan.allmang(at)rptu.de