Aktuelle Neuigkeiten und Termine
Arbeiten bei Sommerhitze
1.7.25:
Stufe 1 - Warnung vor starker Wärmebelastung
2.7.25:
Stufe 2 - Warnung vor extremer Wärmebelastung
Hinweise und Empfehlungen der Abteilung 6.4 Arbeits- und Gesundheitsschutz und der Personalabteilung:
→ Gestallten sie Ihre Arbeitszeit flexibel und verschieben Sie Ihren Arbeitsbeginn entsprechend der Gleitzeitregelung auf frühe Morgenstunden.
→ Beginnen Sie Arbeiten im Außenbereich früh morgens und meiden Sie Arbeiten nach 11.00 Uhr, um die Belastung durch UV-Strahlung und erhöhte Ozon-Werte zu minimieren. Sofern möglich verlagern sie die Arbeiten an schattige Orte. Ist dies nicht möglich, müssen notwendige Arbeiten gegebenenfalls auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden.
→ Lüften Sie frühmorgens, da es ab etwa 10 Uhr an warmen Sommertagen zu einem deutlichen Temperaturanstieg kommt. Falls möglich sollten Lüftungssteuerungen so eingestellt werden, dass eine Nachtauskühlung möglich ist.
→ Halten Sie Sonnenschutzeinrichtungen nach dem morgendlichen Lüften dauerhaft geschlossen.
→ Nutzen Sie Ventilatoren zur Kühlung.
→ Achten Sie auf eine ausreichende Flüssigkeitsversorgung durch regelmäßiges Trinken.
→ Schalten Sie nicht benötigte Geräte ab, um die Anzahl an Wärmequellen zu reduzieren (z.B. Drucker, Beleuchtung etc.).
→ Kühlen sie gezielt regelmäßig beide Handgelenke mit kaltem Wasser.
→ Tragen Sie luft- und feuchtigkeitsdurchlässige leichte und bequeme Bekleidung und Schuhe (hiervon ist Schutzbekleidung ausgenommen).
→ Bevorzugen Sie leichte Kost und meiden Sie deftige Speisen.
→ Sollten die Temperaturen in den Arbeitsräumen dauerhaft 30°C überschreiten, wird seitens der Universitätsleitung eine „erweiterte Homeoffice-Regelung“ empfohlen, diese ist aber der/dem Vorgesetzten abzusprechen. Voraussetzung ist hier, dass an Homeoffice-Arbeitsplätzen kühlere Temperaturen vorzufinden sind.
Unter der „erweiterten Homeoffice-Regelung ist zu verstehen, dass die Arbeit am Nachmittag ins Homeoffice verlegt werden kann, sofern keine dienstlichen Gründe entgegenstehen. Dies gilt nur für diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die eine Individualvereinbarung zum Homeoffice haben. Kolleginnen und Kollegen, die aus dienstlichen Gründen kein Homeoffice nutzen können, wird angeraten, die Arbeit frühestmöglich (ab 6 Uhr) zu beginnen und ggf. am Nachmittag Gleitzeit in Anspruch zu nehmen.
→ Mitarbeitende mit Überstunden können die Hitzeperiode auch nutzen, um Überstunden abzubauen, bitte auch dies in Absprache mit der/dem Vorgesetzten.
Weitere Informationen: https://rptu.de/arbeiten-bei-sommerhitze