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Beschwerdeverfahren an der RPTU – eine Einführung

eine Hand, davor der Text stop discrimination

Wer von sexualisierter Gewalt, Diskriminierungen, Mobbing oder Machtmissbrauch betroffen ist, hat an der Universität ein Beschwerderecht nach § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Neben der offiziellen Beschwerde besteht an der Uni auch die Möglichkeit, sich informell beraten zu lassen, wenn entsprechende Vorkommnisse erlebt oder beobachtet werden.
 


30. Oktober 2025
14:00 - 16:00 Uhr (online)

Einführung von Dr. Cornelia Rövekamp
Antidiskriminierungsstelle der RPTU

Zielgruppen
Unterstützende (Anlaufstellen der RPTU) 
und Interessierte 
 


Welche Beratungsmöglichkeiten bestehen an der Universität? Wie läuft ein Beschwerdeverfahren ab? Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es? Welche Aufgaben hat die Antidiskriminierungsstelle der RPTU – und welche anderen Ansprechpersonen gibt es? In der Einführung in das Beschwerdeverfahren der RPTU nach § 13 AGG werden diese Fragen aufgegriffen. Darüber hinaus werden Anwendungsfelder und Vorgehensweisen anhand von verschiedenen Diskriminierungsfeldern besprochen.

Bei Interesse melden Sie sich bitte 
bis zum 24.10.25 bei 
c.roevekamp[at]rptu.de an.

eine Hand, davor der Text stop discrimination