Allgemeine Informationen und Hinweise zu Seminaren der Zentralen Personalentwicklung

1. Teilnehmerkreis, Voraussetzungen

Die Angebote dieses Programmes richten sich an die Beschäftigten der TU Kaiserslautern.

Zu jedem Seminar wird eine Zielgruppe beschrieben, für welche die jeweilige Veranstaltung angeboten wird. Sofern keine Zielgruppe beschrieben ist, ist das Seminar grundsätzlich für alle Mitarbeiter*innen offen.

Die Teilnahme ist grundsätzlich immer freiwillig.

Ebenfalls teilnehmen können Mitarbeiter*innen der Institute, sofern noch Teilnahmeplätze zur Verfügung stehen – voranging sind jedoch die Beschäftigten der TU Kaiserslautern zu berücksichtigen.

2. Veranstaltungskosten

Für die Beschäftigten der TUK steht ein Budget für das Inhouse-Programm zur Verfügung, aus welchem die Kosten für Mitarbeiter*innen getragen werden, so dass die Teilnahme an Inhouse-Seminaren künftig für alle Mitarbeiter*innen der TUK kostenfrei ist. Ausgenommen hiervon sind Sprachkurse sowie das Zertifikatsprogramm „Train the Trainer“. 

Für externe Teilnehmer*innen (z. B. Beschäftigte der Institute) ist eine Teilnahmegebühr zu erheben. Diese kann bei der Abt. Z.1 – Frau Palladino – jeweils angefragt werden. Hinzu können bei Präsenzseminaren noch die Kosten für ein angebotenes Catering kommen.

3. Rechnungsstellung

Externe Teilnehmer*innen erhalten im Anschluss an das Seminar eine Rechnung.

4. Teilnahmebedingungen

Alle Seminare innerhalb dieses Programmes liegen grundsätzlich im dienstlichen Interesse. Die Zeit der Teilnahme gilt als Dienstzeit.

5. An- und Abmeldung

Anmelden können Sie sich – sofern bei der einzelnen Veranstaltung nichts abweichendes angegebenen ist – bei Abt. Z.1 Qualitätsmanagement und Personalentwicklung per E-Mail: inhouseseminare[at]rptu.de.

Anmeldungen sind ab Veröffentlichung des Programmes jederzeit für alle Veranstaltungen möglich.

Bitte melden Sie sich für alle Veranstaltungen möglichst frühzeitig an. Je früher Sie sich anmelden, desto größer ist Ihre Chance auf einen Teilnahmeplatz. Diese werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben, dienstliche Belange sind unter Umständen zu berücksichtigen.

Wird eine Auswahl der Teilnehmer*innen erforderlich, werden der zuständige Personalrat und ggf. die Schwerbehindertenvertretung beteiligt.

Liegen mehr Anmeldungen vor als Teilnahmeplätze vorhanden sind, wird versucht, die Veranstaltung zu wiederholen.

Anmeldeschluss ist grundsätzlich 30 Tage vor Seminarbeginn.

Bitte melden Sie sich per E-Mail an und klären Sie vor der Anmeldung mit Ihrem Vorgesetzten ab, ob dieser mit Ihrer Teilnahme einverstanden ist. Die Personalentwicklung geht davon aus, dass alle Anmeldungen mit Einverständnis des Vorgesetzten erfolgen.

Sie erhalten direkt nach Ihrer Anmeldung eine Bestätigung und ca. 10 Tage vorm Seminar noch einmal eine Einladung bzw. bei Nichtzustandekommen eine Absage.

6. Abmeldungen

Bei Abmeldungen, die nicht aufgrund von kurzfristiger Erkrankung und weniger als 14 Tage vor dem Seminartermin erfolgen, wird eine Stornogebühr in Höhe von 30,-- Euro erhoben.

Kostenfreie Stornierungen sind somit längstens bis 14 Tage vor dem Seminar möglich.

7. Teilnahmebescheinigungen

Nach dem Seminar erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Eine Kopie dieser Teilnahmebescheinigung können Sie gerne zu Ihrer Personalakte geben.