Batterien

Das Batteriegesetzstellt folgende Maßgaben an den Umgang mit Batterien und Akkumulatoren:

Es besteht eine Rückgabepflichtfür Batterien und Akkumulatoren.

Schadstoffhaltige Batterien und Akkumulatoren dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Batterien und Akkumulatoren müssen aus Geräten entfernt werden, bevor diese entsorgt werden. Es besteht eine Kennzeichnungspflicht. Für Starterbatterien von Kraftfahrzeugen wird beim Kauf ein Pfand erhoben, das bei Rückgabe dieser wieder erstattet wird. Alle vertriebenen Batterien und Akkumulatoren müssen vom Handel nach Gebrauch unentgeltlich zurückgenommen werden.

 

Kostenlose Abgabemöglichkeit für Batterien und wiederaufladbare Akkumulatoren:

  • In der Sonderabfallsammelstelle Gebäude 59 zu den regulären Öffnungszeiten
  • In jedem Geschäft, in dem die jeweiligen Batterien zum Verkauf angeboten werden zb. Elektronikmärkte, Baumärkte, Einzelhandel etc.

Wichtig:

Der Sammelbehälter im Foyer 46 wurde aus Brandschutzgründen ersatzlos entfernt, eine Entsorgung am Campus ist aktuell nur noch über unsere Sonderabfallsammelstelle (SASS) möglich.

Private Auto-und Motorradbatterien dürfen nicht abgegeben werden.

Hierbei ist darauf zu achten, dass Lithium-Ionen-Batterien ausschließlich in Gebäude 59 (SASS) abgegeben und die Kontakte/Pole mit Tesafilm oder Isolierband abgeklebt werden müssen, Li-Io-Knopfzellen müssen vollständig auf der + Seite abgedeckt werden.

Diese Sicherheitsmaßnahmen sind durchzuführen, damit es nicht zu Hitzenentwicklungen und Kurzschlussreaktionen und damit zu einem Brand in unserem Sammelbehälter kommt.

Dabei handelt es sich um gesetzliche Sicherheitsvorschriften, damit überhaupt eine Annahme des Abfalls und ein Transport über die Straße zugelassen ist.

Hinweise bezüglich des Einsatzes von Batterien und Akkumulatoren:

Der netzabhängige Betrieb eines Gerätes ist nach Möglichkeit dem netzunabhängigen Betrieb durch Batterien oder Akkumulatoren vorzuziehen. Beim Einsatz wiederaufladbarer Alkali-Mangan-Rundzellen ist das Verhältnis aus dem Energieinput zum Energieoutput am günstigsten. Auch die Abfallrelevanz ist aufgrund der geringen Abfallmenge positiv zu bewerten. Nickel-Cadmium-Akkumulatoren enthalten große Mengen an Cadmium und Nickel, die als Sondermüll entsorgt werden müssen.