E-Schrott

Elektro-und Elektronikschrott (kurz E-Schrott) ist die Gesamtheit aller als Abfall anfallenden elektrischen und elektronischen Geräte und Geräteteile, wie z. B.: Bildschirme, Computer, Drucker, Kaffeemaschinen, Telefonanlagen, Platinen, Kabelreste, Kühlschränke/Kühltruhen etc. Wir bitten Sie zudem, Kleinteile für einen einfacheren Transport in einem Karton zu sammeln. Bei größeren Mengen ist es Ihnen möglich eine Gitterbox (Fassungsvolumen ca 1 m³) zur Selbstbefüllung liefern und danach wieder abholen zu lassen.

Betriebsmittel wie Öle, Kühlflüssigkeiten oder sonstige Gefahrstoffe müssen vor der Entsorgung vom Abfallverursacher entfernt und als Sonderabfall entsorgt werden (außer bei Kühl-und Gefrierschränken). Wissenschaftliche Geräte die mit Gefahrstoffen Kontakt hatten, sind vor der Entsorgung zu dekontaminieren. Falls dies nicht möglich ist, sind diese bei uns vor dem Absenden des Formulars zwingend anzumelden. Ebenso müssen alle unsachgemäß angebrachten Gefahrstoff- oder Gefahrgutaufkleber von den Geräten entfernt werden.

Zur Zwischenlagerung des E-Schrotts steht leider nur ein begrenzter Platz zur Verfügung. In Ausnahmefällen müssen, insbesondere größere Geräte und Gerätemengen (mehr als 2 m³), bis zur nächsten Sammelabholung beim Abfallerzeuger verbleiben. Falls dies nötig sein sollte, werden Sie aber separat von uns darüber informiert. 

Der E-Schrott der RPTU in Kaiserslautern wird ausschließlich über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe nachweisbar einem ordnungsgemäßen Recycling zugeführt.

 

Hinweis zur Deinventariesierung:

Die Elektrogeräte müssen vor der Entsorgung bei der Verwaltung deinventarisiert werden (sofern sie über eine Inventarisierungsnummer verfügen). Entsprechende Absetzungsanträge bekommen Sie bei der Beschaffungsabteilung oder im Internet als pdf-Datei (Downloads für Bedienstete).

Ist die Absetzung erfolgreich angeordnet, erhalten die Allgemeinen Hausdienste automatisch eine Kopie des Antrags und somit den Auftrag, den Elektro-schrott abzuholen. Deshalb soll die Abholstelle unbedingt auf dem Antrag mit angegeben werden. Die Abholung von Geräten ohne Inventarnummer wird über folgendes Webformular "Abholung von nicht gefährlichen Abfällen" angemeldet.

Abholung von nicht gefährlichen Abfällen

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