gelber Sack (DSD)

Alle Materialien, bei denenes sich laut Verpackungsverordnung um Verkaufs-verpackungen handelt, sind über das Duale System Deutschland (DSD) einer Verwertung zuzuführen.

Verkaufsverpackungen sind Verpackungen, die als eine Verkaufseinheitangeboten werden und beim Endverbraucher anfallen. Sie sind mit einem Grünen-Punkt-Zeichen eindeutig gekennzeichnet. Verpackungen mit dem Grünen Punkt sind in den aufgestellten Gelben Säcken und Getrenntsammlern zu entsorgen.

Diese müssen restentleert sein (z. B. Joghurtbecher löffelsauber einwerfen, es dürfen keine Flüssigkeiten enthalten sein). Das Ausspülen mit Wasser ist aufgrund des erhöhten Wasserverbrauchs unbedingt zuvermeiden oder nur dann sparsam anzuwenden, wenn z. B. starke Geruchsbelästigung zu befürchten ist.

Aufgrund einer Novelle im Verpackungsgesetz dürfen mittlerweile, abgesehen von den bekannten Produktgruppen, andere Verpackungsabfälle wie Folien, Styropor, Metallgebinde etc. (sofern keine gefährlichen Restanhaftungen vorhanden sind) geworfen werden, auch ohne den grünen Punkt.

Falls Sie restentleerte, verschmutzte Altverpackungen aus Kunststoff und Metall (kein Glas!) produzieren, wie z.B. Ölkanister, kontaminierte Chemikalienbehälter, etc. die nicht in die normale Sammlung dürfen, können Sie diese Gebinde über einen speziellen Sammelcontainer zu den Öffnungszeiten an der Sonderabfallsammelstelle (Gebäude 59) entsorgen. Bitte insbesondere bei diesen darauf achten, dass diese Gebinde verschlossen sind, damit keine Reste vom ursprünglichen Inhalt austreten können.

In den Gelben Sack gehören:

Generell alle Verpackungen mit dem grünen Punkt, darunter Fallen:

  • Kunststoffe (pfandfreie Kunststoffflaschen, -becher, -beutel, Tragetaschen, Einweggeschirr, Folien)
  • Metallische Konservendosen (Weißblech) und Getränkedosen aus Aluminium
  • vollständig restentleerte Spraydosen mit aufgesetzter Schutzkappe
  • Aluminiumbeschichtete Verpackungen (z. B. TETRA-Packs, wie Milch-und Safttüten)
  • Styroporabfälle und -chips (kleine Mengen bitte in eine extra Tüte verpacken)

 

Nicht in den Gelben Sack dürfen:

  • Altpapier und Kartonagen
  • Restabfall
  • Altglas
  • Bioabfall oder sonstige verderbliche Inhalte und Flüssigkeiten
  • Verpackungen von schadstoffhaltigen Stoffen (z. B. von Motorölen, Pflanzenschutzmitteln usw.)

Die Gelben Säcke werden von den Reinigungskräften ausgewechselt, zur Sammelstelle gebracht und anschließend einer Verwertung zugeführt.