Wichtige Hinweise zum Formular
„Entsorgungsantrag Laborchemikalien“
Bitte füllen Sie die Exceltabelle "Entsorgungsantrag Laborchemikalien" mit möglichst genauen Angaben über die zu entsorgenden Chemikalien aus. Schicken Sie diese Tabelle per mail als Anlage an die Abteilung Umweltschutz und Sonderabfallentsorgung.
Die Vorgaben für eine Zusammenverpackung ergeben sich aus der Gefahrgutverordnung Strasse (ADR, GGAV, Ausnahme 20).
Durch diese Ausnahme wird die Sammlung und Entsorgung von Chemikalien in Kleingebinden “erleichtert”. Bei der Abfallklassifizierung wird unterschieden, ob der Abfall überwiegend organische oder anorganische Substanzen enthält. Zur Einschätzung der Abfallgruppen der Ausnahme 20 haben wir eine entsprechende Tabelle als Download zur Orientierung bereitgestellt.
Je detaillierter und vollständiger der Entsorgungsantrag ausgefüllt ist, desto schneller können wir diesen bearbeiten.
Die Laborchemikalienreste müssen in ihren intakten, fest verschlossenen und nach Gefahrstoffverordnung gekennzeichneten Behältern (Glasflasche, Kunststoffflasche oder Dosen) bereitgestellt werden.
Abfälle, die zu exothermen Reaktionen, Entwicklung von Gasen oder Bildung von instabilen Stoffen neigen, müssen vor der Entsorgung deaktiviert werden. Das Gleiche gilt auch für alle Substanzen, die mit Wasser oder Luft heftig reagieren bzw. eine biochemische Wirkung verursachen können und für alle stark ätzenden, oxidierenden bzw. reduzierenden Stoffe.
Unbekannte Substanzen, explosive Stoffe, radioaktive Stoffe oder auch infektiöse Stoffe werden in der Sonderabfallsammelstelle nicht angenommen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Dezernat 6.2.1 Abfallmanagement und Gefahrgut