Abholung von gefährlichen Abfällen

Sie haben an der RPTU in Kaiserslautern ebenso die Möglichkeit, ihre gefährlichen Abfälle (Umgangssprachlich Sondermüll) von den Hausdiensten Dezernat 6.3 abholen zu lassen.

Der Abfallerzeuger bleibt jedoch auch nach der Übergabe an die Fahrer und an das Entsorgungsunternehmen weiterhin für seinen Abfall verantwortlich hinsichtlich der Folgen, die entstehen, wenn der Abfallerzeuger den Abfall unsachgemäß gesammelt, gemischt oder deklariert hat. Der Abfallerzeuger trägt die volle Verantwortung für eventuelle Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung von Sonderabfällen aufgrund seiner falschen Angaben (auch nach der Abgabe, also z. B. während der Lagerung, des Transportes oder der Entsorgung) auftreten können.

Alle Behälter müssen dicht verschlossen, äußerlich sauber und korrekt bezettelt sein. Zum Verschließen der 5- 10- und 20-Liter Kanister sind die jeweiligen Verschlussschlüssel zu benutzen, die bei uns in der Sonderabfallsammelstelle (SASS) erhältlich sind.

Überlagerte, beschädigte, undichte, verunreinigte und fasch bezettelte Behälter sind von dem Transport in die SASS ausgeschlossen und werden auch nicht mitgenommen!

Sollte aus den o.g. Gründen polizeiliche Bußgelder ausgestellt werden, ist der Abfallerzeuger ebenfalls mit Haftbar!

Zum Beauftragen einer Abholung von gefährlichen Afällen füllen sie bitte folgendes Webformular aus. Bei einer erfolgreichen Zustellung des Auftrags erhalten sie eine automatische Bestätigung per E-Mail.

Webformular "Abholung von gefährlichen Abfällen"

Mit Stern(*) gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder

Bei Absenden des Auftrages erklärt der Verpacker, dass der Inhalt dieser Sendung vollständig und genau durch die oben angegebene offizielle für die Beförderung beschrieben, richtig klassifiziert, verpackt und gekennzeichnet ist und sich nach den anwendbaren internationalen und nationalen Vorschriften in jeder Hinsicht in einem für die Beförderung geeigneten Zustand befindet.