Absaugung von Ölen, Kühl- und Schmierstoffen

Bei Altölen handelt es sich um gebrauchte halbflüssige oder flüssige Stoffe, die ganz oder teilweise aus Mineralöl oder synthetischem Öl bestehen, einschließlich ölhaltiger Rückstände aus Behältern, Emulsionen (z.B.: Bohr- und Schneidöle) und sonstigen Wasser-Öl-Gemischen.

Unterschieden werden Altöle, die zur Aufarbeitung geeignet sind und solche, die in der Regel als Sonderabfall entsorgt werden müssen.
Zur Aufarbeitung geeignete Altöle dürfen nicht mit anderen Altölen oder mit anderen
Sonderabfällen wie Kühlflüssigkeiten, Lösemitteln usw. vermischt werden.


Zur Aufarbeitung dürfen folgende Altöle eingesetzt werden:

  • Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle
  • mineralische Maschinen-, Turbinen- und Hydrauliköle sofern sie weniger als 20 mg PCP/kg oder weniger als 2 g Gesamthalogen/ kg enthalten.

Laut Altölverordnung müssen Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle vom
Handel kostenlos zurückgenommen werden. Diese Möglichkeit muss vom Erzeuger
insbesondere bei großen Mengen genutzt werden.

Die Entsorgung von Mengen >200 Liter wird mittels eines Saug-Tankwagens durchgeführt. Die Touren finden meist 2-3 mal jährlich statt, daher bitten wir sie, uns fühzeitig über ihren Bedarf zu informieren, für die zeitliche Einplanung einer Abholung ein paar Wochen Puffer mit einzuplanen und ausreichende Platzreserven in ihren Tanks vorzuhalten.

Für die Aufnahme in eine Abholung, bitten wir sie, folgendes Formular auszufüllen:

Mit Stern(*) gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder