Stickstoffversorgung an der RPTU in Kaiserslautern
Die entnommene Menge muss in den bereitgestellten Ordnern eingetragen werden, die an allen Versorgungseinrichtungen ausliegen.
Der Zugang zur Versorgungseinrichtung ist nur für die Nutzer der RPTU in Kaiserslautern möglich. Jeder Tank verfügt über seine eigene Schließanlage, dh. die Schlüssel die zb. an Tank 1 passen, funktionieren nicht an Tank 2 und umgekehrt. Um eine Schließberechtigung zu erhalten, müssen sie über ihren Vorgesetzten einen Schlüssel mit dem Formular „Vereinbarung Zugang zu den Stickstoffeinrichtungen“ bei dem Dezernat 5 beantragen.
Achtung: Tragen Sie zur ihrer Sicherheit immer die vorgeschriebene PSA (persönliche Schutzausrüstung, sprich Kryohandschuhe, Kryoschürze und Schutzbrille oder besser Schutzvisier)!
Diese muss Ihnen von ihrem Fachbereich / Institut /Fachabteilung bereitgestellt werden.
Bitte beachten Sie die neue Stickstoffrichtlinie der RPTU in Kaiserlautern mit den dazugehörigen Anlagen.
Entnahmestellen von Flüssigstickstoff an der RPTU in Kaiserslautern
An der RPTU in Kaiserslautern befinden sich zwei Versorgungseinrichtungen für die Entnahme von Flüssigstickstoff, eine bei Gebäude 45 und eine bei Gebäude 59. Diese sind von Ihrer Funktion und Bauweise fast identisch, nur bei Gebäude 59 ist noch eine zusätzliche „untere“ Entnahmestelle vorhanden.
An den Anlagen dürfen nur die jeweiligen Entnahmeventile geöffnet werden. Alle anderen Ventile dürfen auf keinem Fall betätigt werden. Die Hinweisschilder und Sicherheitsvorschriften sind zu beachten.
Tank 1 (Gebäude 59)
An der oberen Entnahmestelle befinden sich an den Flexschläuchen zwei Ventile mit der Nummer 99 (1+2), an der unteren Entnahmestelle befindet sich ein Ventil (ohne Nummer) zum Abfüllen von Flüssigstickstoff.
Tank 2 (Gebäude 45)
Hier müssen Sie zuerst das linke Hauptventil 99 (1) öffen. Erst danach können sie über die beiden nachgeordneten 99er Ventile (2+3) an den Flexschläuchen Flüssigstickstoff abfüllen.
Informationen zum Gefahrguttransport UN 1977 STICKSTOFF, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG, 2.2 Klasse 2, Klassifizierungscode 3A, Beförderungskategorie 3
Stickstoff, tiefkalt flüssig ist Gefahrgut im Sinnde der Gefahrgutverordnung Straße. Deshalb müssen bestimmte Kriterien dieser Verordnung sowie des ADR („Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße") beachtet werden.
Für den internen Transport von Stickstoff benutzen Sie bitte das nachfolgende Webformular