Gefahrguttransporte an der RPTU in Kaiserslautern
Definition nach GGBefG §2:
"Gefährliche Güter im Sinne dieses Gesetzes sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können."
Sämtliche Fragen zu Gefahrguttransporten sind an den Gefahrgutbeauftragten der RPTU in Kaiserslautern zu richten.
Transporte von Gefahrstoffen innerhalb der Universität erfolgen meist über öffentliche Straßen, darüber hinaus führen Universitätsangehörige vielfach Transporte außerhalb des Universitätsgeländes durch. Hierbei ist die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) zu beachten, die u.a. Vorschriften über die Ausrüstung des Fahrzeugs und die erforderlichen Transportpapiere enthält.
Rechtsgrundlage:
In der Bundesrepublik Deutschland wird die Beförderung gefährlicher Güter durch das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter GGBefG geregelt. Auf der Grundlage diese Gesetzes wurde die GGVSEB erlassen. In Verbindung dazu steht das ADR (=Europäisches Übereinkommen das die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse in den Unterzeichnerstaaten regelt).
Da der Campus der RPTU in Kaiserslautern für den öffentlichen Verkehrsraum für jedermann zugänglich ist, sind hier alle relevanten Vorschriften und Gesetze anzuwenden.
Nach § 6 der GbV müssen Beauftragte Personen oder sonstige verantwortliche Personen im Sinne des § 1a Nr. 5 und 6 ausreichende Kenntnisse über die für ihren Aufgabenbereich maßgebenden Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter haben. Diese Kenntnisse müssen durch zu wiederholende Schulungen vermittelt werden.