Rechtsgrundlagen

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) trat mit der letzten Änderung am 29.07.2017 in Kraft. Zweck des Gesetzes ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen. Da im Wirtschaftskreislauf immer mehr Nebenprodukte entstehen, wird professionelles Management immer nötiger. Oft müssen auch neue Verwertungs- und Beseitigungsverfahren gewählt werden, um den Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetz gerecht zu werden.

Das Gesetz fordert von jedem, den anfallenden Abfall sortenrein in die einzelnen Abfallfraktionen zu trennen. Die bindende Richtlinie zur Vermeidung und Entsorgung von Abfällen der RPTU in Kaiserslautern ist in der Abfallbroschüre verankert.

Hochschulen sind Großbetriebe mit einem enormen Stoff- und Energieumsatz und können einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Öffentliche Einrichtungen sollen eine Vorbildfunktion übernehmen. So können durch die Berücksichtigung von Umweltaspekten zunächst zwar erhöhte Beschaffungskosten entstehen, die sich aber durch verringerte Betriebs- und Entsorgungskosten meist recht schnell amortisieren.

Die Richtlinie zum Arbeits- und Umweltschutz bietet hierzu nur eine Orientierungshilfe.

Die Aufgaben der Abteilung Umweltschutz- und Sonderabfallentsorgung sind vielfältiger Natur. Abfälle, die an der RPTU in Kaisrslautern anfallen, werden von ihrer Entstehung bis zur Entsorgung überwacht und dokumentiert. Neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften wird die Auswahl und Beauftragung von Entsorgungsunternehmen, sowie die Abwicklung von Abfalltransporten, zentral von uns organisiert. Alle Betriebsangehörigen werden beraten und informiert wie und wo die verschiedenen Abfälle auf dem Campus der RPTU in Kaiserslautern sachgerecht zu Entsorgen sind. Im Vorfeld hierfür werden Konzepte hinsichtlich der Reduzierung von Abfällen und der Verwertung von Reststoffen durch Einführung von umweltfreundlichen Verfahren erarbeitet und umgesetzt. Diese müssen ständig angepasst, weiterentwickelt und die jeweils daran beteiligten Bereiche und Abteilungen über etwaige Änderungen informiert werden. Wir leiten außerdem die Sonderabfallsammelstelle in Gebäude 59 und überwachen den ordnungsgemäßen Transport und die Zwischenlagerung der gefährlichen Abfällen auf dem Campusgelände bis zu ihrer endgültigen Entsorgung.

Beauftragungen

Zusätzlich zu unseren normalen operativen Aufgaben sind wir in der Wahrnehmung der Funktion des Betriebs- und Gefahrgutbeauftragten für Abfälle nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), des Gefahrgutrechts nach ADR und der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GBV).

 

Diese umfassen folgende Aufgabengebiete:

  • Überwachung der Abfälle von der Entstehung bis zur Entsorgung
  • Hinwirken auf die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher und abfallarmer Verfahren
  • Erstellung von Bilanzen und Abfallwirtschaftskonzepten
  • Beratung von Betriebsangehörigen und Aufklärung über schädliche Umwelteinwirkungen
  • Organisation und Durchführung von Abfalltransporten
  • Betriebsleitung der Sonderabfallsammelstelle in Gebäude 59
  • Wahrnehmung der Aufgaben eines Gefahrgutbeauftragten
  • Interne Dokumentation der Abfälle
  • Erstellung von Dokumenten die bei der Entsorgung benötigt werden (Transportpapiere)
  • Auswahl des Entsorgungsweges des anfallenden Abfalls hinsichtlich Umweltaspekten und Kosten