Unfallanzeige an der RPTU

Was ist eine Unfallanzeige?

Eine Unfallanzeige ist die gesetzlich vorgeschriebene Meldung eines Arbeits- oder Wegeunfallkasse die Unfallkasse Rheinland-Pfalz. Sie muss innerhalb von drei Tagen nach dem Unfall von der RPTU gemeldet werden. Alle Beschäftigten und Studierenden der RPTU sind gegen Arbeits- und Wegeunfälle durch die Unfallkasse versichert. Im Gegensatz dazu ist für Beamtinnen und Beamte in Falle eines Unfalls der Dienstherr fürsorgepflichtig. Auf dieser Seite finden Sie Kontaktinformationen bezüglich der Unfallmeldung, die erforderlichen Formulare sowie Hinweise zur Weiterleitung an die zuständigen Stellen. Die Unfallanzeige dient der Klärung des Unfallhergangs, der Sicherstellung von Leistungsansprüchen und der generellen Unfallprävention.

Durch Unfall bedingte Todesfälle und schwere Verletzungen, sind sofort telefonisch der Unfallkasse Rheinland-Pfalz in Andernach, Tel. 02632/960-0 anzuzeigen.

Auf einen Blick

Ansprechpartner*in zur Aufnahme von Unfallanzeigen:

Zentrum für Sport, Gesundheit und Wohlbefinden (ZSGW)
Sekretariat
Gebäude 28, Raum 106

Karin Strauß-Neupert, Tel.: +49 (0)631 205-4431
Karina Petry, Tel.: +49 (0)631 205-3580
Lysann Hoppe, Tel.: +49 (0)631 205-5702

Mo-Do vormittags
E: ​​​zsgw-sekretariat[at]rptu.de

Abteilung 6.4
Gebäude 10, Raum 120

Stephanie Albrecht, Tel: +49 (0)631 205 5937

Mo-Fr
E: unfallanzeigen-kl[at]rptu.de

Abteilung 6.4
Gebäude G, Raum 120

Timo Gehrlein, Tel:  +49 (0)6341 280-32247

Mo-Fr vormittags
E: ​​​unfallanzeigen-ld[at]rptu.de

Bereiche: EIT, Erziehungswissenschaften (LD), Hochschulleitung und Dezernat 3
Marco Anstäth, Tel: +49 (0)631 205 2229, marco.anstaeth[at]rptu.de

Bereiche: BI, Biologie, Dezernat 1, Dezernat 4, Dezernat 5, Dezernat 6, Informatik, Natur- und Umweltwissenschaften (LD), Stabsstelle Universitätskommunikation
Anika Hellriegel, Tel: +49 (0) 631 205 5652, anika.hellriegel[at]rptu.de

Bereiche: A, MV, SoWi, UB und ZSGW
Michaela Ruby, Tel: +49 (0) 631 205 4388, michaela.ruby[at]rptu.de

Bereiche: CampusKultur, Chemie, DISC, PR, Psychologie (LD), RHRZ, RU, VCRP und ZfL
Michelle Schmitt, Tel: +49 (0) 631 205 5621, michelle.schmitt[at]rptu.de

Bereiche: Dezernat 2, Kultur- und Sozialwissenschaften (LD), Mathematik, Physik und WiWi
Anna-Lena Ludy, Tel: +49 (0) 631 205 2057, anna-lena.ludy[at]rptu.de


Wichtige Informationen zur Unfallzeige

Bei Arbeits- und Wegeunfällen mit Todesfolge von Beschäftigten und Studiereden muss dies der Unfallkasse Rheinland-Pfalz unverzüglich durch die Arbeitgeberin mitgeteilt werden. Im Falle des Arbeits- oder Wegeunfalls eines/einer Beschäftigten/Beschäftigter ist eine Unfallanzeige immer dann zu erstellen, wenn durch einen Unfall die Person mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist. Im Gegensatz dazu muss bei Studierenden eine Unfallanzeige bereits dann erstellt werden, wenn eine ärztliche Behandlung erfolgte. Die Frist zur Meldung beträgt drei Tage nach Kenntnis des Unfalls durch die Arbeitgeberin. Die ausgefüllte Unfallanzeige muss an die jeweils zuständige Person (siehe Ansprechpartner*innen nebenstehend) elektronisch oder in Papierform übermittelt werden. Arbeits- und Wegeunfälle von Beamten sind bei der Personalabteilung, Abteilung 3.1 (siehe Ansprechpartner*innen), zu melden. Bei Wegeunfällen ist ergänzend auch der vollständig ausgefüllte "Zusatzbogen Wegefragen Landau“ bzw. "Zusatzbogen Wegefragen Kaiserslautern“. Zudem benötigt die Unfallkasse eine Karte mit der tatsächlich zurückgelegten Strecke und dem Ort des Unfalls einzureichen. Handelt es sich um einen Verkehrsunfall, muss die ermittelnde Polizeidienststelle, deren Aktenzeichen (bei der Polizei zu erfragen!), Name und Anschrift der am Unfall beteiligten Personen, sowie die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge der Unfallkasse bekannt gegeben werden. Für die Anzeige von Unfällen bei Dienstreisen, ist eine Kopie des genehmigten Dienstreiseantrages und evtl. das Veranstaltungs- oder Seminarprogramm vorzulegen.

Ausfüllhilfe für die Unfallanzeige

Bitte tragen Sie hier ein:

  1. Fachbereich oder Dezernat
  2. Lehrgebiet oder Abteilung
  3. Name des/der Vorgesetzten

  • Punkt 5: Bitte tragen Sie den Fachbereich in dem Sie eingeschrieben sind hinter Ihrem Namen ein.
  • Punkt 14: Wenn sich der Unfall während des Praktikums an der RPTU ereignet hat, tragen Sie die genaue Bezeichnung des Praktikums, den Namen des Praktikumsleitenden und der/des zuständigen Professor*in bzw. ein. Wenn sich der Unfall im Hochschulsport an der RPTU ereignet, ist die genaue Bezeichnung des Kurses anzugeben.
  • Punkt 21: Bitte tragen Sie ein wann Sie ihren Studientag am Unfalltag begonnen haben und wann der Tag geendet hätte, wenn sich der Unfall nicht ereignet hätte.

Formblätter für die Unfallanzeige

der Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Ansprechpartnerin
Stephanie Albrecht

Anschrift

Gottlieb-Daimler-Straße
Gebäude: 10, Raum: 120
67663 Kaiserslauten