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E-Services 2.0 verabschiedet

Der Lenkungsausschuss E-Services hat in seiner Sitzung vom 08.09.2021 das fortgeschriebene Projekthandbuch E-Services 2.0 verabschiedet. Der Entscheidung voraus gegangen ist ein intensiver Überarbeitungsprozess. In diesem wurden unter Einbindung der Projektleitungen, des Digitalisierungsbeauftragten der TUK und weiterer Interessengruppen die seit 2018 bestehenden Regelungen kritisch hinterfragt. Zielstellung war es, die Projekte weiterhin in einem einheitlichen Rahmen durchzuführen, die Verbindlichkeit von Terminen und geplanten Ressourcen zu stärken und gleichsam den administrativen Aufwand für das Projektmanagement in angemessenem Rahmen zu halten. Mit den angepassten Regelungen scheint dies gelungen.

Wesentliche Veränderungen mit E-Services 2.0. sind:

  • Einführung einer Rolle „Auftraggeber“ je Projekt mit direkter Verantwortung für den Fortschritt der einzelnen Projekte
  • Wegfall der Rolle der Projektbereichsleitungen und hierdurch Stärkung der direkten Kommunikation der Projektleitungen mit den Projektgremien
  • Anpassung des Prozesses der Projektplanung mit frühzeitiger Einbindung wesentlicher Linieneinheiten, insb. Beschaffung und RHRK
  • Etablierung einer Projektgruppe Digitalisierung und Strukturreform zur Verzahnung von E-Services mit dem Fusionsvorhaben und Bündelung der Beteiligten
  • Verankerung von Projektgrundsätzen wie bspw. der stärkeren Orientierung an Standardsoftware und der damit verbundenen Anpassung der internen Abläufe an Best-Practice-Prozesse der Softwarehersteller.

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