Arbeitsschutz ortsveränderliche Betriebsmittel

Das Aufgabenfeld der Abteilung 5.2.3 erstreckt sich über den Standort Kaiserslautern.

Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV, Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ müssen ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel einer regelmäßigen Prüfung unterzogen werden. Die Vorschrift hat das Schutzziel, die elektrische Sicherheit in allen Arbeitsstätten für die Mitarbeiter zu gewährleisten.

Wir beraten und unterstützen Sie gerne für den Standort Kaiserslautern, wenn es um das Thema DGUV, Vorschrift 3 Prüfung geht.

 

Kontakt

Leitung
N.N.

Team

alle Mitarbeitenden