Entsorgung von Laborchemikalien und Altlasten

Chemikalienaltlasten

 

Altlasten können durch die konsequente Prüfung und Aktualisierung des Bestandes vermieden werden.

Ein großes Problem stellen Chemikalienaltlasten dar, die nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet sind oder um Chemikalien, für die sich niemand zuständig fühlt, z. B. weil der ursprüngliche Besitzer die Universität verlassen hat.

 

Diese Altlasten werfen u.a. folgende Probleme auf:

  • Unbekannten Chemikalien stellen für die Mitarbeiter ein hohes Gefährdungsrisiko dar.
  • Bei Abgabe dieser Chemikalien in der Sonderabfallsammelstelle unterschreibt eine Person, anstelle des Abfallverursachers, für die Richtigkeit der Deklaration und übernimmt damit letztlich auch das Haftungsrisiko.
  • Unbekannte Substanzen werden grundsätzlich in der Sonderabfallsammelstelle nicht angenommen!
  • Es ist gesetzlich Verboten, Stoffe unbekannter Zusammensetzung einer Entsorgung zuzuführen. Diese werden daher auch von keinem Entsorgungsbetrieb verwertet oder beseitigt.

 

Vorgehensweise zur Entsorgung

Laborchemikalien in Original- bzw. Einzelgebinden können zu den regulären Öffnungezeiten in unserer Sonderabfallstelle (SASS / Gebäude 59) abgegeben werden.

Die Laborchemikalienreste müssen nach der Gefahrstoffverordnung gekennzeichnet werden (wie CAS-Nummer, Herstellerbezeichnung, bei selbst angestetzten gemischen und Lösungen die verwendeten Chemikalien).

Ebenso müssen die zu entsorgenden Stoffe in geeigneten und unbeschädigten Behältern verpackt oder gefüllt sein, z.B. verschraubbare Glasflaschen, Kunststoffflaschen oder Dosen.

 

Wichtige Hinweise!

  • Eine Entsorgung von Laborchemikalien über den Hausmüll oder über das Abwasser ist strengstens verboten!
  • Beschädigte, aufgeblähte und ungekennzeichnete Behälter, auch Gefäße mit Stopfdeckel, werden nicht angenommen
  • Explosive, radioaktive oder auch infektiöse Stoffe müssten zwingend Vorangemeldet werden!
  • Bitte packen Sie niemals Laborchemikalien selbst in Fässer, da diese miteinander reagieren können.
  • Abfälle müssen vor der Entsorgung deaktiviert werden. Dies gilt für alle Substanzen, die mit Wasser oder Luft heftig reagieren bzw. eine biochemische Reaktionen eingehen, die zu exothermen Reaktionen, Entwicklung von Gasen oder Bildung von instabilen Stoffen neigen, sowie für alle stark ätzenden, oxidierenden bzw. reduzierenden Stoffen.
  • Dies betrifft besonders Chemikalien wie z.B. Alkalimetalle, Cyanide, Peroxide oder Säurechloride!
  • Einschlägige Deaktivierungsmaßnahmen können aus der Literatur (z. B. Merck-Chemikalienkatalog / Roth, Sicherheitsfibel Chemie) entnommen werden.

 

Bei Unklarheiten und weiteren Fragen hierzu stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.