Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
an der RPTU

Was ist das Betriebliches Eingliederungsmanagement?
Das BEM ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren (§ 167 Abs. 2 SGB IX), das darauf abzielt, Beschäftigte nach längerer oder wiederholter Arbeitsunfähigkeit wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern. Es ist ein Angebot der Universität an ihre Beschäftigten, um die Gesundheit zu erhalten und zu fördern sowie Arbeitsplätze zu erhalten. BEM trägt dazu bei, dass Beschäftigte nach einer Krankheit oder Behinderung wieder erfolgreich in den Beruf zurückkehren können und ist ein Zeichen dafür, dass die Universität sich um ihre Beschäftigten kümmert. Weiterer Informationen zum Betriebliches Eingliederungsmanagement finden Sie in der Dienstvereinbarung “DV BEM 2024-04-23”. Die Dienstvereinbarung finden Sie auf dieser Seite im Downloadbereich.
AUF EINEN BLICK
Wer?
Alle Beschäftigte
Voraussetzung?
30 Arbeits- oder 42 Kalendertage zusammenhängend oder über ein Jahr verteilt arbeitsunfähig gemeldet
Anmeldung?
Einladung durch die RPTU
Wie läuft ein BEM-Verfahren ab?
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) beginnt mit einer Einladung der/des Beschäftigten durch die RPTU, die länger als sechs Wochen innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig waren. Im BEM-Verfahren wird ein vertrauliches Gespräch geführt, um die Ursachen von Fehlzeiten zu erörtern und gemeinsam individuelle Lösungen wie technische Anpassungen, veränderte Arbeitsorganisation oder Qualifizierungsmaßnahmen zu entwickeln. Diese Maßnahmen werden umgesetzt und ihr Erfolg anschließend bewertet, wobei die Zustimmung und aktive Beteiligung des Arbeitnehmers im gesamten Prozess entscheidend ist.
Ablauf:
- Einleitung des Verfahrens
- Zustimmung und Beteiligung
- Durchführung der BEM-Gespräche
- Umsetzung und Erfolgskontrolle
Ziele:
- Erhaltung des Arbeitsplatzes.
- Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit.
- Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit.
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
Unterlagen und Formulare
- Dienstvereinbarung Betriebliches GesundheitsmanagementDownload 135 KB
FAQ
Häufige Fragen
Wenn Beschäftigte innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren.
Die Teilnahme am BEM-Verfahren ist freiwillig. Der Beschäftigte entscheidet, ob ein BEM-Verfahren gestartet wird.
Neben dem Beschäftigten nimmt das BEM Kernteam am BEM-Verfahren teil. Außerdem haben Beschäftigte die Möglichkeit sich von der Schwerbehindertenvertretung, dem Personalrat oder anderen Vertrauenspersonen begleiten zu lassen.
Ansprechpartner
Anschrift