Teilfonds Anschubfinanzierungen für Drittmittelanträge

Durch dieses Förderinstrument wird die Einwerbung von Drittmitteln an der RPTU in Landau unterstützt, über alle Fachdisziplinen und Qualifikationsstufen hinweg (bei Professor:innen mit unbefristetem Vertrag bis maximal drei Jahre nach der Berufung an die RPTU). Die Mittel dienen dazu, kleinere Vorarbeiten für Anträge durchzuführen oder Fahrtkosten im Rahmen der Antragsvorbereitung zu kompensieren. 

Anträge auf Anschubfinanzierung können nur vor der Antragstellung beim Förderer gestellt werden, die nachträgliche Anschubfinanzierung bereits eingereichter Anträge ist i.d.R. ausgeschlossen.

Einzureichende Antragsunterlagen und Fördersummen

Einreichung einer Projekt-/Antragsskizze mit Angaben zu:

  • Thema des geplanten Forschungsvorhabens

  • kurze Darstellung des Stands der Antragsvorbereitung (in wenigen Sätzen)

  • Geplanter Zeitpunkt für die Antragstellung (max. ½ Jahr nach Anschubfinanzierung)

  • Angabe einer Kostenstelle des Instituts (TG 71, kein Drittmittelkonto), auf das die Mittel (3.000 €) zugewiesen werden sollen

  • ein Kostenplan, aus dem hervorgeht, welche Vorarbeiten mit den Anschubmitteln bezahlt werden sollen

Sonderfall Erstanträge bei der DFG:

  • Die Fördersumme beträgt hier 4.000 €, für die Antragsbestandteile s.o.

  • Erstantragstellung muss im DFG Antrag deklariert sein

Förderbedingungen

Der endgültige Antrag an die DFG oder eine entsprechende andere Förderinstitution sollte spätestens ein halbes Jahr nach der Anschubfinanzierung erfolgt sein. Die Einreichung des Antrags ist durch die Vorlage der Eingangsbestätigung bei der Förderinstitution nachzuweisen.

Die Anträge in diesem Teil des Forschungsfonds werden nach Reihenfolge ihres Eingangs (jeweils zum Monatsende) bearbeitet. Anträge, die von mehreren Wissenschaftler:innen gemeinsam gestellt werden, erhalten nur einmal Anschubfinanzierung.

Pro Person und Jahr sind bis zu zwei Anträge möglich. Nachträgliche "Umbuchungen" von einer antragstellenden Person auf eine andere sind ausgeschlossen.

Anschubfinanzierung bei zweistufigen Verfahren

Bei zweistufigen Verfahren in der Forschungsförderung insbesondere beim BMBF und größeren Stiftungen (z.B. Bosch-Stiftung) wird zuerst eine, in der Regel kurze, Antragsskizze eingereicht. Nach dem ersten Auswahlverfahren werden nur die Antragstellenden mit erfolgversprechenden Skizzen zur ausführlichen Antragstellung aufgefordert. Dies soll den hohen Arbeitsaufwand bei wenig aussichtsreichen Anträgen minimieren.

Deshalb erfolgt die Förderung bei zweistufigen Verfahren erst dann, wenn die Antragstellenden zur Antragseinreichung in der zweiten Stufe aufgefordert wurden. Die Erstellung der Skizzen wird i. d. R. nicht gefördert.

Welche Geldgeber kommen in Frage?

Die nachfolgende Liste erhöht die Planungssicherheit für Antragsteller:innen und fokussiert die Unterstützung durch den Forschungsfonds auf Förderinstitutionen mit hohem wissenschaftlichem Renommée. Institutionen, bei denen nicht der wissenschaftliche Wettbewerb im Vordergrund steht, sowie Förderungen des Landes sind von der Förderung ausgeschlossen.

Förderfähig sind Anträge insbesondere bei folgenden Drittmittelgebern:

  • DFG (nur Forschungsanträge, keine Anträge auf Finanzierung von Reisekosten, Tagungen, Publikationszuschüssen u. ä., keine Wiedereinreichungen)

  • BMBF (ausschließlich der in der Negativliste aufgeführten Kategorien)

  • DBU (Deutsche Bundesstiftung Umwelt)

  • Volkswagenstiftung

  • Thyssenstiftung

  • EU-Anträge (Forschungsrahmenprogramme)

Nicht gefördert werden:

  • Landesförderungen (z.B. Projekte durch Ministerien)

  • Ressortforschung von Landes- und Bundesministerien

  • Kooperationsvorhaben mit Unternehmen (Auftragsforschung, auch Förderprogramme des BMBF und BMWi bei denen die Förderung von Unternehmenszielen im Vordergrund steht)

  • Anträge auf Stipendien

  • Finanzierung von Tagungen, Reisekosten, Publikationszuschüssen usw., auch wenn diese bei der DFG o.ä. eingereicht werden. Für Tagungen und Veranstaltungen steht ein eigener Teilfonds (siehe unter 4.) zur Verfügung.

  • Verlängerungsanträge und Wiedereinreichungen

  • Antragsskizzen der ersten Stufe im zweistufigen Verfahren

  • Anträge, die vorrangig der Lehre oder Einrichtung von Studiengängen etc. dienen

  • Antragsvorhaben, die durch andere Mittel der Universität gefördert wurden, können nicht durch den Forschungsfonds gefördert werden (d. h. keine Doppelfinanzierung).

Bitte senden Sie alle Unterlagen in einer PDF-Datei zusammengefasst an folgende Adresse:

zgapl-anschub[at]rptu.de