Die Präsentation von Forschungsergebnissen auf internationalen Tagungen ist ein fundamentaler Baustein für die Karriereentwicklung junger Forschender. Dieser Teilfonds soll die aktive Teilnahme an internationalen wissenschaftlichen Tagungen und Kongressen ermöglichen.
Voraussetzung für die Förderung sind:
ein aktiver Tagungsbeitrag
eine Erst-Autorenschaft
eine internationale, wissenschaftliche Tagung oder ein Kongress, i.d.R. außerhalb Deutschlands. Internationale Tagungen, die turnusmäßig in verschiedenen Ländern stattfinden, können auch bezuschusst werden, wenn sie in Deutschland stattfinden. Dies ist im Antrag darzustellen.
Die Auswahl der Vorträge für die Tagungen soll in einem Review-Verfahren erfolgen.
Bei Zielen, die in bis zu 9 Stunden mit Bahn und ÖPNV erreicht werden können ist eine Übernahme der Kosten von Flugreisen ausgeschlossen.
Nicht antragsberechtigt sind Personen innerhalb strukturierter Programme, die eine Reiseförderung vorhalten oder Personen, die im Rahmen von Projekten arbeiten, die Reisekosten enthalten (z.B. Drittmittelprojekte der DFG oder BMBF). Bei Anstellung über entsprechende Projekte ist nachzuweisen, dass die Förderung nicht aus den Projektmitteln erfolgen kann.
Beachten Sie bitte, dass die Teilnahme an internationalen Workshops und Summer Schools nicht finanziert werden kann!
Antragstellung:
Als Nachwuchsforschende im Sinne dieser Förderlinie gelten Personen mit befristeter Anstellung in der Regel als wissenschaftliche Mitarbeitende.
Es können maximal 2 Anträge pro Person und Jahr gestellt werden.
Die Antragstellung kann vierteljährlich zum Quartalsende erfolgen. Beantragung und Bewilligung erfolgen stets vor Beginn der Tagung.
Bei einer 1/4-jährlichen Bearbeitung und im Fall einer Ablehnung kann die Zeitspanne für einen Förderantrag bei einer anderen Institution knapp werden. Aus diesem Grund und um mehr Planungssicherheit zu bekommen, kann eine Tagungsreise beantragt werden, bevor ein Beitrag angenommen wurde. Eine Bewilligung erfolgt dann unter der Auflage, dass der Beitrag angenommen wird. Die Bestätigung über die Annahme ist schnellstmöglich nachzureichen. Die Bewilligung tritt erst in Kraft, wenn die Unterlagen vollständig sind.
Diese Ausnahmeregelung dient auch dazu, von Early-Bird-Angeboten und Frühbucherrabatten zu profitieren.
Antragsunterlagen:
Eine lückenlose Bearbeitung des Online-Antragsformulars (s.u.) sowie vollständige Unterlagen sind Voraussetzung für die Bearbeitung mit oben beschriebener Ausnahme.
Die Unterlagen umfassen i.d.R.:
Exposée des Tagungsbeitrags
Bestätigung der Tagungsorganisation über die Annahme des Beitrags unter Nennung des Namens der antragstellenden Person
Nachweis, dass die Auswahl in einem Review-Verfahren erfolgte
Bestätigung des Betreuenden, dass (1) die antragstellende Person bei ihr/ ihm promoviert und (2) keine anderen Mittel zur Finanzierung dieser Tagungsreise vorhanden sind.
Angabe einer Kostenstelle des Instituts (TG 71, kein Drittmittelkonto), auf das die Mittel zugewiesen werden sollen
Für die Reisen werden i. d. R. pauschale Kosten erstattet:
Für Tagungen innerhalb Europas 750 €
Für Tagungen außerhalb Europas 1.500 €
Eine Doppelförderung durch Landesmittel ist ausgeschlossen. Antragstellende müssen eine Versicherung abgeben, dass die Finanzierung der Tagungsteilnahme bei keiner anderen Stelle des Landes Rheinland-Pfalz beantragt wurde oder künftig beantragt wird.
Antragstellungen bei anderen externen Förderorganisationen (z.B. DAAD, Studienstiftungen oder Fachgesellschaften) müssen offengelegt werden. Im Fall, dass eine andere Institution die Tagungsteilnahme fördert, kann der Forschungsfonds die Differenz bis zur im Forschungsfonds vorgesehenen Fördersumme übernehmen.
Bitte senden Sie alle Unterlagen in einer PDF-Datei zusammengefasst (eine Vorlage finden Sie hier) an folgende Adresse: