Anmerkungen zum deutschen OSZE-Vorsitz 2016

von Wolfgang Richter

Am 1. Januar 2016 hat Deutschland den Vorsitz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) übernommen. In  krisenhaften Zeiten kommt der Bundesrepublik damit eine besondere Rolle in der friedlichen Konflikttransformation und der Sicherung der Stabilität Europas zu.

Mit dem OSZE-Vorsitz 2016 hat Deutschland weitere Verantwortung für die europäische Sicherheitsordnung in ihrer schwersten Krise seit dem Ende des Kalten Kriegs übernommen. Nachdem es schon im „Normandie-Format“ – einer Viererrunde bestehend aus Russland, der Ukraine, Frankreich und Deutschland – maßgeblich zu den Vereinbarungen von Minsk beigetragen hat, führt es nun auch diejenige Organisation, die die Waffenruhe im Donbas überwacht und die Umsetzung politischer wie militärischer Vereinbarungen vorantreibt.

Aktuelle Sicherheitsherausforderungen

Jenseits des Konfliktmanagements in der Ukraine muss der OSZE-Vorsitz seine Aufmerksamkeit auch auf die anderen ungelösten Territorialkonflikte richten, insbesondere in Berg-Karabach, um eine weitere Eskalation zu verhindern. Vor allem wird es darum gehen, einen Rückfall Europas in eine dauerhafte politisch-militärische Konfrontation zu verhindern, die unkalkulierbare Risiken für den Kontinent und die Welt mit sich brächte. Dazu eignet sich die lange marginalisierte OSZE deshalb in besonderer Weise, weil sie die einzige inklusive Dialogplattform in Europa ist und über einen einzigartigen Besitzstand – den „OSZE-Acquis“ – verfügt, der Vereinbarungen über eine umfassende Sicherheitskooperation mit gemeinsamen Normen und Standards verbindet. Gerade weil Europa sich davon immer weiter entfernt hat, hat der deutsche OSZE-Vorsitz dies erneut auf die Agenda gesetzt unter dem Motto: „Dialog erneuern, Vertrauen wieder aufbauen, Sicherheit wieder herstellen.“ Ein Blick auf die folgenden widersprüchlichen strategischen Trends und Sicherheitsherausforderungen verdeutlicht die Größenordnung dieses ambitiösen Unterfangens:

1. Während sich die militärische Lage in der Ost-Ukraine in der zweiten Jahreshälfte 2015 deutlich beruhigt hat, verdüstern sich die Perspektiven für die Umsetzung der politischen Bestimmungen der Minsk-Vereinbarungen. Obwohl Russland augenscheinlich das Interesse am Projekt „Neu-Russland“ verloren hat, wird es die de facto-Regime in Donezk und Lugansk nicht fallen lassen, sondern auf dem vereinbarten Sonderstatus dieser Gebiete bestehen. Die dazu notwendigen Änderungen der ukrainischen Verfassung dürften jedoch angesichts der Regierungskrise in Kiew und des Widerstands im Parlament kaum kurzfristig umzusetzen sein. Stattdessen will Kiew eine andere Reihenfolge der Bestimmungen erreichen, d.h. zunächst die Wiedergewinnung der vollen ukrainischen Kontrolle über die Grenze zu Russland, die Ablösung der Rebellenverbände durch eine internationale Polizeimission und freie Wahlen nach ukrainischem Recht unter Aufsicht der OSZE.

2. Selbst wenn die Minsk II-Vereinbarungen vollständig umgesetzt würden, stünde die Krimannexion einer umfassenden Wiederannäherung zwischen dem Westen und Russland weiter im Wege. Dafür zeichnet sich derzeit keine völkerrechtskonforme Lösung ab. Sie setzte eine direkte Abstimmung zwischen Moskau und Kiew voraus und müsste in einen umfassenden Interessenausgleich zwischen der NATO und Russland eingebettet werden.

3. In Syrien kontrastieren globale Interessenübereinstimmungen Russlands und der USA sowie westlicher Verbündeter im Kampf gegen den Terrorismus mit regionalen Interessengegensätzen, insbesondere zwischen Russland und dem NATO-Mitglied Türkei sowie zwischen Iran und Saudi-Arabien. Zwar ist ein Verhandlungsprozess in Gang gekommen, der erstmals seit fünf Jahren Bürgerkrieg eine Friedensperspektive aufzeigt; doch geht die militärische Unter­stützung der Kriegsparteien von außen unvermindert weiter. Daher bleibt es fraglich, inwieweit gemeinsame strategische In­ter­essen die globale Kooperation befördern werden und welche Rückwirkungen dies auf die Sicherheitslage Europas haben könnte.

4. Obwohl diese strategische Gemengelage auch Chancen eröffnet, verschlechtern sich die NATO-Russland-Beziehungen zusehends. Die Allianz hat im September 2014 in Wales auf die Bedrohungsängste ihrer östlichen Mitglieder mit einer militärischen Rückversicherungsstrategie reagiert. Im Juli dieses Jahres wird sie in Warschau darüber entscheiden, welche weiteren Maßnahmen getroffen werden, um die schnelle militärische Reaktionsfähigkeit zu verbessern und eine dauerhafte Präsenz an den Ostgrenzen des Bündnisses einzurichten. Dies wirft die Frage auf, ob die reziproken Verpflichtungen aus der NATO-Russland-Grundakte von 1997 noch eingehalten werden, nach der NATO-Erweiterung keine zusätzlichen substantiellen Kampftruppen dauerhaft zu stationieren. Sollte dies negativ beantwortet werden, könnte es zu einem Stationierungswettlauf in Nordosteuropa kommen. Der Aufbau einer militärisch-politischen Konfrontationslinie durch ganz Osteuropa wäre dann kein unwahrscheinliches Szenario. Dies würde Europa erneut spalten. Betroffen wären vor allem die Länder mit ungelösten Territorialkonflikten, allen voran die Ukraine.

Anforderungen an den deutschen OSZE-Vorsitz

Um den Rückfall Europas in eine dauerhafte Konfrontation zu verhindern, wird der OSZE-Vorsitz über das Konfliktmanagement in der Ukraine und im Kaukasus hinaus an die Verantwortung der Teilnehmerstaaten appellieren und auf die Einhaltung und Weiterentwicklung bestehender OSZE-Verpflichtungen drängen müssen. Sie zielen darauf, einen ungeteilten Raum kooperativer und gleicher Sicherheit von Vancouver bis Wladiwostok zu schaffen. Dieser Anspruch ermöglichte die Überwindung des Kalten Krieges. Auch heute sollten die komparativen Vorteile der OSZE zur Brückenbildung zwischen Ost und West genutzt werden.

Die OSZE kann auf permanente Dialogstrukturen, auf einen umfangreichen Bestand gemeinsamer Beschlüsse zu einem umfassenden Sicherheitsansatz, auf eine flächendeckende Feldpräsenz und reiche Erfahrung im Konfliktmanagement zurückgreifen. Ihre paneuropäische Inklusivität sichert die gleichberechtigte Teilnahme aller 57 OSZE-Staaten auf Augenhöhe, einschließlich Russlands. Zwar gestaltet sich die nötige Konsensfindung oft schwierig, jedoch haben gemeinsame Beschlüsse großes Gewicht. So gelang es, die Sonderbeobachtungsmission in der Ukraine gemeinsam mit Moskau und Kiew zu vereinbaren.

Um eine Trendwende in der angespannten Sicherheitslage in Europa einzuleiten, ist ein breiter Dialog zu allen Sicherheitsfragen nötig, welche die Krise verursacht oder gefördert haben. Darüber haben sich die Narrative in Ost und West völlig auseinanderentwickelt. Sie betreffen Defizite bei der Umsetzung der OSZE-Grundlagendokumente zum strategischen Interessenausgleich und zu den vereinbarten Normen und Standards, bestehende Bedrohungsperzeptionen und Militärdoktrinen, die Anpassung der konventionellen Rüstungskontrolle und militärischen Vertrauensbildung, völkerrechtliche Fragen sowie die Stärkung des politischen Gewichts und der Rechtsnatur der OSZE als gemeinsamer Dachorganisation.

Die Wiederbelebung der konventionellen Rüstungskontrolle sowie der Vertrauens- und Sicherheitsbildenden Maßnahmen (VSBM) ist in der aktuellen Lage besonders wichtig. Die rapide Zunahme von grenznahen Überflügen, Heeresübungen und Flottenmanövern der NATO und Russlands seit 2014 hat bestehende Risikoperzeptionen verschärft. Sie birgt ein hohes Eskalationspotential. Dem sollte nicht nur durch die Erhöhung der Transparenz militärischer Aktivitäten begegnet werden, sondern auch durch reziproke militärische Zurückhaltung, vor allem in Grenznähe. Zur Erhöhung der Transparenz militärischer Aktivitäten müsste das Wiener Dokument  über vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen angepasst werden. Insbesondere sollten die Kategorien meldepflichtiger Streitkräfte erweitert, die Schwellenwerte für Manöverbeobachtungen gesenkt und die Quoten für Inspektionen sowie die Zahl der Inspektoren und die Dauer ihres Aufenthalts vor Ort erhöht werden.

Zur reziproken Begrenzung militärischer Aktivitäten und Stationierungen sollte die konventionelle Rüstungskontrolle wiederbelebt werden. Das bipolare Begrenzungskonzept des im Kalten Krieg ver­handelten Vertrags über konventionelle Streitkräfte (KSE-Ver­trag) ist konzeptionell überholt, der Vertrag selbst politisch obsolet. Das Anpassungsabkommen von 1999 ist nicht in Kraft getreten. Russland hat deswegen den KSE-Vertrag Ende 2007 suspendiert. Seit­her sind Versuche der Wiederbelebung der konventionellen Rüstungskontrolle vor allem deshalb gescheitert, weil sie mit Fragen ungelöster Territorialkonflikte verknüpft wurden. Heute fehlt sie in der Krise als das wirksamste Instrument der Stabilitätssicherung.

Einer substantiellen Anpassung des Wiener Dokuments will Russland nicht zustimmen, solange die NATO nicht bereit ist, einen konkreten Vorschlag zur Erneuerung der konventionellen Rüstungskontrolle zu machen. Sie hat bisher lediglich mehr Transparenz (russischer) militärischer Aktivitäten und dazu die Anpassung des Wiener Dokuments gefordert.

Angesichts dieser divergierenden Interessen verfügt der OSZE-Vorsitz nur über begrenzten Spielraum. Nur das Wiener Dokument gehört zum gemeinsamen Besitzstand der OSZE Teilnehmerstaaten. Für die Erneuerung der konventionellen Rüstungskontrolle liegt der Schüssel bei der NATO. Das Signal des Warschauer Gipfels im Juli 2016 wird auch dafür von großer Bedeutung sein. Die Partner sollten verstehen, dass der OSZE-Vorsitz nicht nur Bündnispolitik umsetzen kann, sondern der Stabilität ganz Europas verpflichtet ist.

Über die Autor*innen

Oberst a.D. Wolfgang Richter war von 2005 bis 2009 militärischer Leiter der deutschen OSZE-Vertretung in Wien und arbeitet seit 2010 als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) in Berlin.