Die Türkei am Scheideweg
Von einer parlamentarischen Demokratie zum exklusiven Präsidialsystem mit einem entmachteten Volk?
Von Mürvet Öztürk
Am 16. April 2017 stimmen die türkischen StaatsbürgerInnen über eine neue Verfassung ab, die die demokratische Kontrolle des Staatspräsidenten weitgehend abschaffen würde. Bereits im Vorfeld des Referendums schaltet die AKP-Regierung die politische und zivilgesellschaftliche Opposition systematisch aus.
Der 16. April 2017 wird in der fast 100jährigen Geschichte der türkischen Republik als ein wichtiges Ereignis seinen Platz einnehmen. An diesem Datum sind die türkischen StaatsbürgerInnen nämlich dazu aufgerufen, über den Entwurf einer neuen Verfassung in der Türkei abzustimmen. Es wurde bereits viel darüber gesagt und geschrieben, welche Bedeutung ein „Ja“ zu Verfassungsänderung für das politische System der Türkei hätte. Und auch ich möchte an dieser Stelle kurz anmerken, dass die Einführung des Präsidialsystems in der vorgesehenen Form einer de-facto Abschaffung der parlamentarischen Demokratie in der Türkei gleichkommen würde. Ich möchte aber in meinem Beitrag diesen Punkt nicht weiter ausführen, sondern den Schwerpunkt darauf legen, unter welchen Bedingungen die Türkei dem Tag des Verfassungsreferendums entgegen schreitet.
Ein Land im Ausnahmezustand
In der Türkei herrscht seit dem gescheiterten Militärputsch vom 15. Juli 2016 ein Ausnahmezustand. Dieser wurde Anfang Januar diesen Jahres ein zweites Mal um drei Monate verlängert. Das bedeutet, in der Türkei gilt bis einschließlich zum 19. April die Ausnahmezustandsregelung. Das Referendum wird also nicht unter „normalen“ Bedingungen stattfinden. Doch was bedeutet der Ausnahmezustand? Er bedeutet vor allem, dass die Befugnisse des Staatspräsidenten massiv ausgeweitet sind. Dieser kann durch Dekrete mit Gesetzeskraft (türk. Kanun Hükmünde Kararname, kurz KHK) am Parlament vorbei regieren. Der Ausnahmezustand wirkt deshalb auch etwas wie der Vorgeschmack darauf, wie die Türkei bei einer erfolgten Verfassungsänderung aussehen könnte.
Ausschaltung der politischen und zivilgesellschaftlichen Opposition
Begründet wurde die Ausweitung des Ausnahmezustands zunächst damit, dass man nun mit aller Härte gegen die „putschistischen Kräfte“ im Land vorgehen müsse. Als die „putschistischen Kräfte“ wurden die AnhängerInnen der Gemeinde des Predigers Fethullah Gülen ausgemacht, mit dem die AKP-Regierung zuvor über lange Jahre eng kooperiert und diese so in den Staat überhaupt erst eingebunden hatte. Mit dem Putschversuch wurde eine regelrechte Säuberungswelle gegen Mitglieder und SympathisantInnen der Gülen-Gemeinde in der Türkei losgetreten. Doch es blieb nicht dabei. Die türkische Regierung betrachtete den Ausnahmezustand als passende Gelegenheit, um sich weiterer missliebiger Oppositioneller zu entledigen. Staatspräsident Erdogan bezeichnete den gescheiterten Militärputsch gar öffentlich als eine Gefälligkeit Gottes. Hier rückte zu allererst die Demokratische Partei der Völker (HDP) ins Visier der Regierung. Diese war bei den Wahlen im Juni 2015 mit dem Wahlkampfslogan „Wir machen dich nicht zum Präsidenten!“ angetreten und hatte auf Anhieb 13% der WählerInnenstimmen auf sich vereinen können. Die Wahlkampagne der HDP war also direkt gegen die Einführung des Präsidialsystems der türkischen Regierungspartei AKP ausgerichtet. Und mit dieser Kampagne hatte die Partei nicht nur die Stimmanteile unter ihrer traditionellen Wählerschaft in der kurdischen Bevölkerung gesteigert, sondern auch großen Anklang unter türkischen WählerInnen im Westen der Türkei gefunden. Mit der Ausnahmezustandsregelung begann nun die Regierungspartei „Rache“ an Teilen der HDP und ihrer Wählerschaft zu nehmen. Mittlerweile sind mehr als ein Dutzend Abgeordnete der HDP inhaftiert, darunter auch die beiden Co-Vorsitzenden Selahattin Demirtas und Figen Yüksekdag. Zudem wurden zahlreiche kurdische BürgermeisterInnen im Südosten der Türkei wegen vermeintlicher Terrorunterstützung inhaftiert und ihre Rathäuser unter Zwangsverwaltung gestellt.
Doch nicht nur im Falle der HDP zeigt sich, wie die türkische Regierung die Ausnahmezustandsregelung für ihre eigene politische Agenda missbraucht. Denn durch die Dekrete des türkischen Staatspräsidenten sind bislang mehr als 128 Tsd. Menschen aus dem öffentlichen Dienst entlassen worden, über 7.300 AkademikerInnen haben an den Universitäten ihre Anstellung verloren, 149 Medienanstalten wurden geschlossen und 162 JournalistInnen verhaftet. Es kam insgesamt zu über 90 Tsd. Verhaftungen, von denen knapp die Hälfte durch den Haftrichter inhaftiert wurde (Stand vom 09.02.2017, Turkeypurge.com). Der Kreis der Verfolgten reicht weit über die AnhängerInnen und Mitglieder der Gülen-Gemeinde hinaus. Betroffen sind regierungskritische Menschen im Allgemeinen. Die Kriminalisierungswelle gegen Oppositionelle und JournalistInnen ist noch zu keinem Ende gekommen. Jeden Tag werden neue Verhaftungen vermeldet. Wir können also ohne zu übertreiben sagen, dass die türkische Regierungspartei auf Grundlage des Ausnahmezustands wichtige politische GegnerInnen des Präsidialsystems vor dem anstehenden Referendumstermin praktisch ausgeschaltet hat. Die Stimmen der GegnerInnen der Verfassungsänderung werden auf diesem Wege bereits vor dem 16. April zum Schweigen gebracht.
Warum ein NEIN im Referendum zur Verfassungsänderung wichtig ist!
Trotz alledem sagen die Umfrageinstitute derzeit ein Kopf-an-Kopf-Rennen beim Verfassungsreferendum voraus. Wir blicken also einer spannenden Phase bis zum 16. April entgegen, in welcher die GegnerInnen und BefürworterInnen unter sehr ungleichen Bedingungen versuchen werden, für ihr jeweiliges Lager Stimmen zu gewinnen. Auch im Ausland dürfen türkische StaatsbürgerInnen wieder ihre Stimme in türkischen Konsulaten abgeben, und zwar zwischen dem 27. März und dem 9. April 2017. Vorher ist eine Registrierung in den Konsulaten wichtig, um überhaupt zur Wahl zugelassen zu werden.
Umfragen in der Türkei zeigen, dass ein Großteil der Bevölkerung nicht weiß, worum es in der Verfassungsänderung inhaltlich geht. Das gilt auch für die Wahlberechtigten in Deutschland. Den BefürworterInnen der Verfassungsänderung passt es nicht, dass die Inhalte und die Folgen ihrer Vorschläge offen diskutiert werden. Insgesamt sollen 18 Punkte der Verfassung geändert werden. Die fünf kritischsten Punkte dieser geplanten Verfassungsänderung sind aus meiner Sicht:
- Der Präsident wäre nicht mehr nur Staatsoberhaupt des Landes, sondern auch Regierungschef. Das Amt des Ministerpräsidenten würde entfallen.
- Der Präsident dürfte Mitglied seiner Partei bleiben. Damit würde das Gebot der Überparteilichkeit abgeschafft.
- Der Präsident wäre für die Ernennung und die Absetzung seiner StellvertreterInnen und aller MinisterInnen zuständig. Er könnte Ministerien jederzeit neu einrichten oder abschaffen.
- Der Präsident kann per Dekret neue Gesetze erlassen und braucht keine Zustimmung des Parlaments mehr. Dies würde enorme Entmachtung des Parlaments bedeuten.
- Der Präsident kann, bei Bedarf, das Parlament auflösen.
Sollten diese Änderungen durch das Referendum bestätigt werden, ist die Folge die faktische Abschaffung aller demokratischen Organe, allen voran der Legislative und der Judikative. Die Unabhängigkeit des Parlaments, der Staatsanwaltschaft, der Polizei und der Gerichte wäre nicht mehr gegeben. Der Rechtsstaat wäre somit außer Kraft gesetzt. Um das zu vermeiden, ist eine hohe Wahlbeteiligung derer wichtig, die an einer parlamentarischen Demokratie festhalten und NEIN zur Verfassungsänderung und damit NEIN zum exklusiven Präsidialsystem sagen wollen.
Über die Autor*innen
Mürvet Öztürk ist Islamwissenschaftlerin und fraktionslose MdL in Hessen.