PESCO: Wirklich ein militärischer Irrweg?
Am 16. Juni bezeichnete Jürgen Wagner die PESCO in einem Beitrag auf dem Friedensakademie-Blog als „militärischen Irrweg“ – Eine Replik.
Von Sebastian Graf von Kielmansegg
Als 1998/99 die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU (GSVP) aus der Taufe gehoben wurde, war sie für einige Zeit das wohl spektakulärste Politikfeld der Union. Nach dem Vollzug der Währungsunion galt sie damals als das nächste große Integrationsprojekt. Den dynamischen Aufbaujahren folgte aber die unvermeidliche Ernüchterung; die weitere Entwicklung blieb im Alltag der Brüsseler Politik schwerfällig und bescheiden. Nun ist die „Ständige Strukturierte Zusammenarbeit“ – im englischen Akronym: PESCO – die neue ominöse Zauberformel, auf die sich die Aufmerksamkeit richtet. Im Dezember 2017 vom EU-Rat begründet, soll sie der europäischen Verteidigungspolitik neuen Schwung verleihen.
Ob die PESCO diese Erwartung erfüllen kann, wird in der Fachwelt mit guten Gründen skeptisch beurteilt. Einstweilen ist sie noch ein undeutliches Gebilde, dessen Ausgestaltung viele Fragen offen lässt. Grundsätzlich sehen die meisten Beobachter in ihr aber einen überfälligen Schritt in die richtige Richtung. Die PESCO stößt freilich auch auf ganz prinzipielle Kritik. Zu diesen Stimmen zählt der Blogbeitrag von Jürgen Wagner vom 16. Juni 2018, der die PESCO als einen „militärischen Irrweg“ bewertet. Er führt dafür im Wesentlichen zwei Kritikpunkte an: die Einrichtung eines Sonderregimes unter deutsch-französischer Dominanz und – vor allem – eine weitere „Militarisierung“ der EU. Dieses Urteil fordert eine Erwiderung heraus.
Ein Baustein im Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten
Es ist richtig, dass die PESCO eine spezifische Version der Idee eines „Kerneuropa“ oder „Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten“ ist – der Überrest des ehrgeizigeren Projekts einer „Verteidigungsunion“, das den Europäischen Verfassungsvertrag von 2004 begleitet hatte und in der Tradition der europäischen Währungsunion stand. Diese Konzepte waren stets sehr umstritten, und dies ist einer der Gründe, warum die Mitgliedstaaten auch mit der Initiierung der PESCO so zögerlich waren. Richtig ist auch, dass die Wende des Jahres 2017 maßgeblich auf die Initiative Frankreichs und Deutschlands zurückging. Das macht die PESCO aber nicht zu einem deutsch-französischen Kondominium. Die Option zur Einrichtung der PESCO, von der man nun Gebrauch gemacht hat, ist von allen Mitgliedstaaten gemeinsam im Vertrag von Lissabon verankert worden. Die dafür im EU-Vertrag vorgesehenen Regeln sind das Ergebnis eines langen Verhandlungsprozesses gewesen und stellen sicher, dass die PESCO kein exklusiver Club ist. Jeder Mitgliedstaat hat ein Teilnahmerecht, und die rechtlichen Hürden dafür sind denkbar niedrig und allgemein gehalten. Obwohl der Ausgangsgedanke einmal gewesen war, in der PESCO gerade die militärisch gewichtigen EU-Mitglieder zusammenzuführen, sind die Voraussetzungen des EU-Vertrages am Ende so stark abgeschliffen worden, dass jeder EU-Mitgliedstaat, der Interesse daran hat, sie erfüllen kann. Nicht umsonst sind nun 25 Mitgliedstaaten, bis hin zu Zypern, am Startschuss beteiligt. Abgelehnt haben eine Teilnahme nur Großbritannien (das mit dem BREXIT ohnehin aus der Union ausscheidet), Dänemark (das seit jeher nicht an der EU-Verteidigungspolitik teilnimmt) und Malta (das nur über sehr kleine Streitkräfte verfügt). Viel inklusiver kann ein Integrationsprojekt nicht sein.
Verrechtlichung und Formalisierung
Auch die innere Struktur der PESCO lässt sich in keiner Weise als „hierarchisch strukturierte Militärmacht“, die „Konsens durch Zwang ersetzt und die Mitgliedsstaaten mit handfesten Sanktionsdrohungen in ein Rüstungskorsett presst“ charakterisieren. Zwar ist es ein Kennzeichen der PESCO, dass sie eine gewisse Verrechtlichung und Formalisierung anstrebt. Rüstungs- und verteidigungspolitische Vereinbarungen und Zusagen, die bislang rein politischer Natur waren, erhalten im Rahmen der PESCO einen rechtsverbindlichen Charakter. Aber damit wird nur ein Wesensmerkmal übernommen, das auch sonst die gesamte GASP (und die europäische Integration schlechthin) prägt: der Versuch, ein koordiniertes Handeln durch rechtsförmige Beschlüsse zu erreichen. Man mag bezweifeln, ob diese Rechtsbindung in der Realität weit tragen wird – einen ungebührlichen Zwang wird man in diesem Prinzip aber wohl kaum sehen können.
Für Beschlüsse innerhalb der PESCO schreibt der Vertrag Einstimmigkeit vor. Die Beteiligung an einzelnen Projekten innerhalb der PESCO bleibt also eine souveräne Entscheidung jedes teilnehmenden Mitgliedstaates. Und die allgemeinen Grundpflichten, die jeder teilnehmende Staat anerkannt hat, lassen bei Lichte betrachtet – und sehr bewusst – so weite Spielräume, dass klare Verstöße leicht zu vermeiden sind. Daran musste nicht zuletzt Deutschland ein Interesse haben, das bekanntlich bei vielen rüstungspolitischen Parametern nicht gut dasteht. So verpflichten sich die Mitgliedstaaten z.B. zu regelmäßigen Erhöhungen des Verteidigungsbudgets, aber wohlweislich ohne Festlegung auf konkrete Steigerungsraten, eine Zielquote oder bestimmte Zeiträume. Letztlich basiert damit auch die PESCO weniger auf Rechtsbindung, geschweige denn Sanktionen, als auf der Erwartung, dass das neue System den politischen Erfüllungswillen steigern kann.
Koordinierung der Streitkräftestrukturen
Und schließlich: Was hat es mit dem Kritikpunkt der „Militarisierung“ der EU auf sich? Wer militärisches Handeln prinzipiell ablehnt und pauschal als „friedenspolitisch nutzlos“ ansieht, wird natürlich auch Bemühungen um die militärischen Fähigkeiten ablehnen. Aus dieser Sicht war schon der Aufbau der EU-Verteidigungspolitik seit 1999, also die Abkehr vom alten Leitbild der EU als reiner Zivilmacht, der eigentliche Sündenfall. Wenn man aber dieser sehr pauschalen und einfachen Prämisse nicht folgt, stellen sich die Dinge anders dar. Zunächst einmal muss man klarstellen, dass die PESCO nicht die Verteidigungspolitik insgesamt zum Gegenstand hat, sondern nur eine bestimmte Facette: die Weiterentwicklung der militärischen Fähigkeiten der Mitgliedstaaten. Die Durchführung militärischer EU-Einsätze hingegen bleibt – wie bisher – eine Angelegenheit der EU insgesamt. In diesem Punkt sind die Regelungen des EU-Vertrages ganz klar. Zweitens: Es ist unter Fachleuten unbestritten, dass mit Blick auf die militärischen Fähigkeiten der Europäer ein dringender Handlungsbedarf besteht. Die europäischen Streitkräfte weisen gravierende Defizite und Fähigkeitslücken auf. Das unkoordinierte Nebeneinander von 28 nationalen Streitkräften mit ihren je eigenen Ausrüstungen und Rüstungsprojekten ist hochgradig ineffizient. Soll sich diese Situation verbessern, ist es unausweichlich, Rüstungsinvestitionen und Streitkräftestrukturen nicht nur zu stärken, sondern sie vor allem intelligenter zu koordinieren. Genau dies ist Ziel und Stoßrichtung der PESCO.
Die PESCO ist also ein Instrument, um Streitkräftestrukturen und Rüstungspolitik ein Stück weit zu europäisieren. Das ist weder ein Irrweg noch eine Militarisierung Europas, sondern ein sinn- und maßvoller Versuch, die verteidigungspolitischen Ressourcen der Europäer zu bündeln. Offen bleibt nur, ob der Impuls der PESCO wirklich für eine solche Wende ausreicht.
Über die Autor*innen
Prof. Dr. Sebastian Graf von Kielmansegg ist Inhaber eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Die GSVP zählt zu seinen Forschungs-schwerpunkten. 2005 ist seine Dissertation “Die Verteidigungs-politik der Europäischen Union” erschienen.