Fachbereichsräte

Der Fachbereichsrat ist das höchste Entscheidungsgremium eines Fachbereichs und setzt sich aus Vertretern des Lehrkörpers, der Studierenden sowie der wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter zusammen.

Der Fachbereichsrat wählt die Dekanin/den Dekan und ggf. weitere Mitglieder des Dekanats, wie etwa die Prodekanin/den Prodekan oder die Studiendekanin/den Studiendekan. Das Gremium berät und entscheidet außerdem über die Verwendung von Ressourcen des Fachbereichs – von Finanzen über Personal bis hin zu Räumlichkeiten. Der Fachbereichsrat ist ebenfalls verantwortlich für grundsätzliche Fragen aus den Bereichen Forschung und Lehre, wie etwa die Einrichtung oder Einstellung von Studiengängen, die Verabschiedung von Prüfungsordnungen oder die Erteilung akademischer Titel.

 

Die Mitglieder aller Fachbereichsräte