Hochschulrat der RPTU

Der Hochschulrat ist ein zentrales Organ der Hochschule. Er berät und unterstützt die Hochschule in allen wichtigen Angelegenheiten und fördert ihre Profilbildung, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Er hat insbesondere die Aufgabe:

  • der Grundordnung und deren Änderungen zuzustimmen,
  • der Errichtung, Änderung und Aufhebung wissenschaftlicher Einrichtungen und der Einrichtung, Änderung und Aufhebung des Forschungskollegs der Hochschule zuzustimmen,
  • den allgemeinen Grundsätzen des Senats über die Verteilung der Stellen und Mittel zuzustimmen,
  • die Hochschule in grundsätzlichen Angelegenheiten, insbesondere durch Erarbeiten von Konzepten zur Weiterentwicklung zu beraten,
  • Vorschläge zur Einrichtung von Studiengängen zu unterbreiten,
  • Entwicklungsplanungen zuzustimmen,
  • dem Qualitätssicherungssystem zuzustimmen.  
Mitglieder des Hochschulrates
Einladung und Protokolle

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