
Was ist zu tun bei Diskriminierungen?
Je nachdem, ob Sie selbst betroffen sind, ob Sie etwas beobachten oder ob Ihnen eine Diskriminierung vorgeworfen wird, haben Sie unterschiedliche Handlungsoptionen.
Rufen Sie die Polizei, wenn es gefährlich wird: Telefon 110. Denken Sie daran, dass die Notrufnummer nur dann gewählt werden kann, wenn Sie oder andere in Not sind. Andernfalls nutzen Sie Polizeidienststellen oder Beratungsstellen.
In Fällen von Stalking können Sie zusätzlich zum Amtsgericht gehen, um dort ein (befristetes) Annäherungs- oder Kontaktverbot zu erwirken.
Von Diskriminierung betroffene Personen
- Die einen verlassen den Ort, an dem sie diskriminiert werden. Andere reagieren mit klaren Worten wie „Stopp“ oder sie sagen sehr deutlich „Nein“. In Diskussionen zeigen sie ihre Haltung offen oder sie suchen sich Verbündete.
- Fragen zu stellen kann dazu führen, dass diskriminierende Personen ihr Verhalten reflektieren – und sie merken vielleicht, dass sie nicht wirklich fair handeln.
- Auch Humor kann helfen: Wenn Sie nicht argumentieren, sondern Aussagen humorvoll infrage stellen, ohne dabei jedoch zynisch zu werden.
- Reden Sie in Ihrem Umfeld darüber, was Ihnen widerfahren ist – auch wenn Sie den Eindruck haben, immer wieder dasselbe zu sagen, denn das ist normal, wenn die Gedanken im Kreis wandern.
- Gehen Sie zu einer der Anlaufstellen oder der Antidiskriminierungsstelle der Universität. Legen Sie Beschwerde nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ein. Wichtig dabei: Dokumentieren Sie, was Ihnen widerfahren ist (E-Mails, Fotos, Nachrichten auf Social-Media-Kanälen u.a.).
- Wenn Sie Schadenersatz nach §15 AGG einklagen möchten, denken Sie daran, dass die Beschwerde innerhalb einer Frist von zwei Monaten eingereicht werden muss.
Für Personen, die Diskriminierungen beobachten
- Sprechen Sie Personen an, ob sie Hilfe benötigen: Besser einmal zu viel als einmal zu wenig. Aber wenn es gefährlich wird, dann holen Sie Hilfe, rufen Sie die Polizei (Telefonnummer: 110).
- Helfen Sie nur dann, wenn dies erwünscht ist. Einzige Ausnahme: Wenn Sie merken, dass Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt. Dann gilt wie schon zuvor: Holen Sie Hilfe.
- Überlegen Sie genau, was Sie sagen. Argumentieren Sie sachlich und empathisch, aber nicht überheblich. Werden Sie nicht selbst wütend oder beleidigend. Dies kann in Workshops gelernt werden.
- Sie können sich in den Anlaufstellen oder der Antidiskriminierungsstelle Rat suchen – oder auch selbst eine Beschwerde einreichen, wenn betroffene Personen damit einverstanden sind.
Was können Sie tun, wenn Ihnen gesagt wird, Sie würden andere diskriminieren?
- Hören Sie den anderen zu und nehmen die Äußerungen der anderen ernst. Überlegen Sie sich in Ruhe, ob Sie sich unfair verhalten haben könnten.
- Entschuldigen Sie sich, wenn andere Ihnen mitteilen, Sie hätten sie verletzt, selbst wenn Sie niemanden verletzten wollten. Akzeptieren Sie, dass es andere Sichtweisen gibt.
- Reflektieren Sie, ob Sie vielleicht in Ihrer Kindheit Worte gelernt haben, die heute als verletzend gelten, über die aber früher nicht geredet wurde, wie das N-Wort oder frauenfeindliche Worte.
- Besuchen Sie Weiterbildungen, lassen Sie sich von Antidiskriminierungsstellen beraten, sprechen Sie mit Menschen aus Ihrem Umfeld.