Verleih von Medien- und Veranstaltungstechnik
Von Datenprojektoren und Leinwänden für Vorträge, LED-Scheinwerfern bis hin zum Beschallungs-Komplettpaket, verleihen wir Medien- und Veranstaltungstechnik für Forschung und Lehre an Studierende und Bedienstete der RPTU in Kaiserslautern und in Landau kostenlos.
Ebenso beraten wir Sie gerne über die optimale Equipmentauswahl für Ihre Veranstaltung.
Füllen Sie einfach die Verleihanfrage aus und bestätigen Sie Ihre Angaben mit einem Klick auf das Feld "Senden an VAST". Daraufhin erhalten Sie Ihre Verleihanfrage via E-Mail. Das Team VAST wird nun Kontakt zu Ihnen aufnehmen um die benötigte Menge sowie das Zubehör mit Ihnen abzustimmen.
Aufgrund von knappen Personalressourcen ist der Verleih nur mit ausgefülltem Verleihantrag möglich!
Eine Abholung oder Rückgabe ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich!
Bitte beachten Sie, dass die Verleihausgabe nur unter Vorlage Ihres Personalausweises sowie Ihres Studierenden- oder Bedienstetenausweises der RPTU erfolgen kann.
Standort des Verleihs: Gebäude 86 - Raum 114 (RPTU in Kaiserslautern)
Bitte beachten Sie, dass der Zugang zum Lager nur von außen möglich ist.
Der Eingang befindet sich auf der Nordseite des Gebäudes, hierfür fahren Sie bitte von der Theodor-Heuss-Straße an.
Verleihanfrage
Unsere Verleihbedingungen
Stand: Oktober 2018
Die Leihnehmer*innen müssen nachweisen, dass sie/er Studierender oder Mitarbeiter*in der RPTU - Standort Kaiserslautern ist. Die ausgeliehenen Gegenstände dürfen nur für Forschung und Lehre eingesetzt werden. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt.
Die Leihnehmer*innen haben die geliehenen Gegenstände unverzüglich nach Erhalt auf Funktion und erkennbare Mängel zu untersuchen. Mängel und Funktionseinschränkungen, die nicht auf dem Verleihvertrag vermerkt sind, müssen sofort der Abt. 6.2.2 Veranstaltungssicherheit und -technik (VAST) mitgeteilt werden. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen. Bei der Rückgabe festgestellte Beschädigungen werden dem/der Leihnehmer*in angelastet.
Die Leihnehmer*innen sind verpflichtet, die geliehenen Gegenstände, deren Verpackung und das Zubehör ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln. Die Gegenstände müssen von dem/der Leihnehmer*in gemäß ihrer Bestimmung und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eingesetzt werden.
Die Leihnehmer*innen verpflichten sich, während des Verleihzeitraums dafür Sorge zu tragen, dass das Eigentum des Leihgebers nicht durch Dritte beeinträchtigt wird. Beschlagnahmung, Diebstahl oder Beschädigungen der geliehenen Gegenstände sind der Abt. 6.2.2 Veranstaltungssicherheit und -technik (VAST) unverzüglich mitzuteilen. Die Leihnehmer*innen haften für den Verlust und jede Beschädigung der geliehenen Gegenstände bis zur Rückgabe.
Bei reparaturfähigen Beschädigungen tragen die Leihnehmer*innen die Reparaturkosten, bei Verlust oder nicht reparablen Schäden werden dem/der Leihnehmer*innen der Wider-beschaffungswert in Rechnung gestellt.
Die Leihnehmer*innen verpflichten sich, die geliehenen Gegenstände nach Ablauf der Verleihzeit im selben Zustand wie bei der Abholung zurück zu geben. Fehlendes Zubehör, Kabel, usw. werden ebenfalls dem/der Leihnehmer*in in Rechnung gestellt.
Kontakt
Öffnungszeiten Verleih*
nur nach telefonischer Terminvereinbarung
Montag, Mittwoch oder Freitag
*Außerhalb der genannten Öffnungszeiten ist kein Verleih möglich.
Verleih-Standort
Gebäude 86 / Raum 114
RPTU in Kaiserslautern
Kern-Erreichbarkeit
In der Regel
Mo - Do
7:30 -15:30 Uhr
Fr
7:30 - 13 Uhr
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir um telefonische Terminvereinbarung.
Team
Heiko Axel
Sophie De Fazio
Holger Deutschle (nur vereinzelt nach Absprache)
Email
dezernat6-vast-kl(at)rptu.de
Telefon
+49 631 205-2020
Büro
Gebäude 10 / Raum 114
RPTU in Kaiserslautern