Welche Diskriminierungsmerkmale werden im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz benannt?
Diskriminierungsmerkmale können als einzelne Merkmale zu Benachteiligungen führen. Es entstehen aber auch Mehrfachbenachteiligungen, wenn mehrere Diskriminierungsmerkmale relevant werden:
Als Geschlecht wird die Zugehörigkeit zum weiblichen oder männlichen Geschlecht bezeichnet. Darüber hinaus werden auch intersexuelle Menschen mit uneindeutiger Geschlechterzuschreibung und Trans-Menschen benannt, die sich nicht mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugeschrieben wurde.
Mit dem Merkmal Geschlechtsidentität wird jegliche sexuelle Identität aufgegriffen, wie die homosexuelle, heterosexuelle, bisexuelle, queere oder asexuelle (LGBTQI+).
Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft entsteht, wenn Benachteiligungen aufgrund der Sprache, des Dialekts, der Hautfarbe, des nationalen Ursprungs oder der Abstammung entstehen. Mit dem AGG werden auch Benachteiligungen aus Gründen der „Rasse“ bekämpft. Der Begriff ist umstritten, wird jedoch im §3 des Grundgesetzes benannt und daher auch im AGG berücksichtigt. Gemeint wird damit, dass Menschen von anderen durch rassistische Zuschreibungen diskriminiert werden.
Mit dem Merkmal Religion und Weltanschauung wird sowohl die Zugehörigkeit zu Religionen wie Christentum, Judentum, Islam, Buddhismus oder Hinduismus beschrieben, als auch ein Bekenntnis dazu, dass eine Person keiner Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft angehört.
Mit dem Merkmal Behinderungen werden Personen beschrieben, die über einen längeren Zeitraum oder chronifiziert physische oder psychische Beeinträchtigungen vorweisen. Personen mit Behinderungen werden ebenso wie Personen unterschiedlichen Geschlechts nicht nur durch das AGG, sondern auch durch weitere gesetzliche Bestimmungen geschützt (Bundes- und Landes-Gleichstellungsgesetze).
Mit dem Merkmal Alter werden Diskriminierungen benannt, die aufgrund des Lebensalters entstehen können. Personen jeden Alters können demnach von Diskriminierungen betroffen sein – jüngere aufgrund fehlender Berufserfahrungen, Personen in der Familienphase, Ältere, denen weniger zugetraut wird als Jüngeren.
Wann gilt eine Diskriminierung als Benachteiligung?
Nach dem AGG ist „jede Form einer weniger günstigen Behandlung .. eine Benachteiligung. Dabei kommt es nicht darauf an, dass die Benachteiligung vorsätzlich oder in böswilliger Absicht geschieht. Entscheidend ist der nachteilige Effekt, der bei den Betroffenen durch die Ungleichbehandlung entsteht“
(vgl. Antidiskriminierungsstelle des Bundes [18.06.2026]).
Benachteiligungen zeigen sich in der Herabwürdigung, Stigmatisierung, Belästigung, sexualisierter Belästigung oder sexualisierter Gewalt sowie direktem oder indirektem Ausschluss von einzelnen Personen oder in Institutionen.
Unterschieden wird die mittelbare von der unmittelbaren Benachteiligung. Die unmittelbare Benachteiligung erfasst jede Form von Herabsetzung, Ausschluss oder unzulässiger Ungleichbehandlung von einzelnen Menschen oder Gruppen aufgrund von tatsächlichen oder zugeschriebenen gruppenspezifischen Merkmalen. Eine mittelbare Benachteiligung besteht, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen wegen eines tatsächlichen oder zugeschriebenen Merkmals gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können. Benachteiligungen, die sich auf schützenswerte Merkmale beziehen, können gemäß AGG jedoch sachlich gerechtfertigt sein. Dann stellen sie keine Diskriminierung dar. Zusätzlich gilt: Nicht nur die Diskriminierung selbst, auch die Anweisung zu einer Benachteiligung gilt als Diskriminierung.
Folgende Formen der Benachteiligung werden von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und anderen Institutionen auf Basis des AGG benannt: „Belästigungen sind unerwünschte Verhaltensweisen, die eine Person wegen eines nach dem AGG geschützten Merkmals einschüchtern, beleidigen oder erniedrigen und ein feindliches Umfeld schaffen oder zu schaffen bezwecken. Belästigungen können Teil von Mobbingkontexten sein. Eine spezifische Form der Belästigung ist die sexuelle Belästigung, die durch ein unerwünschtes sexuell bestimmtes Verhalten verursacht wird. Diese Verhaltensweisen reichen von unangemessenen sexuellen Anspielungen, Anstarren, anzügliche Bemerkungen, über das Verbreiten pornografischen Materials bis hin zu sexualisierten körperlichen Übergriffen. Die sexuelle Belästigung verletzt die Würde der betroffenen Person. Entscheidend ist dabei nicht, ob die Würdeverletzung beabsichtigt ist“ (ebd.).
In Fällen von Stalking kann beim Amtsgericht ein Kontaktverbot oder ein Annäherungsverbot erwirkt werden, bei diesen und weiteren Vorkommnissen kann bei der Polizei eine Strafanzeige erstattet werden (→ Onlinewachen der Polizeien der Länder – Offizielles Portal und/oder Tel. 110).
Eine Diskriminierung zeigt sich auf verschiedene Art und Weise – bspw. durch:
- bildliche Darstellungen und verbale diskriminierende Äußerungen, wie bspw. rassistische oder antisemitische Sprüche oder Deepfakes
- jegliche Form von einer Kommunikation, die einschüchternd wirkt, wie sexuell motiviertes Anstarren, abwertende stereotype Darstellungen, herabwürdigender Sprachgebrauch,
- unerwünschter Körperkontakt oder unerwünschte sexuelle Annäherungsversuche sowie Handlungen, die einen Straftatbestand erfüllen, wie z. B. Nötigung, Stalking sowie Anwendung von psychischer oder körperlicher Gewalt.
- Jegliche Form von Gewalt, die gegen Personen mit entsprechenden Diskriminierungsmerkmalen gerichtet ist.
© Rafael Classen - www.rclassen.de
Was ist der Unterschied zwischen Diskriminierung, Mobbing und Machtmissbrauch?
Diskriminierung richtet sich nicht gegen eine bestimmte Person, sondern gegen Personen mit Diskriminierungsmerkmalen wie Herkunft oder Geschlechtsidentität, kann unmittelbar (persönlich) oder mittelbar (strukturell) sein, beruht auf Stereotypen oder Vorurteilen, beinhaltet Gewaltanwendungen (psychisch / physisch), sie ist bewusst oder unbewusst.
Mobbing dauert über einen längeren Zeitraum – wochen-/monate- oder sogar jahrelang – passiert regelmäßig, wird bewusst initiiert, hat eine einzelne Person als Ziel, geschieht häufig durch eine Person und Mitläufer*innen. Mobbing ist schwer nachzuweisen, vor allem deshalb, weil fehlende Kommunikation ebenso eingesetzt wird wie bewusste Manipulation von anderen oder direkte Beleidigungen, wie sie auch bei Diskriminierungen vorkommen.
Machtmissbrauch erfolgt von Mitarbeitenden höheren Ranges gegenüber Personen, die ihnen unterstellt sind. Während Mobbing auch unter gleichrangig Beschäftigten oder Studierenden im Sinne „alle gegen eine*n“ vorkommt, können bei Machtmissbrauch auch mehrere Personen daran gehindert werden, vorab dargelegte Arbeitsaufträge nach vereinbarten Regeln oder individuellen Bearbeitungsformen auszuführen. Machtmissbrauch kann ebenso wie Mobbing ohne Diskriminierungsmerkmale der Betroffenen erfolgen.
Mobbing, Machtmissbrauch und Diskriminierung ähneln sich, da alle drei Formen körperlich und/oder psychisch verletzend sind. Sie können auch gleichzeitig auftreten. An der RPTU werden alle Formen geahndet.
Welche Folgen haben Diskriminierungen?
Von Diskriminierungen betroffene Personen erleiden körperliche und/oder psychische Schäden, die das Grundvertrauen in Organisationen und in die Gesellschaft mindern. Nicht nur die Personen selbst, sondern auch die Umgebung und die Gesellschaft werden geschädigt.
Schaden für Personen, die diskriminiert werden
- Krankheit: Betroffene können Depressionen, Angst-Störungen oder Herzprobleme bekommen.
- Sozialer Rückzug: Personen, die diskriminiert werden, können sich zurückziehen, sich einsam und hilflos fühlen.
- Geringere Teilhabemöglichkeiten: Gleiche Leistungen werden unterschiedlich gewertet, Kompetenzen weniger eingesetzt, das Potenzial von Betroffenen bleibt unberücksichtigt.
Bleiben Sie nicht in einer Situation, die Sie psychisch oder physisch gefährden. Suchen Sie sich Unterstützung im Umfeld. Wehren Sie sich, wenn das möglich ist. Wenn dies nicht möglich ist, sind Distanz, Rückzug und Vermeidung Strategien, um sich selbst nicht weiter zu belasten.
Schaden für die Hochschule
- Personen reden nicht mehr miteinander, ein fachlicher Austausch findet nur noch in Ansätzen statt. Dadurch leiden die Arbeitsergebnisse, die Leistungen sind vermindert.
- Die Fluktuation des Personals nimmt zu, Personal muss immer wieder neu ausgewählt, neu eingestellt, neu eingearbeitet werden. Dadurch leidet auch anderes Personal, das Aufgaben mit übernehmen muss. Auch Wissen geht verloren.
- Wenn Diskriminierung nicht geahndet wird, dann fühlen sich Betroffene ungerecht behandelt, die psychologische Sicherheit geht verloren. Der eigene Nutzen steht im Vordergrund. Abwertungen und auch Hass werden ‚normalisiert‘.
Vorträge
- 26-05-27_Mobbing_am_Arbeitsplatz.pdfDownload 86 KB
- Mobbing am Arbeitsplatz – Ein Angriff auf Würde und Gesundheit: Es ist Zeit, hinzuschauen – und zu…Download 86 KB
- Machtbeziehungen am Arbeitsplatz und gesundheitliche Folgen – arbeitswissenschaftlicher…Download 1 MB
