Referat 5 - Transfer, Innovation und Nachhaltigkeit (RTIN)

Erfindungen und Schutzrechte

Im RTIN integriert ist das Patent- und Informationszentrum (PIZ) Rheinland-Pfalz als Partner des Deutschen Patent- und Markenamtes. Das Expertenteam des PIZ unterstützt Universitätsangehörige rund um das Thema gewerblicher Rechtsschutz.

Hier erfahren Sie, wie Sie

  •  Ihre schutzrechtsfähigen wissenschaftlichen Ergebnisse sichern und verwerten,

  •  Unterstützung bei Schutzrechts-, Markt- oder Literaturrecherchen erhalten,

  •  sich über gewerbliche Schutzrechte informieren können sowie

  •  Informationen über die Patentierungs- und Verwertungsstrategie der RPTU finden.

Kontakt


Leitung PIZ:

Jan-Ulrich Glup


Erfindungen

Wenn Sie als Beschäftigte*r der RPTU eine Erfindung gemacht haben, müssen Sie diese gemäß Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbnErfG) Ihrem Arbeitgeber melden. Eine Ausnahme von dieser Regelung besteht nur, wenn Sie die Erfindung geheim halten möchten. Die zuständige Stelle der RPTU ist das Patentinformationszentrum Rheinland-Pfalz (PIZ), das Ihre Erfindungsmeldung entgegennimmt und die Patentierbarkeit und Verwertbarkeit prüft.

Das entsprechende Erfindungsmeldungsformular steht hier als Download in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass die Erfindungsmeldung auf jeden Fall vor einer anderweitigen Veröffentlichung erfolgen muss! Hierbei ist es unerheblich, ob die Veröffentlichung schriftlich erfolgt (Paper, Poster) oder mündlich beispielsweise als Konferenzvortrag. Ist eine Erfindung bereits veröffentlicht, kann sie in Europa und vielen weiteren Marktregionen nicht mehr patentiert werden. Sie sind daher gesetzlich verpflichtet solche Forschungsergebnisse der Universität mindestens zwei Monate vor einer anderweitigen Veröffentlichung melden! Da bei der Erstellung einer Patentanmeldeschrift verschiedene Parteien (Erfinder*innen, Patentanwält*innen, RPTU-Personal) involviert sind, ist jedoch eine frühzeitige Meldung äußerst wünschenswert.

Wenn Sie allgemeine Fragen haben oder sich unsicher sind, ob es sich bei Ihrem Forschungsergebnis um eine Erfindung handeln könnte, wenden Sie sich gerne an Jürgen Müller.

Die RPTU wird nach Eingang der Erfindungsmeldung die Patentfähigkeit und das wirtschaftliche Potential der Erfindung prüfen.

Spätestens nach vier Monaten, in der Regel jedoch deutlich früher, wird die RPTU über die Inanspruchnahme oder Freigabe der Erfindung entscheiden.

Im Falle einer Inanspruchnahme wird die RPTU auf eigene Kosten einen Patentanwalt zur Einreichung einer entsprechenden Patentanmeldung beauftragen und Verwertungsbemühungen zur praktischen Umsetzung der Erfindung durchführen. Eventuell entstehende Einnahmen werden anteilig an die Erfinder(-gemeinschaft) ausgezahlt.

Sobald die Patentanmeldung (nicht zu verwechseln mit der Erfindungsmeldung) eingereicht ist, steht einer wissenschaftlichen Veröffentlichung nichts mehr im Wege.

Der Umgang mit Erfindungen an der RPTU sowie Hilfestellungen zu grundlegenden Abläufen im gesamten Innovationsprozess - von der Idee bis zur Verwertung - sind in einer Handreichung "Schutzrechte und Verwertung an der RPTU" dokumentiert.

Die vom PIZ angebotene halbstündige Erfindererstberatung durch einen Patentanwalt richtet sich vorrangig an Erfinderinnen und Erfinder, die keine RPTU-Beschäftigte sind. Hierzu gehören neben Externen auch Studierende der RPTU. Erfinder*innen, die RPTU-Beschäftigte sind, müssen Ihre Erfindung dagegen der RPTU melden (siehe "Erfindungsmeldung"), woraufhin diese Erfindung in deutlich umfangreicherem Maße von Expert*innen evaluiert wird.

Im Rahmen der Erfindererstberatung können RPTU-Beschäftigte jedoch auch konkrete Fragestellungen zu anderen gewerblichen Schutzrechten mit dem Patentanwalt besprechen.

Wichtiger Hinweis bei Erfindungen

Bitte beachten Sie, dass die Erfindungsmeldung vor einer anderweitigen Veröffentlichung (schriftlich oder mündlich) erfolgen muss! Gesetzlich ist eine Mindestfrist von zwei Monaten vorgeschrieben.


Software

Wenn RPTU-Angehörige im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit eine verwertbare Software entwickelt haben, so sind sie verpflichtet, diese ihrem Arbeitgeber zu melden.

Wenn RPTU-Angehörige im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit eine verwertbare Software entwickelt haben, so sind sie verpflichtet, diese an ihren Arbeitgeber zu melden. Das ausgefüllte Softwaremeldeformular (hier zum Download) nimmt das Patentinformationszentrum entgegen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Jürgen Müller.


Rechercheservice

Externen und RPTU-internen Personen gleichermaßen stehen die Services des Patentinformationszentrums zu diversen Recherchedienstleistungen zu Verfügung. Diese umfassen beispielsweise Übersichtsrecherchen zum Schutzrechtsstand in einem bestimmten wissenschaftlichen Themengebiet, wie sie für F&E-Tätigkeiten sinnvoll sein können. Auch Markenrecherchen sind bei der Nutzung von Logos oder Titeln für Veranstaltungen, Produkte etc. zur rechtlichen Absicherung notwendig.

Sie können beim PIZ sowohl Unterstützung bei der Eigenrecherche erhalten, als auch die Recherche gebührenpflichtig bei den Expert*innen des PIZ in Auftrag geben. Nähere Infos dazu finden Sie hier.

Rechercheauftragsformulare zum Download:

Rechercheauftrag Patent- und Gebrauchsmuster

Rechercheauftrag Marke

Rechercheauftrag Literatur

Rechercheauftrag Design

An dieser Stelle finden Sie Links zu frei zugänglichen und kostenlosen Recherchetools für die Eigenrecherche:

Bei Erfindung von RPTU-Beschäftigten wird im Rahmen der Evaluation nach Erfindungsmeldung eine umfangreiche und kostenlose Recherche durch Experten durchgeführt.


Informationen zu geistigem Eigentum


Die Schutzrechts- und Verwertungsstrategie der RPTU finden Sie hier.

Umfangreiche Informationen zum Schutz ihres geistigen Eigentums finden Mitglieder wissenschaftlicher Einrichtungen hier.


Members of scientific institutions can find extensive information on the protection of their intellectual property here

Les membres d'institutions scientifiques trouveront ici de nombreuses informations sur la protection de leur propriété intellectuelle.

Zu der Frage, was in Hochschullehre und Forschung erlaubt ist, bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung eine ausführliche Handreichung zum Thema „Urheberrecht in der Wissenschaft“


Weiterhin stellt das Deutsche Patent- und Markenamt nützliche Informationen zum Urheberrecht zur Verfügung:
„Urheberrecht: Ihr Text, Ihr Bild, Ihre Musik - Welche Rechte Sie haben, wenn Sie ein Werk schaffen“