Beschwerde nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Sie sind an der RPTU Opfer von sexualisierter Gewalt oder Diskriminierung, Machtmissbrauch oder Mobbing geworden, fühlen sich belästigt oder haben einen Vorfall beobachtet?

Jede Hochschule ist nach dem 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dazu verpflichtet, Betroffenen von Diskriminierung oder sexueller Belästigung an der Universität die Möglichkeit einer Beschwerde einzuräumen. Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sollen verhindert oder beseitigt werden (§ 1 AGG). Neben der offiziellen Beschwerde besteht an der Uni auch die Möglichkeit, sich informell beraten zu lassen, wenn entsprechende Vorkommnisse erlebt oder beobachtet werden.

Eine Beschwerde kann jederzeit eingereicht werden. Wenn Sie jedoch Schadenersatz einklagen möchten, dann muss die Frist von zwei Monaten eingehalten werden.

Kontakt

Dr. Cornelia Rövekamp
Gebäude: 76, Raum: 233 
T. +496312055902
E. c.roevekamp[at]rptu.de

Eine (anonyme) Meldung ist auch über das unten stehende Formular möglich.

 

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