Gleichbehandlung statt Diskriminierung

Werden Menschen wegen der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Geschlechts, der Geschlechtsidentität oder einer Behinderung benachteiligt, ausgeschlossen oder anders als andere behandelt, spricht man von unmittelbaren Diskriminierungen. Führen offizielle Verfahren oder Richtlinien zu Benachteiligungen für Personengruppen, dann handelt es sich um mittelbare Diskriminierungen.

Dabei kann eine Diskriminierung auch positiv sein, wenn Personen aufgrund von bestehenden Benachteiligungen bevorzugt behandelt werden – bspw. Frauen in Bewerbungsverfahren für Stellen, bei denen eine Unterrepräsentanz von Frauen besteht. Diese positive Diskriminierung ist gewollt – jedoch nur so lange, bis Benachteiligungen beseitigt sind.

Vermutlich haben wir alle bereits Diskriminierungen erlebt: vielleicht aufgrund 

  • des Geschlechts, wenn bspw. sexualisierte Gewalt den Alltag erschwert oder Frauen höherwertige Tätigkeiten verwehrt bleiben
  • des Alters, wenn bspw. ältere oder jüngere Personen bei der Stellenvergabe seltener berücksichtigt werden oder Älteren technisches Know-how abgesprochen wird; 
  • der Herkunft oder eines Migrationshintergrundes, wenn bspw. Benachteiligungen verschiedenster Art bei der Nennung des Namens entstehen; 
  • von körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen, die den Alltag auf verschiedenste Weise erschweren. 

 

Was ist der Unterschied zwischen Diskriminierung, Mobbing und Machtmissbrauch?

Diskriminierung richtet sich nicht gegen eine bestimmte Person, sondern gegen Personen mit Diskriminierungsmerkmalen wie Herkunft oder Geschlechtsidentität, kann unmittelbar (persönlich) oder mittelbar (strukturell) sein, beruht auf Stereotypen oder Vorurteilen, beinhaltet Gewaltanwendungen (psychisch / physisch), sie ist bewusst oder unbewusst.

Mobbing dauert über einen längeren Zeitraum – wochen-/monate- oder sogar jahrelang –   passiert regelmäßig, wird bewusst initiiert, hat eine einzelne Person als Ziel, geschieht häufig durch eine Person und Mitläufer*innen. Mobbing ist schwer nachzuweisen, vor allem deshalb, weil fehlende Kommunikation ebenso eingesetzt werden wie bewusste Manipulation von anderen oder direkte Beleidigungen, wie sie auch bei Diskriminierungen vorkommen.

Machtmissbrauch erfolgt von Mitarbeitenden höheren Ranges gegenüber Personen, die ihnen unterstellt sind. Während Mobbing auch unter gleichrangig Beschäftigten oder Studierenden im Sinne „alle gegen eine*n“ vorkommt, können bei Machtmissbrauch auch mehrere Personen daran gehindert werden, vorab dargelegte Arbeitsaufträge nach vereinbarten Regeln oder individuellen Bearbeitungsformen auszuführen. Machtmissbrauch kann ebenso wie Mobbing ohne Diskriminierungsmerkmale der Betroffenen erfolgen.

Mobbing, Machtmissbrauch und Diskriminierung ähneln sich, da alle drei Formen körperlich und/oder psychisch verletzend sind. Sie können auch gleichzeitig auftreten. An der RPTU werden alle Formen geahndet.

 

Welche Folgen haben Diskriminierungen?

Von Diskriminierungen betroffene Personen erleiden körperliche und/oder psychische Schäden, die das Grundvertrauen in Organisationen und in die Gesellschaft mindern. Nicht nur die Personen selbst, sondern auch die Umgebung und die Gesellschaft werden geschädigt.

Schaden für Personen, die diskriminiert werden

  • Krankheit: Betroffene können Depressionen, Angst-Störungen oder Herzprobleme bekommen.
  • Sozialer Rückzug: Personen, die diskriminiert werden, können sich zurückziehen, sich einsam und hilflos fühlen.
  • Geringere Teilhabemöglichkeiten: Gleiche Leistungen werden unterschiedlich gewertet, Kompetenzen weniger eingesetzt, das Potenzial von Betroffenen bleibt unberücksichtigt.


Schaden für die Hochschule

  • Personen reden nicht mehr miteinander, ein fachlicher Austausch findet nur noch in Ansätzen statt. Dadurch leiden die Arbeitsergebnisse, die Leistungen sind vermindert.
  • Die Fluktuation des Personals nimmt zu, Personal muss immer wieder neu ausgewählt, neu eingestellt, neu eingearbeitet werden. Dadurch leidet auch anderes Personal, das Aufgaben mit übernehmen muss. Auch Wissen geht verloren.
  • Wenn Diskriminierung nicht geahndet wird, dann fühlen sich Betroffene ungerecht behandelt, die psychologische Sicherheit geht verloren. Der eigene Nutzen steht im Vordergrund. Abwertungen und auch Hass werden ‚normalisiert‘.

 

Was ist zu tun bei Diskriminierungen?

Je nachdem, ob Sie selbst betroffen sind, ob Sie etwas beobachten oder ob Ihnen eine Diskriminierung vorgeworfen wird, haben Sie unterschiedliche Handlungsoptionen.

Von Diskriminierung betroffene Personen
  • Die einen verlassen den Ort, an dem sie diskriminiert werden. Andere reagieren mit klaren Worten wie „Stopp“ oder sie sagen sehr deutlich „Nein“. In Diskussionen zeigen sie ihre Haltung offen oder sie suchen sich Verbündete.
  • Fragen zu stellen kann dazu führen, dass diskriminierende Personen ihr Verhalten reflektieren – und sie merken vielleicht, dass sie nicht wirklich fair handeln.
  • Auch Humor kann helfen: Wenn Sie nicht argumentieren, sondern Aussagen humorvoll infrage stellen, ohne dabei jedoch zynisch zu werden. 
  • Reden Sie in Ihrem Umfeld darüber, was Ihnen widerfahren ist – auch wenn Sie den Eindruck haben, immer wieder dasselbe zu sagen, denn das ist normal, wenn die Gedanken im Kreis wandern.
  • Gehen Sie zu einer der Anlaufstellen oder der Antidiskriminierungsstelle der Universität. Legen Sie Beschwerde nach den Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ein. Wichtig dabei: Dokumentieren Sie, was Ihnen widerfahren ist (E-Mails, Fotos, Nachrichten auf Social-Media-Kanälen u.a.). Und: Wenn Sie keine Beschwerde einreichen möchten, weil Ihnen in der Situation die Kraft fehlt, dann ist das in Ordnung. Sie können sich auch zu einem späteren Zeitpunkt dafür oder dagegen entscheiden. 
 
Für Personen, die Diskriminierungen beobachten
  • Sprechen Sie Personen an, ob sie Hilfe benötigen: Besser einmal zu viel als einmal zu wenig. Aber wenn es gefährlich wird, dann holen Sie Hilfe, rufen Sie die Polizei (Telefonnummer: 112).
  • Helfen Sie nur dann, wenn dies erwünscht ist. Einzige Ausnahme: Wenn Sie merken, dass Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt. Dann gilt wie schon zuvor: Holen Sie Hilfe.
  • Überlegen Sie genau, was Sie sagen. Argumentieren Sie sachlich und empathisch, aber nicht überheblich. Werden Sie nicht selbst wütend oder beleidigend. Dies kann in Workshops gelernt werden.
  • Sie können sich in den Anlaufstellen oder der Antidiskriminierungsstelle Rat suchen – oder auch selbst eine Beschwerde einreichen, wenn betroffene Personen damit einverstanden sind.
 
Was können Sie tun, wenn Ihnen gesagt wird, Sie würden andere diskriminieren?
  • Hören Sie den anderen zu und nehmen die Äußerungen der anderen ernst. Überlegen Sie sich in Ruhe, ob Sie sich unfair verhalten haben könnten.
  • Entschuldigen Sie sich, wenn andere Ihnen mitteilen, Sie hätten sie verletzt, selbst wenn Sie niemanden verletzten wollten. Akzeptieren Sie, dass es andere Sichtweisen gibt.
  • Reflektieren Sie, ob Sie vielleicht in Ihrer Kindheit Worte gelernt haben, die heute als verletzend gelten, über die aber früher nicht geredet wurde, wie das N-Wort oder frauenfeindliche Worte. 
  • Besuchen Sie Weiterbildungen, lassen Sie sich von Antidiskriminierungsstellen beraten, sprechen Sie mit Menschen aus Ihrem Umfeld.

Beschwerde nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Sie sind an der RPTU Opfer von sexualisierter Gewalt oder Diskriminierung, Machtmissbrauch oder Mobbing geworden, fühlen sich belästigt oder haben einen Vorfall beobachtet?

Jede Hochschule ist nach dem 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dazu verpflichtet, Betroffenen von Diskriminierung oder sexueller Belästigung an der Universität die Möglichkeit einer Beschwerde einzuräumen. Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sollen verhindert oder beseitigt werden (§ 1 AGG). Neben der offiziellen Beschwerde besteht an der Uni auch die Möglichkeit, sich informell beraten zu lassen, wenn entsprechende Vorkommnisse erlebt oder beobachtet werden.

Kontakt

Dr. Cornelia Rövekamp
Gebäude: 76, Raum: 233 
T. +496312055902
E. c.roevekamp[at]rptu.de

Eine (anonyme) Meldung ist auch über das unten stehende Formular möglich.

 

Anlaufstellen und Beschwerdestelle

Beschwerden nach §13 AGG können nur bei der Beschwerdestelle angegeben werden. Betroffene können sich jedoch informell auch an Anlaufstellen wenden. 

Bei Beschwerden wird ein Kernteam gebildet. Daran beteiligt sind Akteur*innen der Anlaufstellen, sodass Vorwürfe aus unterschiedlicher Perspektive bewertet werden: Wenn Personal betroffen ist, dann meist Personalabteilung und Personalrat. Sind Studierende betroffen, dann AStA und/oder Fachschaften sowie das Dezernat 4 / Studierendenangelegenheiten. Beteiligt sind im Kernteam auch Personen aus dem Umfeld, wie bspw. aus dem Fachbereich oder dem Dezernat, die nicht explizit von einer Anlaufstelle kommen.

Wer einbezogen wird, entscheiden die Betroffenen.

Anlaufstellen

Die Antidiskriminierungsstelle ist die Erstanlaufstelle bei Beschwerden nach §13 AGG. Betroffene können sich darüber hinaus an die nachfolgend genannten Stellen wenden, wenn sie eine informelle Beratung in Anspruch nehmen möchten. Es besteht für Betroffene darüber hinaus die Möglichkeit, sich an eine externe Stelle zu wenden wie beispielsweise die psychologische Beratungsstelle des Studierendenwerks, Polizei, Weißer Ring, Ärzt:innen, Gleichstellungsbeauftragte von Stadt und Kreis, Therapeut:innen u.a. 


Die Beschwerdestelle ist im Dezernat 6, 
Abteilung 6.5 angesiedelt.

Ansprechperson ist Dr. Cornelia Rövekamp
Vertretung Prof. Dr. Christian Mang
 

Weitere Anlaufstellen für informelle Beratungen:

Zentrale und dezentrale Gleichstellungsbeauftragte der RPTU und ihre Vertretung
https://rptu.de/ansprechpersonen/gleichstellungsbeauftragte

Personalrat
https://rptu.de/personalrat/mitglieder-personalrat

Abteilung Personalangelegenheiten
https://rptu.de/intern/meine-rptu/personal

Abteilung Studentische und internationale Angelegenheiten
https://rptu.de/studium/beratung-orientierung/studierendenservicecenter

Jugend- und Auszubildendenvertretung
https://rptu.de/jav/kontakt

Schwerbehindertenvertretung
https://rptu.de/schwerbehindertenvertretung

Suchtberatung
https://rptu.de/suchtberatung/regionale-beratungsstellen

Betriebsärztlicher Dienst
https://rptu.de/ueber-die-rptu/organisation/vertretungen-und-fachkraefte/betriebsarzt

Referat Internationale Angelegenheiten (RefIntA)
https://rptu.de/international/about-us/refinta-team-contacts

Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) und deren Referate
https://www.asta.uni-kl.de/asta/gid/
https://www.asta-landau.de/sexualisierte-belaestigung/

Fachschaften der Fachbereiche, insbesondere Awareness-Teams
https://rptu.de/studium/start-ins-studium/erstsemester/fachschaftsvertretungen 

sowie Vorgesetzte und Dekan:innen der Fachbereiche

Standort Kaiserslautern
 

Interventionsstelle gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen und Stalking (IST)
Tel.: 0631 37108425 - ist.kl[at]diakonie-pfalz.de

Frauenhaus Kaiserslautern Frauenzuflucht Kaiserslautern e.V.
Tel.: 0631 17 000 - www.frauenhaus-kaiserslautern.de

Opferschutzbeauftragte Polizeipräsidium Westpfalz
Tel.: 0631 3691405 - opferschutz.ppwestpfalz[at]polizei.rlp.de

Weißer Ring Stadt und Landkreis Kaiserslautern
Schorlenberger Str. 17 / 67677 Enkenbach-Alsenborn
Tel.: 06303 87251

SOS-Familienhilfezentrum
Tel.: 0631 316440
beratung.khj-kaiserslautern[at]sos-kinderdorf.de
www.sos-kinderdorf.de/kinderdorf-kaiserslautern

Gleichstellungsstelle Kaiserslautern
Tel.: 0631 3652350 - gleichstellung[at]kaiserslautern.dewww.kaiserslautern.de/gleichstellung

 



Standort Landau
 

Frauenzentrum Aradia Landau e.V.
Kontaktstelle, Notruf, Informations- und Austauschzentrum für Frauen und Mädchen in Landau, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind.

Frauenhaus Landau
Frauenzufluchtsstätte für die Südpfalz und bietet Beratung und Schutz für misshandelte Frauen und ihre Kinder.

Interventions-Zentrum gegen Häusliche Gewalt Südpfalz 
Beratung für Betroffene von häuslicher Gewalt und Stalking.

Opferschutzberatung 
Polizeipräsidium Rheinpfalz, Abteilung Zentrale Prävention sowie Polizeiinspektion-/direktion Landau 

Gleichstellungsstelle Landau 
Ansprechperson: Laura Hess

Gleichstellungsbüro des Landkreises Südliche Weinstraße 
Ansprechperson: Isabelle Stähle

Das Hilfetelefon – Gewalt gegen Frauen
Tel.: 08000 116 016 - www.hilfetelefon.de

Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer“
Tel.: 116 111 - www.nummergegenkummer.de

Elterntelefon „Nummer gegen Kummer“
Tel.: 0800 111 0550 - www.nummergegenkummer.de/elternberatung/

Telefonseelsorge
Tel.: 0800 1110111 / Tel.: 0800 1110222 - www.telefonseelsorge.de

Betroffenenberatung Rheinland-Pfalz - Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt
Tel.: 06131 / 967 - 497
E-Mail: lks-demokratie-leben[at]lsjv.rlp.de 
https://demokratiezentrum.rlp.de/beratung/betroffenenberatung 

Beschwerdestelle nach §13 AGG für alle Formen von Diskriminierungen (alle Statusgruppen); Kontakt: c.roevekamp[at]rptu.de 

Gleichstellungsbeauftragte (alle Statusgruppen): https://rptu.de/ansprechpersonen/gleichstellungsbeauftragte
Beratung in Fällen von sexualisierter Gewalt und verschiedenen Formen der Benachteiligung


Studierende

Promotion

Wissenschaftliche Mitarbeitende/Promovierende

Personal in Technik und Verwaltung sowie weitere Ansprechpersonen

Mit Stern(*) gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder

  • Richtlinie zur informellen Beratung und zum offiziellen Beschwerdeverfahren nach § 13 AGG
    Download 3 MB
  • Einführung in das Beschwerdeverfahren
    Download 673 KB