Ablauf
Beratungen, Coachings, Mediationen und Trainings werden von internen Coach:innen des ZGaPL sowie von externen Coach:innen aus unserem Coachingpool durchgeführt. Alle unsere Coach:innen sind zertifiziert und verfügen über diverse professionelle Weiterbildungen, die sie für verschiedene Schwerpunkte qualifizieren. Externe Coach:innen, die nicht in unserem Coachingpool sind, können wir nur nach einer Prüfung berücksichtigen und wenn eine Zertifizierung und entsprechende Weiterbildungen vorliegen.
Alle Anfragen und besonders die Coachinginhalte werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Nach Ihrer Anfrage besprechen wir in einem kurzen telefonischen Beratungsgespräch den genauen Bedarf und finden gemeinsam heraus, welches Angebot das Richtige für Ihr Anliegen ist. Wir unterstützen Sie dabei, das richtige Beratungsangebot und die passende Person zu finden. Kommt eine Beratung oder ein Coaching zustande, ist dies ein exklusives Angebot, dessen Kosten wir für Sie übernehmen. Reisekosten werden nur in Ausnahmefällen und nur für ganztägige Team-Coachings übernommen.
Teilnahmebedingungen
- Sie sind Wissenschaftler:in an der RPTU.
- Ein Coaching ist das geeignete Mittel, um das Anliegen zu bearbeiten. Coaching ist Hilfe zur Selbsthilfe, keine Psychotherapie.
- Das Anliegen kann nicht durch die Teilnahme an Kursen unseres Weiterbildungsangebots oder anderen RPTU-internen Angeboten bearbeitet werden.
- Sie haben eine Zielvorstellung, sind motiviert Veränderungen anzugehen und wissen, dass die Verantwortung für den Erfolg des Coachings bei Ihnen liegt.
Zusätzliche Bedingungen für die Beantragung weiterer Beratungsstunden:
- Sie haben Ihre initialen Coachingstunden bereits ausgeschöpft.
- Es sind ausreichend Coachingmittel beim ZGaPL verfügbar.
- Unsere Begutachtung der Anträge erfolgt neben den o.g. Bedingungen nach folgenden Kriterien:
- Antragsstellende können keine Finanzierung von Coachings über andere Organe der RPTU oder Drittmittelgeber erhalten.
- Erstanträge haben in der Regel Vorrang vor Folgeanträgen.
- Bei Mittelknappheit werden Folgeanträge auf eine Warteliste gesetzt. Hier hat die antragstellende Person Vorrang, die am längsten kein Coaching beansprucht hat.
- Wir bemühen uns so vielen Wissenschaftler:innen wir möglich eine Beratung zu ermöglichen, sollte ein Antrag nicht bewilligt werden, steht es Ihnen selbstverständlich frei eine Folgeberatung über eigene Mittel zu realisieren.
Ausfall von Terminen:
Der:die Coach:in informiert Sie über die Regelungen für die Absage von vereinbarten Terminen. Sollte es von Ihrer Seite zu einer nicht fristgerechten Absage des Termins oder einem Nichterscheinen kommen, wodurch Kosten entstehen, werden diese Kosten nicht vom ZGaPL übernommen, sondern müssen selbst getragen werden. Das ZGaPL behält sich vor, bei wiederholten Absagen oder Nichterscheinen die Vereinbarung über weitere Coachingstunden zu überprüfen.


