Forschungsförderung
TU-Nachwuchsring - Wir fördern junge Wissenschaft!
Forschungsförderung des TU-Nachwuchsrings
Der TU-Nachwuchsring möchte die Sichtbarkeit des wissenschaftlichen Nachwuchses aktiv fördern und schreibt dazu mindestens einmal jährlich eine Forschungsförderung für Postdocs, Nachwuchsgruppenleitende sowie Juniorprofessor*innen aller Fachbereiche der RPTU aus.
Ziel der Förderung ist die Unterstützung der Antragstellenden bei einem Forschungsprojekt, das der Karriereförderung der Antragsstellenden dient und im Rahmen einer Tätigkeit an der RPTU bearbeitet werden soll. Das Forschungsförderungsprojekt soll entweder zur Vorbereitung eines Drittmittel- bzw. eines Stipendienantrags dienen (bis 10.000 €) oder in einer wissenschaftlichen Publikation (bis 3.000 €) resultieren. Der Drittmittel-/Stipendienantrag bzw. die wissenschaftliche Publikation muss spätestens ein Jahr nach Beginn der Förderung eingereicht werden.
Fördermittel des TU-Nachwuchsrings können für wissenschaftliche Vorarbeiten beantragt werden, etwa für die Durchführung von Experimenten und/oder Simulationen, zur Finanzierung von Hilfskräften oder für Sachmittel. Ausgeschlossen ist die Verwendung der Mittel für Reisen zu Konferenzen (siehe Förderlinie Mobilitätsförderung), für die Finanzierung der eigenen Stelle, sowie Sachmittel, die durch die Grundausstattung bereits abgedeckt sind (wie z.B. Bücher, Soft-/Hardware, Kosten für die Publikation von wissenschaftlichen Artikeln).
Generell gilt:
- Voraussetzung für eine Förderung ist die Einzelmitgliedschaft im TU-Nachwuchsring. Bitte beachten Sie auch unsere Kriterien zur Nutzung der Angebote des TU-Nachwuchsrings.
- Bereits vom TU-Nachwuchsring im Rahmen der Forschungsförderung geförderte Nachwuchswissenschaftler*innen müssen bei erneuter Antragstellung zusätzlich eine kurze Erläuterung über den Sachstand ihres bereits bewilligten Projektes geben. Eine erneute Bewilligung erfolgt in diesen Fällen vorbehaltlich des Nachweises der Einreichung des anvisierten Drittmittelantrags / der Publikation.