Kriterien "wissenschaftlicher Nachwuchs"
TU-Nachwuchsring - Wir fördern junge Wissenschaft!
Die Angebote des TU-Nachwuchsrings richten sich an alle Nachwuchswissenschaftler*innen der RPTU in Kaiserslautern, die die auf dieser Seite aufgelisteten allgemeinen Kriterien einer Nachwuchswissenschaftlerin bzw. eines Nachwuchswissenschaftlers erfüllen.
Zusätzlich gelten in den einzelnen Förderlinien weitere Festlegungen, die den jeweiligen Ausschreibungen zu entnehmen sind.
Allgemeine Kriterien zur Nutzung der Angebote des TU-Nachwuchsrings durch den wissenschaftlichen Nachwuchs der RPTU
Die Angebote des TU-Nachwuchsrings richten sich in erster Linie an den wissenschaftlichen Nachwuchs der RPTU.
Nach Definition des TU-Nachwuchsrings sind dies:
Alle Promovierenden, die an der RPTU offiziell als Promovierende registriert sind.
Juniorprofessor*innen oder Tenure-Track-Professor*innen der RPTU
Darüber hinaus...
...bis einschließlich 6 Jahre1 nach Promotion2:
Promovierte Personen (u.a. in Forschung und Lehre, aber auch andere Karrierewege), die an der RPTU tätig sind (Mitarbeitende und Stipendiat*innen)
...ab 6 Jahre nach Promotion:
Nachwuchsgruppenleitende, Habilitierende und ähnliches (siehe Definition BuWin: R3), die an der RPTU forschen, aber in keinem entfristeten Beschäftigungsverhältnis stehen
1 unter Berücksichtigung von Zeiten außerhalb der Universität, z. B. Elternzeit und Industrieerfahrung
2 für einzelne Disziplinen (z.B. Architektur) können äquivalente Qualifizierungen gelten.
Wenn Sie unsicher sind, inwiefern diese Kriterien mit Blick auf Ihren eigenen Karriereweg anzuwenden sind oder ob Sie für eine bestimmte Förderlinie antragsberechtigt sind, beraten wir Sie gerne!