Kriterien "wissenschaftlicher Nachwuchs"

REaCh - Wir fördern junge Wissenschaft!

Die Angebote von REaCh (ehemals TU-Nachwuchsring) richten sich an alle Early Career Researcher der RPTU, die die auf dieser Seite aufgelisteten allgemeinen Kriterien eines Early Career Researchers erfüllen.

Zusätzlich gelten in den einzelnen Förderlinien weitere Festlegungen, die den jeweiligen Ausschreibungen zu entnehmen sind. 

 

Gut zu wissen: Passend zu unserer Namensänderung verabschieden wir uns Schritt für Schritt auch von den Begriffen Nachwuchswissenschaftler*in und wissenschaftlicher Nachwuchs. Künftig werdet ihr auf unseren Seiten und in unseren Angeboten immer häufiger den Begriff Early Career Researcher (ECR) finden. 

Allgemeine Kriterien zur Nutzung der Angebote von REaCh durch Early Career Researcher der RPTU

Die Angebote von REaCh (ehemals TU-Nachwuchsring) richten sich in erster Linie an den wissenschaftlichen Nachwuchs/ Early Career Researchers (ECRs) der RPTU. 

Nach Definition von REaCh sind dies:

  • Alle Promovierenden, die an der RPTU offiziell als Promovierende registriert sind.
  • Juniorprofessor*innen oder Tenure-Track-Professor*innen der RPTU

Darüber hinaus...

  • ...bis einschließlich 6 Jahre1 nach Promotion2:
    • Promovierte Personen (u.a. in Forschung und Lehre, aber auch andere Karrierewege), die an der RPTU tätig sind (Mitarbeitende und Stipendiat*innen)
  • ...ab 6 Jahre nach Promotion:
    • Nachwuchsgruppenleitende, Habilitierende und ähnliches (siehe Definition BuWin: R3), die an der RPTU forschen, aber in keinem entfristeten Beschäftigungsverhältnis stehen

 

1 Bei Berechnung Ihres akademischen Alters können Zeiten außerhalb der Universität bzw. Forschung (z.B. Elternzeit und Industrieerfahrung)  sowie Tätigkeiten in Teilzeit berücksichtigt werden. 

2 für einzelne Disziplinen (z.B. Architektur) können äquivalente Qualifizierungen gelten.

Wenn Sie unsicher sind, inwiefern diese Kriterien mit Blick auf Ihren eigenen Karriereweg anzuwenden sind oder ob Sie für eine bestimmte Förderlinie antragsberechtigt sind, beraten wir Sie gerne!