Quer- und Seiteneinstieg
Derzeit kann bundesweit in bestimmten Fächern der Einstellungsbedarf für Lehrkräfte nicht vollständig mit Lehrerinnen und Lehrern, die über eine entsprechende Ausbildung für das jeweilige Lehramt verfügen, abgedeckt werden. Daher besteht in Bedarfsfächern auch in Rheinland-Pfalz großes Interesse an qualifizierten Hochschulabsolventinnen und -absolventen auch ohne Lehramtsausbildung.
Seiteneinstieg
Beim Seiteneinstieg erfolgt die Einstellung direkt in den Schuldienst, wenn die fachliche Eignung nachgewiesen werden kann. Hierfür bestehen zwei verschiedene Möglichkeiten:
- Hochschulabschluss in einem schulischen Bedarfsfach
- Erste Staatsprüfung für ein Lehramt, wovon eines der beiden Fächer ein Bedarfsfach sein muss.
Informationen des Ministeriums für Bildung: Seiteneinstieg
Quereinstieg
Beim Quereinstieg erfolgen die Einstellungen in den Vorbereitungsdienst (Dauer 24 Monate), gemeinsam mit den Absolventinnen und Absolventen der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt. Nach Ablegen der Zweiten Staatsprüfung bestehen sehr gute Einstellungsaussichten in den Schuldienst des Landes Rheinland-Pfalz (in der Regel im Beamtenverhältnis).
Bewerbungen für den Quereinstieg sind derzeit für das Lehramt für Förderschulen und für das Lehramt an berufsbildenden Schulen möglich.
Informationen des Ministeriums für Bildung: Quereinstieg
GEMEINSAMKEITEN und UNTERSCHIEDE
zwischen dem Quereinstieg und dem Seiteneinstieg auf einen Blick
Informationen des Ministeriums für Bildung: Gemeinsamkeiten und Unterschiede