Anerkennung Praktika in Landau

In der unten aufgeführten Übersicht erhalten Sie u. a. Informationen welche Unterlagen Sie zur Anerkennung Orientierender Praktika aufgrund Ihrer Teilnahme an

bei uns einreichen müssen.

Wo und Wie muss ich meine Unterlagen einreichen?

Senden Sie eine E-Mail an Frau Heinrich zlb[at]rptu.de oder Frau Gieger zlb-sach[at]rptu.de 

- mit Angabe Ihres Anliegens,

- Ihren Unterlagen/Nachweisen/Bescheinigungen (nähere Informationen siehe unten)

- und Angabe Ihrer Matrikelnummer.

Meine Unterlagen waren bei der Erst-Einreichung unvollständig - was muss ich beachten?

Für den Fall, dass Sie Unterlagen nachreichen/ergänzen/vervollständigen müssen, senden Sie bitte Ihre E-Mail noch einmal mit allen zu prüfenden Anlagen; auch wenn Sie diese zum Teil schon einmal in einer vorhergehenden E-Mail gesendet haben.

Erstsemester im Sommersemester 2024 - ab wann kann ich meine Unterlagen einreichen?

StudienbeginnerInnen erhalten rechtzeitig Informationen zu den verpflichtenden Schulpraktika und können Ihre Unterlagen zur Prüfung einer Anerkennung ab Anfang Juni 2024 per E-Mail bei uns einreichen.

Studierende im höheren Semester - was muss ich zusätzlich beachten?

Für den Fall, dass Sie sich bereits im höheren Semester befinden, müssen Sie uns außerdem nachweisen, dass Sie die bei uns eingereichten Unterlagen zur Anerkennung Ihrer Praktika nicht bereits für den Freien Workload eingereicht haben. Hierzu benötigen wir entweder

-  die Bescheinigung „Freier Workload“

oder, falls auf dieser Bescheinigung noch keine Leistungspunkte vermerkt sind

- folgenden Satz ausgehend von Ihrer Uni-E-Mail-Adresse: "Ich habe die beiliegenden Unterlagen nicht für den freien Workload eingereicht."

Welche Unterlagen muss ich anhand meiner Vorstudienleistung einreichen?

Im Falle eines FSJ/BFD vor Studienbeginn:

- Abschlussbescheinigung FSJ/BFD mit Stempel
- qualifiziertes Zeugnis* Tätigkeit FSJ/BFD mit Stempel
- Bestätigung der geführten CCT-Tour 2

https://cct.bildung-rp.de/

Im Falle eines mind. 3-wöchigen Praktikums an einer Schule vor Studienbeginn:- qualifiziertes Zeugnis* der Schule
- Bestätigung der geführten CCT-Tour 2

https://cct.bildung-rp.de/

Im Falle eines mind. 4-wöchigen Praktikums im Kindergartens vor Studienbeginn:- qualifiziertes Zeugnis* des Kindergartens
- Bestätigung der geführten CCT-Tour 2

https://cct.bildung-rp.de/

Im Falle einer Trainertätigkeit im Verein vor Studienbeginn:- falls vorhanden; Trainerschein/-Lizenz
- qualifiziertes Zeugnis* des Vereins
Im Falle, dass Sie Praktika während eines Lehramts-Studiums an einer anderen Universität absolviert haben:

- hier benötigen wir zur Prüfung einer evtl. Anerkennung die Ihnen vorliegenden Nachweise/Bescheinigungen + das Transcript of Records (Übersicht der Leistungen) der Abgangsuniversität, aus welcher die Anzahl der Praktika und die erzielten ECTS hervorgehen

Im Falle Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit als Kursleitung in der "Sommerschule"/"Herbstschule"

- Bescheinigung Ihrer 2-wöchigen Tätigkeit der ausstellenden Stelle mit Stempel

Falls keiner der o. g. Fälle auf Sie zutreffend ist, Sie jedoch vor Studienbeginn

- mit Kindern- und/oder Jugendlichen gearbeitet/diese betreut haben

und/oder

- an Qualifikationen/Weiterbildungen dieszgl. teilgenommen haben

und/oder

- Praktika an ähnlichen Stellen vor Studienbeginn absolviert haben


-  o. ä.

- hier benötigen wir zur Prüfung einer evtl. Anerkennung immer ein qualifiziertes Zeugnis* dieser Tätigkeit. Bei Unklarheiten helfen wir Ihnen vorab gerne telefonisch weiter.

Anerkennung Ihrer Tätigkeit als Kursleitung in der "Sommerschule RLP"/"Herbstschule RLP"/"LiF - Lernen in den Ferien" während des Studiums

Im Falle Ihrer Tätigkeit als Kursleitung in der "Sommerschule RLP"/"Herbstschule RLP"

"LiF - Lernen in den Ferien!

- Bescheinigung der ausstellenden Stelle mit Stempel

- kurze Bestätigung in Ihrer E-Mail "die Tätigkeit wurde und wird nicht für den Freien Workload eingereicht/anerkannt"

- falls Anerkennung als zweites Orientierendes Praktikum: + Bestätigung der geführten CCT-Tour 2

https://cct.bildung-rp.de/

Anerkennung der Leitung von Feriensprachkursen für SchülerInnen mit Migrationshintergrund

Im Falle Ihrer Tätigkeit als Leitung vonFeriensprachkursen für SchülerInnen mit Migrationshintergrund
 

-eine Anerkennung als OP ist nur bei 40 UE/2 Wochen am Stück möglich

-die Bescheinigungen für eine Anerkennung als OP muss per E-Mail an Frau Nikolaus (nadja.nikolaus[at]bm.rlp.de)  oder Herrn Meeth  (sascha.meeth[at]bm.rlp.de)  gesendet werden

 

Anerkennung Ihrer Tätigkeit als "climb-LehrerIn" für Lernferien - während des Studiums

Tätigkeit als "climb-LehrerIn"

Unter bestimmten Voraussetzung kann ein Orientierendes Praktikum als Praktikum an einem Außerschulischen Lern- und Ausbildungsort anerkannt werden. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor Beginn dieser Tätigkeit mit Frau Gieger oder Frau Heinrich in Verbindung.
  • Informationen, Termine und AnsprechpartnerInnen zu climb finden Sie hier.

 

*Was ist unter einem "qualifizierten Zeugnis" zu verstehen?

Ein "qualifiziertes Zeugnis" beinhaltet immer:
- Zeitraum,

- Tätigkeitsbeschreibung,

- Beurteilung

- auf Briefbogen,

- mit Stempel und Unterschrift
Bitte prüfen Sie vor Einreichung Ihrer Unterlagen die inhaltliche Vollständigkeit des Zeugnisse auf diese Punkte.

Muss ich trotz Anerkennung mein Praktikumsbuch führen?

Wenn wir Ihnen Praktika anerkennen konnten, beachten Sie bitte folgendes:
Die Anerkennung von Praktika befreit nicht von der Führung des Praktikumsbuches (zum Download unter www.schulpraktika.rlp.de) – Bitte heften Sie die Unterlagen, die zur Anerkennung geführt haben, in Kopie in Ihr Praktikumsbuch.

Wann erscheinen die Leistungspunkte meiner Anerkennung in KLIPS?

Die Leistungspunkte werden in längeren zeitlichen Abständen automatisch in Klips übertragen. In dringenden Fällen kann das Hochschulprüfungsamt die Leistungspunkte Ihrer Anerkennung in KLIPS eintragen.  Bitte schreiben Sie dazu eine E-Mail an Ihre dortige Sachbearbeiterin.

Jasmin Gieger

zlb-sach[at]rptu.de

Tel. 06341 280-32432 

 

Gabriele Heinrich

zlb[at]rptu.de

Tel. 06341 280-32430