Vorgehen zu wissenschaftlichen Untersuchungen an Schulen in RLP

 

Allgemeine Info

Alle wissenschaftlichen Untersuchungen an Schulen müssen zunächst von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) genehmigt werden. Seit August 2017 gilt für Hochschulen in Rheinland-Pfalz (RLP) ein vereinfachtes Verfahren. Die ADD hat eine Checkliste zur Verfügung gestellt, um prinzipielle Fragen vorab zu klären (siehe "Checkliste"). 

Vorgang zur Genehmigung

  1. Einreichung einer Anzeige bei der ADD (siehe "Anzeige der Untersuchung").
  2. Einreichung weiterer Unterlagen, z.B. Projektbeschreibung mit Ablauf, Umfang, Zielsetzung des Projektes, Beschreibung der geplanten Auswertung und Ergebnisrückmeldung, Informationsschreiben und weitere Erklärungen (siehe "Weitere wichtige Details")
  3. Auf Einhaltung des Datenschutzes sowie Informieren und Einholen einer Genehmigung der Schulleitung hat der/die Untersuchende selbst zu achten (siehe "Checkliste - Erster Absatz"). Rückfragen unter: poststelle[at]datenschutz.rlp.de
  4. Wenn die ADD innerhalb von drei Wochen keine weiteren Unterlagen nachfordert oder die Genehmigung ablehnt, gilt die Untersuchung als genehmigt.

                                                                                             

 

Kontakt

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion 

Dr. Patricia Erbeldinger
Tel: +49 (0)651 9494 593

Marion Grigoleit
Tel: +49 (0)651 9494 174

schulumfragen[at]add.rlp.de