Vorgehen zu wissenschaftlichen Untersuchungen an Schulen in RLP
Allgemeine Info
Alle wissenschaftlichen Untersuchungen an Schulen müssen zunächst von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) genehmigt werden. Seit August 2017 gilt für Hochschulen in Rheinland-Pfalz (RLP) ein vereinfachtes Verfahren. Die ADD hat eine Checkliste zur Verfügung gestellt, um prinzipielle Fragen vorab zu klären (siehe "Checkliste").
Vorgang zur Genehmigung
- Einreichung einer Anzeige bei der ADD (siehe "Anzeige der Untersuchung").
- Einreichung weiterer Unterlagen, z.B. Projektbeschreibung mit Ablauf, Umfang, Zielsetzung des Projektes, Beschreibung der geplanten Auswertung und Ergebnisrückmeldung, Informationsschreiben und weitere Erklärungen (siehe "Weitere wichtige Details")
- Auf Einhaltung des Datenschutzes sowie Informieren und Einholen einer Genehmigung der Schulleitung hat der/die Untersuchende selbst zu achten (siehe "Checkliste - Erster Absatz"). Rückfragen unter: poststelle[at]datenschutz.rlp.de
- Wenn die ADD innerhalb von drei Wochen keine weiteren Unterlagen nachfordert oder die Genehmigung ablehnt, gilt die Untersuchung als genehmigt.
Kontakt
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Dr. Patricia Erbeldinger
Tel: +49 (0)651 9494 593
Marion Grigoleit
Tel: +49 (0)651 9494 174