Vorbereitungsdienst

An das Studium mit der Anerkennung zur Ersten Staatsprüfung schließt der Vorbereitungsdienst (Referendariat) an, der mit der Zweiten Staatsprüfung abschließt. Für den Vorbereitungsdienst mit einer Dauer von 18 Monaten sind die Studienseminare zuständig.

  • Für LABBS sind 52 Wochen Berufserfahrung zu Beginn des Referendariats nachzuweisen. 
    Info für die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst BBS + Info berufspraktische Tätikeit 
    Die ADD hat prinzipiell erklärt, dass Praktika in allen in der Übersicht der Gesundheitsberufe des Bundesministeriums für Gesundheit aufgeführten Berufe anerkennungswürdig sind. Sie finden die Übersicht hier. Bitte fragen Sie bei den Ansprechpartner*innen der ADD trotzdem explizit nach, ob ein von Ihnen angestrebtes Praktikum anerkannt wird.
     
  • Hinweis für Studierende mit dem Studienziel „M.Ed. (LA Gymnasium)“ hinsichtlich des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an berufsbildenden Schulen:

    Bewerberinnen und Bewerber, die nach einer Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (Anerkennung von B.Ed. und M.Ed.) den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen absolvieren, erhalten nach der Zweiten Staatsprüfung die Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in zwei allgemeinbildenden Fächern. Sie können damit in Rheinland-Pfalz für den Schuldienst sowohl an berufsbildenden Schulen als auch an Gymnasien eingestellt werden. Aus aktuellem Anlass wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass dieser Abschluss nicht in jedem Fall in anderen Bundesländern für die Einstellung in den Schuldienst anerkannt wird.

    Ministerium für Bildung RP

Studienseminare

An den Studienseminaren erfolgt die Ausbildung in drei Bereichen:

  • in fachdidaktischen Seminaren
  • im Lehramt an Förderschulen in zwei Schwerpunkten sonderpädagogischer Förderung / in den weiteren Schularten in zwei in der Ersten Staatsprüfung geprüften Ausbildungsfächern
  • im Berufspraktischen Seminar, wo auf bildungswissenschaftlicher, schulrechtlicher und beamtenrechtlicher Grundlage die Berufspraxis in engem Theorie-Praxis-Bezug thematisiert wird.

Die Studienseminare sind nach der jeweiligen Schulart eingeteilt

Anerkennung als erste Staatsprüfung

Informationen zur Anerkennung des B.Ed./M.Ed./Zertifikats als erste Staatsprüfung finden Sie hier