Schulpraktika B.Ed./M.Ed.
Verpflichtende Schulpraktika über den gesamten Studienverlauf sowie strukturelle Verbindungen zwischen Studium und berufspraktischer Ausbildungsphase sind ein zentrales Element des Dualen Studien- und Ausbildungskonzeptes der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung in Rheinland-Pfalz. Damit soll eine grundlegende und vor allem frühzeitige Orientierung des Studiums an den beruflichen Anforderungen in der Schule erreicht werden. Schulpraktika sollen Elemente der Berufspraxis in das Studium integrieren. Durch die Verbindung des Studiums mit schulischen, erzieherischen und unterrichtlichen Anforderungen soll zum einen frühzeitig ein wissenschaftlich fundiertes Handlungsverständnis aufgebaut werden.
Die schulischen Praktika dienen, neben der Gewinnung von Einblicken in das System Schule, auch zur Überprüfung der Entscheidung für den Lehrer*innenberuf durch die Beobachtung, Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht.
Zeitlicher Verlauf der studienbegleitenden Schulpraktika
Praktikumsart | Zeitpunkt | Dauer | LP | Wichtige Ziele | ||
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B.Ed. | Vorbereitungsveranstaltung 1 | 1 Tag |
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Orientierendes Praktikum 1 (OP1) | i. d. R. in der vorlesungsfreien Zeit nach dem 1. Semester | 15 Tage | 3 |
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Orientierendes Praktikum 2 (OP2)2 | i. d. R. in der vorlesungsfreien Zeit vor der Wahl des schulartspezifischen Schwerpunktes | 15 Tage | 3 | |||
Vertiefendes Praktikum B.Ed. (VP B.Ed.) | i. d. R. in der vorlesungsfreien Zeit nach dem OP 2 | 15 Tage | 4 |
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M.Ed. | Vertiefendes Praktikum M.Ed. (VP M.Ed.) LA an GS, RS plus, Gym, BBS | i. d. R. in der vorlesungsfreien Zeit | 15 Tage | 4 |
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Vertiefendes Praktikum M.Ed. (VP M.Ed.) LA an FÖS | i. d. R. in der vorlesungsfreien Zeit | 20 Tage | 4 |
- Alle Praktika in Rheinland-Pfalz und im Saarland (nur OP) werden über das Portal Schulpraktika im Lehramtsstudium gebucht.
- 1I. d. R. vor dem ersten - jedoch spätestens vor dem zweiten - Orientierenden Praktikum im B.Ed. müssen Sie eine Vorbereitungsveranstaltung an einem Studienseminar besuchen (buchbar über das oben genannte Portal). Diesen Platz können Sie, unabhängig von Ihrer Zielschulart, in jedem der aufgelisteten Studienseminare buchen.
Die Orientierenden Praktika sollen nicht an Schulen gleicher Schulart absolviert werden.
Eines der Orientierenden Praktika findet in der Regel an einer Schwerpunktschulestatt (dies gilt nur für Studierende die ab dem Sommersemester 2016 immatrikuliert sind). Diese können auf der Buchungsplattform gesondert gefiltert werden. Eine Übersicht über alle Schwerpunktschulen in Rheinland-Pfalz finden Sie hier.
Eines der Orientierenden Praktika kann durch ein Praktikum an einem außerschulischen Lern- und Ausbildungsort ersetzt werden; über die Anerkennung entscheidet die Hochschule im Einvernehmen mit dem fachlich zuständigen Ministerium. Informationen finden Sie hier.
2 Das OP2 kann für Studierende des Lehramts an berufsbildenden Schulen in einer außerschulischen Institution stattfinden.Am Ende von OP1 oder OP2, nach dem VP Bachelor und nach dem VP Master ist die Teilnahme an der entsprechenden Tour von CCT nachzuweisen.
Dieser Nachweis erfolgt durch das Ausdrucken der Teilnahmebestätigung der absolvierten Tour. CCT
Die Praktikumsbestimmungen regeln die Einzelheiten.
Wenn Sie am Standort Kaiserslautern im Südwestverbund studieren, beachten Sie bitte die gesonderten Regelungen zur Ausgestaltung der schulischen Praktika.
Es ist zu empfehlen, dass ein OP in der Zielschulart stattfindet. Die VPs müssen in der Zielschulart absolviert werden. |
Anerkennung Schulpraktika
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Unterlagen zur Prüfung der Anerkennung von Schulpraktika bei uns einreichen.
Informationen für Studierende am Standort Kaiserslautern
Informationen für Studierende am Standort Landau
Nicht bestanden – Wiederholung
Ein nicht erfolgreich abgeleistetes Schulpraktikum kann zweimal und sollte unverzüglich wiederholt werden. Dies gilt auch, wenn eine Wiederholung an einer anderen Schule oder an einem außerschulischen Lern- oder Ausbildungsort erfolgt. Eine Wiederholung setzt voraus, dass die Studierenden nach jedem Praktikumsversuch an einem Beratungsgespräch mit einer praktikumsbetreuenden Person teilgenommen haben, über das ihnen eine Bestätigung ausgestellt wird.
Erweitertes Führungszeugnis
PraktikantInnen an saarländischen Schulen müssen nach Buchung eine OPs im Saarland bzw. rechtzeitig vor Beginn ihres OPs ein Erweitertes Führungszeugnis beantragen. Dieses muss nicht nach sechs Monaten erneuert werden.
Dies betrifft auch Studierende an rheinland-pfälzischen Hochschulen, die sich über eine der Portalschulen für das Saarland einbuchen.
Bei uns bekommen Sie Vordrucke, mit denen Sie auf der jeweiligen Behörde das Erweiterte Führungszeugnis beantragen können.
Für Studierende am Standort Kaiserslautern:
Im Bedarfsfall können Sie entweder einfach im ZfL vorbeikommen oder uns kurz kontaktieren zfl-beratung[at]rptu.de und einen Termin vereinbaren.
Für Studierende am Standort Landau:
Bitte senden Sie Ihr Anliegen mit folgenden Angaben ausgehend von Ihrer Uni-E-Mail-Adresse an zlb-sach[at]rptu.de oder zlb[at]rptu.de :
- Ihre Matrikelnummer
- Ihr Geburtsdatum
- die Anschrift Ihres Erstwohnsitzes
Masernschutzgesetz
Zum 01.03.2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Das bedeutet, dass alle Praktikant*innen an rheinland-pfälzischen und saarländischen Schulen, die nach 1970 geboren sind, für die Schulpraktika einen bestehenden Impfschutz gegen Masern nachweisen müssen. Überprüfen Sie daher bitte umgehend, ob Sie einen Impfschutz gegen Masern haben.
Einsatz schwangerer Studentinnen
Für schwangere Studentinnen, die ein Schulpraktikum im Rahmen ihres Lehramtsstudiums absolvieren, ist eine Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeit im Schulpraktikum notwendige Grundlage für die Durchführung des Praktikums. Zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung teilen Sie bitte die Schwangerschaft dem Studierendensekretariat Ihres Studienorts mit. In Zusammenarbeit mit dem Arbeitsschutz und dem Institut für Lehrergesundheit wird die Gefährdungsbeurteilung erstellt.
Zudem werden Schutzimpfungen gegen diverse Krankheiten empfohlen.
Sie finden Nähere Informationen in folgendem Schreiben zum Mutterschutz bei Lehramtsstudentinnen.
Selbstverständlich können schwangere Studentinnen bereits gebuchte Praktika folgenlos stornieren lassen, falls sie dies wünschen.
Wichtige Links
- Praktikumsbestimmungen (LVO, Anlage 2)
- Portal Schulpraktika
- Anleitungen, Praktikumsbuch, Formulare und Handreichungen
- Terminübersicht (Buchung, Zeiträume, Terminvorschau)
- Für Studierende am Standort Landau: Terminübersicht WiSe 24/25 (Buchung, Zeiträume, Terminvorschau und weitere Hinweise)
- Schulpraktika Regelungen im Südwestverbund bei Studium am Standort Kaiserslautern
- Studienseminare in Rheinland-Pfalz