Infos zur Bewerbung

Wenn Sie sich für ein Studium an der RPTU Kaiserslautern-Landau bewerben möchten, sollten Sie einige grundlegende Schritte befolgen, um sicherzustellen, dass Ihre Bewerbung vollständig und erfolgreich ist.

Hier sind einige Tipps, die Ihnen helfen können:

  1. Informieren Sie sich über die Universität und die Studienprogramme.
  2. Prüfen Sie die Zulassungsvoraussetzungen
  3. Sammeln Sie alle benötigten Dokumente (Abiturzeugnis, Bachelorzeugnis (bei Masterbewerbung), Dienstbescheinigung, etc.)
  4. Fristen beachten: Achten Sie auf die Bewerbungsfristen
  5. Onlinebewerbung durchführen
  6. Bewerbung abschicken: Senden Sie die Bewerbung rechtzeitig ab
  7. Online-Immatrikulation durchführen nach Zulassung zum gewünschten Studiengang
Wichtige Informationen

Standort Kaiserslautern

Für ein Studium an einer Universität benötigen Sie eine entsprechende Qualifikation:

eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB, z.B. Abitur).
 

Für bestimmte Studiengänge müssen Sie zusätzliche Zugangsvoraussetzungen erfüllen, wie z.B. spezielle Sprachkenntnisse, Eignungsfeststellungsprüfungen, etc.

Für die weiterbildenden Fernstudiengänge des DISC  und die Internationalen Master & PhD Programme an der ISGS  gelten ebenso solch besondere Zugangsvoraussetzungen.

Alle Studienbewerber:innen und alle Studierenden haben der Hochschule zur Einschreibung nachzuweisen, dass sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind oder von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig sind. Die gesetzliche Grundlage dazu ist § 199 a des 5. Sozialgesetzbuchs (SGB V).

Der Nachweis ist über eine gesetzliche Krankenversicherung im digitalen Studenten-Melde-Verfahren (SMV) zu erbringen. Meldungen in Papierform können nicht mehr entgegengenommen werden!

Jede/-r Studienbewerber/-in muss sich vor der Einschreibung mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen. Die gewählte Krankenkasse muss aufgefordert werden, der RPTU über das SMV die Versicherungsbestätigung elektronisch zukommen zu lassen.

Für die Kommunikation mit den Krankenkassen wird eine gesonderte Absendenummer der RPTU benötigt. Diese lautet H0000543.

Grundsätzlich gilt: Keine Einschreibung ohne die Meldung des Versicherungsstatus!

Die erste Meldung der RPTU an die Krankenkasse erfolgt nach der Einschreibung. Zur Exmatrikulation erfolgt die abschließende Meldung.

Externe Informationen zur Krankenversicherung für Studierende, mögliche individuelle Zusatzbeiträge, Vergleichsportal finden Sie hier.

Mit einem Abschluss an einer Fachhochschule haben Sie die Zugangsberechtigung zu einer Universität.

Rheinland-Pfalz

Sie sind berechtigt, in einem verwandten Studiengang an einer Universität in Rheinland-Pfalz zu studieren, wenn Sie 90 Leistungspunkte (LP) in einem Bachelor-Studiengang an einer Fachhochschule in Rheinland-Pfalz erreicht haben.

Andere Bundesländer

Wenn Sie an einer Fachhochschule in einem anderen Bundesland Leistungen erbracht haben, dann ist für Sie das Landesrecht entscheidend, nachdem für das entsprechende Bundesland der Übergang von einer Fachhochschule an eine Universität geregelt ist.

Für Leistungen in einem Diplom-Studiengang gelten andere Regelungen.
Die rechtlichen Regelungen zu diesen Ausführungen finden Sie im Hochschulgesetz des Landes Rheinland-Pfalz, dort § 33

Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB, z.B. Abitur) ist Voraussetzung zum Studium an der RPTU. Das deutsche Abitur oder ein vergleichbarer Bildungsabschluss stellen jedoch nur eine von mehreren Möglichkeiten dar, sich für ein Studium zu qualifizieren.

An manchen Schulen wird eine fachgebundene Hochschulreife erlangt, die zum Studium nur bestimmter Studienrichtungen berechtigt.

Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein Studium ohne Abitur möglich.

Ausländische Bildungsnachweise müssen mit dem deutschen Abitur gleichwertig sein, damit sie als Hochschulzugangsberechtigung (HZB) anerkannt werden können. Für die Überprüfung ist eine vorherige Zeugnisbewertungsgebühr zu zahlen.

Alle Bewerbenden, deren ausländische HZB nicht den direkten Zugang ermöglicht, müssen die Feststellungsprüfung ablegen. An der RPTU können Sie keine Feststellungsprüfung ablegen. Unter www.studienkollegs.de/Kontaktdaten.html finden Sie die Kontaktdaten der bundesdeutschen Studienkollegs.

Planen Sie bitte die Abgabe Ihrer Bewerbung rechtzeitig ein, damit die Prüfung Ihrer Zeugnisse ausreichend früh erfolgen kann. Dies ist auch wichtig, wenn Sie für Ihr Studium in Deutschland ein Visum beantragen müssen.

Zusätzliche Voraussetzungen für China, Vietnam und Indien:
Bewerbende aus China, Vietnam und Indien müssen ihrem Antrag auf Zulassung das Zertifikat der Akademischen Prüfstelle der jeweiligen Deutschen Botschaft beifügen. Leider können Anträge ohne dieses Zertifikat nicht bearbeitet werden.
Die Adresse der Akademischen Prüfstelle lautet:

China:
http://www.aps.org.cn/
Vietnam:
http://www.hanoi.diplo.de/Vertretung/hanoi/de/06/APS__Hanoi.html
Indien:
https://aps-india.de/

Die RPTU ist nach dem Besonderen Gebührenverzeichnis (RLP) dazu verpflichtet, für die Bewertung von ausländischen Zeugnissen Gebühren zu erheben.
Hiervon ausgenommen sind:

  • Austauschstudierende, z. B. von Partnerschulen oder im Rahmen des ERASMUS-Programmes

Von allen anderen ausländischen Studienplatzbewerbern ist für die Prüfung die Zeugnis-Bewertungsgebühr in Höhe von 60,00 € zu zahlen.
Sie erhalten für die Zahlung eine gesonderte Aufforderung mit Angabe der Bankverbindung und des Verwendungszwecks. Eine vorzeitige Zahlung ist nicht möglich.

Infos für ausländische Bewerbende mit ausländischen Bildungsabschlüssen

Es ist erforderlich, dass Sie Ihre Deutschkenntnisse nachweisen, wenn Sie sich für einen deutschsprachigen Studiengang bewerben möchten.

Eine direkte Bewerbung für einen Deutschkurs oder den Besuch des Studienkollegs ist nicht möglich. Sie können sich an der RPTU nur für einen Studiengang bewerben.

Standort Landau

Für ein Studium an einer Universität benötigen Sie eine entsprechende Qualifikation:

eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB, z.B. Abitur).
 

Für bestimmte Studiengänge müssen Sie zusätzliche Zugangsvoraussetzungen erfüllen, wie z.B. spezielle Sprachkenntnisse, Eignungsfeststellungsprüfungen, etc.

 

Alle Studienbewerber:innen und alle Studierenden haben der Hochschule zur Einschreibung nachzuweisen, dass sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind oder von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig sind. Die gesetzliche Grundlage dazu ist § 199 a des 5. Sozialgesetzbuchs (SGB V).

Der Nachweis ist über eine gesetzliche Krankenversicherung im digitalen Studenten-Melde-Verfahren (SMV) zu erbringen. Meldungen in Papierform können nicht mehr entgegengenommen werden!

Jede/-r Studienbewerber/-in muss sich vor der Einschreibung mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen. Die gewählte Krankenkasse muss aufgefordert werden, der RPTU über das SMV die Versicherungsbestätigung elektronisch zukommen zu lassen.

Für die Kommunikation mit den Krankenkassen wird eine gesonderte Absendenummer der RPTU benötigt. Diese lautet H0000543.

Grundsätzlich gilt: Keine Einschreibung ohne die Meldung des Versicherungsstatus!

Die erste Meldung der RPTU an die Krankenkasse erfolgt nach der Einschreibung. Zur Exmatrikulation erfolgt die abschließende Meldung.

Externe Informationen zur Krankenversicherung für Studierende, mögliche individuelle Zusatzbeiträge, Vergleichsportal finden Sie hier.

Mit einem Abschluss an einer Fachhochschule haben Sie die Zugangsberechtigung zu einer Universität.

Rheinland-Pfalz

Sie sind berechtigt, in einem verwandten Studiengang an einer Universität in Rheinland-Pfalz zu studieren, wenn Sie 90 Leistungspunkte (LP) in einem Bachelor-Studiengang an einer Fachhochschule in Rheinland-Pfalz erreicht haben.

Andere Bundesländer

Wenn Sie an einer Fachhochschule in einem anderen Bundesland Leistungen erbracht haben, dann ist für Sie das Landesrecht entscheidend, nachdem für das entsprechende Bundesland der Übergang von einer Fachhochschule an eine Universität geregelt ist.

Für Leistungen in einem Diplom-Studiengang gelten andere Regelungen.
Die rechtlichen Regelungen zu diesen Ausführungen finden Sie im Hochschulgesetz des Landes Rheinland-Pfalz, dort § 33

Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB, z.B. Abitur) ist Voraussetzung zum Studium an der RPTU. Das deutsche Abitur oder ein vergleichbarer Bildungsabschluss stellen jedoch nur eine von mehreren Möglichkeiten dar, sich für ein Studium zu qualifizieren.

An manchen Schulen wird eine fachgebundene Hochschulreife erlangt, die zum Studium nur bestimmter Studienrichtungen berechtigt.

Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein Studium ohne Abitur möglich.

Ausländische Bildungsnachweise müssen mit dem deutschen Abitur gleichwertig sein, damit sie als Hochschulzugangsberechtigung (HZB) anerkannt werden können. Für die Überprüfung ist am Standort Landau die Servicestelle uni-assist.de zuständig.

Alle Bewerbenden, deren ausländische HZB nicht den direkten Zugang ermöglicht, müssen die Feststellungsprüfung ablegen. An der RPTU können Sie keine Feststellungsprüfung ablegen. Unter www.studienkollegs.de/Kontaktdaten.html finden Sie die Kontaktdaten der bundesdeutschen Studienkollegs.

Planen Sie bitte die Abgabe Ihrer Bewerbung rechtzeitig ein, damit die Prüfung Ihrer Zeugnisse ausreichend früh erfolgen kann. Dies ist auch wichtig, wenn Sie für Ihr Studium in Deutschland ein Visum beantragen müssen.

Zusätzliche Voraussetzungen für China, Vietnam und Indien:
Bewerbende aus China, Vietnam und Indien müssen ihrem Antrag auf Zulassung das Zertifikat der Akademischen Prüfstelle der jeweiligen Deutschen Botschaft beifügen. Leider können Anträge ohne dieses Zertifikat nicht bearbeitet werden.
Die Adresse der Akademischen Prüfstelle lautet:

China:
http://www.aps.org.cn/
Vietnam:
http://www.hanoi.diplo.de/Vertretung/hanoi/de/06/APS__Hanoi.html
Indien:
https://aps-india.de/

Sie möchten sich für einen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang ("Mensch und Umwelt" oder "Psychologie") bewerben, der über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) vergeben wird?

Dann stellen wir Ihnen hier den Ablauf der Bewerbung in fünf Schritten vor:

5 Schritte zu einem Studienplatz

1. Schritt: Sie registrieren sich auf  hochschulstart.de/dosv. Dort erhalten Sie eine Bewerber-Identifikationsnummer (Bewerber-ID) und eine BewerberAuthentifizierungs-Nummer (BAN).

2. Schritt: Sie legen im Bewerbungsportal der RPTU · Standort Landau einen Account an und bewerben sich für den betreffenden Studiengang. Für die Bewerbung benötigen Sie die Bewerber-ID und die BAN.

3. Schritt: Sie priorisieren Ihre Bewerbungen auf hochschulstart.de, um zu kennzeichnen welche Studienwünsche für Sie am wichtigsten sind. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise zur Priorisierung unter https://www.hochschulstart.de/startseite/bewerben-beobachten.

4. Schritt: Sie erhalten ein oder mehrere Zulassungsangebot/e, entscheiden sich für ein Studienplatzangebot und nehmen dies auf www.hochschulstart.de an. Weitere Zulassungsangebote können nicht mehr angenommen werden und werden anschließend anderen BewerberInnen zur Verfügung gestellt.

5. Schritt: Sie schreiben sich postalisch an der RPTU · Standort Landau ein. Alle erforderlichen Informationen zur Einschreibung erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid.

Die RPTU ist nach dem Besonderen Gebührenverzeichnis (RLP) dazu verpflichtet, für die Bewertung von ausländischen Zeugnissen Gebühren zu erheben.
Hiervon ausgenommen sind:

  • Austauschstudierende, z. B. von Partnerschulen oder im Rahmen des ERASMUS-Programmes

Von allen anderen ausländischen Studienplatzbewerbern ist für die Prüfung die Zeugnis-Bewertungsgebühr in Höhe von 60,00 € zu zahlen.
Sie erhalten für die Zahlung eine gesonderte Aufforderung mit Angabe der Bankverbindung und des Verwendungszwecks. Eine vorzeitige Zahlung ist nicht möglich.

Allgemeine Informationen zum Bewerbungsablauf

Bitte nutzen Sie unser Bewerberportal sowohl im Fall von zulassungsfreien als auch im Fall von zulassungsbeschränkten Studiengängen. Bei zulassungsfreien Studiengängen können Sie sich unmittelbar im Anschluss an Ihre Bewerbung einschreiben. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen dient die Bewerbung als Zulassungsantrag. Eine Einschreibung ist anschließend möglich, falls Sie eine Zulassung erhalten haben.

Um mit der Bewerbung zu beginnen, richten Sie sich bitte in unserem Bewerberportal einen Bewerber-Account ein. Hierzu rufen Sie das Bewerberportal  auf und wählen dort „Jetzt registrieren“. Bitte geben Sie Ihre persönlichen Daten und ein selbst gewähltes Passwort ein und notieren Sie Ihre Zugangsdaten zum Portal (Benutzername und Kennwort). Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie per E-Mail einen Link zur Bestätigung Ihrer Anmeldung, den Sie bitte anklicken.

Für die zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengänge "Mensch und Umwelt" und "Psychologie"  registrieren Sie sich bitte außerdem zunächst bei hochschulstart.de. Dort werden Ihnen eine BID- und BAN-Nummer zur Verfügung gestellt, die Sie in der weiteren Bewerbung über unser Portal bitte angeben.

Nachdem Sie sich in unserem Portal registriert haben, können Sie Ihre Bewerbung starten.

Sie haben hierbei die Möglichkeit mehrere Anträge vorzubereiten. Allerdings können nur drei Anträge endgültig abgegeben werden. Ein in Vorbereitung befindlicher Antrag kann durch "Antrag zurückziehen" wieder zurückgenommen werden. Damit Ihr Antrag schließlich gültig wird und gewertet werden kann, reichen Sie Ihn bitte ein, indem Sie “Antrag abgeben" wählen. Nach der endgültigen Abgabe können Sie an Ihrer Bewerbung keine inhaltlichen Änderungen mehr vornehmen. Prüfen Sie Ihre Eingaben daher bitte zuvor sorgfältig.

Im Fall von zulassungsbeschränkten Studiengängen drucken Sie bitte das PDF mit dem Zulassungsantrag, welches Ihnen nun im Portal zur Verfügung gestellt wird, aus und senden es zusammen mit den darauf angegebenen Unterlagen per Post an die zuständige Abteilung 4.6 Studierendensekretariat Landau.

Wichtiger Hinweis: Falls Sie bereits an einer Hochschule immatrikuliert gewesen sind, müssen Sie uns dies zwingend mitteilen, auch wenn Sie eine Bewerbung auf das erste Fachsemester anstreben. Weiterhin müssen Anträge auf Anerkennung bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung gestellt werden.

Bewerber/innen für einen Masterstudiengang fügen ihrer Bewerbung bitte den Nachweis über ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium oder einen gleichwertigen Studienabschluss bei. Sofern Sie den Studiengang noch nicht abgeschlossen haben, fügen Sie bitte eine aktuelle Leistungsübersicht bei.

Der Antrag auf Doppeleinschreibung in den Bachelor- und Masterstudiengang Lehramt steht Ihnen auf der Seite zu Studiengang- und Fachwechsel zu Verfügung.

Der Eingang Ihres Zulassungsantrages wird Ihnen per Statusmail bestätigt, indem Ihnen im Portal der Bewerbungsstatus „Postunterlagen bei Uni eingegangen“ angezeigt wird. Bei vollständig zulassungsfreien Studiengängen wird Ihnen automatisch der Bewerbungsstatus „Zugelassen“ angezeigt. Sie werden per E-Mail über Änderungen Ihres Bewerbungsstatus informiert und finden dann nähere Informationen im Bewerberportal.  

Das Ergebnis des Zulassungsverfahrens wird Ihnen per Post mitgeteilt. Ausnahme: Im Fall der Bachelor-Studiengänge "Mensch und Umwelt" und"Psychologie" erhalten Sie die Mitteilung über das Ergebnis Ihrer Bewerbung ausschließlich über das Bewerberportal und hochschulstart.de.


Ihr Zulassungsantrag kann bearbeitet werden, wenn er fristgerecht und vollständig bei der Universität eingegangen ist und Sie die grundsätzlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen.


 a) Bewerber für einen zulassungsfreien Studiengang erhalten bei erfüllten Zugangsvoraussetzungen in jedem Fall einen Studienplatz. Sie können sich unmittelbar nach der Eingabe Ihrer Daten im Rahmen des „Zulassungsantrages“ einschreiben. Informationen zur Einschreibung finden Sie unter Einschreibung.

Das gilt gleichermaßen für Mehr-Fach-Studiengänge (also für den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang und den Zwei-Fach-Bachelor), wenn Sie ausschließlich zulassungsfreie Fächer gewählt haben.

b) Bewerber für einen zulassungsbeschränkten Studiengang oder für Mehr-Fach-Studiengänge (lehramtsbezogener Bachelorstudiengang, Zwei-Fach-Bachelor) mit zulassungsbeschränkten Fächern nehmen am Auswahlverfahren teil. Das Auswahlverfahren besteht aus einem Hauptverfahren und einem optionalen Nachrückverfahren.

Bei Kombinationsstudiengängen muss die Auswahl für jedes Fach gesondert durchgeführt werden. Bei Kombinationsstudiengängen können wir Ihnen erst dann eine Zulassung aussprechen, wenn Sie für jedes zulassungsbeschränkte Fach eine Zulassung erhalten haben.

Das Ergebnis des Zulassungsverfahrens wird Ihnen per Post mitgeteilt. Ausnahme: Im Fall der Bachelor-Studiengänge "Mensch und Umwelt" und "Psychologie" erhalten Sie die Mitteilung über das Ergebnis Ihrer Bewerbung ausschließlich über das Bewerberportal und hochschulstart.de.

Nach erfolgreicher Zulassung immatrikulieren Sie sich bitte.

a) Sie haben für jedes Fach Ihres Antrages eine Zulassung erhalten:

Sie erhalten auf dem Postweg einen Zulassungsbescheid und können sich nun immatrikulieren. Auf dem Zulassungsbescheid finden Sie weitere Informationen zum Ablauf der Immatrikulation (insbesondere Frist und erforderliche Unterlagen).

Den postalischen Zulassungsbescheid erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie sich auf ein zulassungsbeschränktes (Teil-)Fach beworben haben, anderenfalls erfolgt die Zulassung automatisch und wird Ihnen ausschließlich im Bewerberportal bestätigt.   

b) Sie haben sich für einen zulassungsbeschränkten Ein-Fach-Studiengang beworben und keine Zulassung erhalten:

Sie erhalten auf dem Postweg einen Ablehnungsbescheid. Dem Ablehnungsbescheid ist eine Erklärung für die Teilnahme am Nachrückverfahren beigefügt. Sofern Sie an den Nachrückverfahren teilnehmen möchten, senden Sie uns diese Erklärung bitte innerhalb der angegebenen Frist zu.

Sie haben außerdem die alternative Möglichkeit sich für einen zulassungsfreien Studiengang zu bewerben. Dies ist sowohl vor als auch nach dem Nachrückverfahren möglich. Somit ist gewährleistet, dass Sie unabhängig vom Ergebnis des Nachrückverfahrens in jedem Falle einen Studienplatz erhalten können und Ihr Studium beginnen können.

c) Sie haben sich für einen Mehr-Fach-Studiengang beworben (lehramtsbezogener Bachelorstudiengang, Zwei-Fach-Bachelor) und nicht für jedes Fach Ihres Kombinationsstudienganges eine Zulassung, sondern nur Teilzulassungen erhalten:

Bei Kombinationsstudiengängen wird die Auswahl für jedes zugehörige Fach gesondert durchgeführt. Wenn Sie im Auswahlverfahren für mindestens ein Fach keine Zulassung bekommen können, erhalten Sie auf dem Postweg einen Ablehnungsbescheid.

Im Ablehnungsbescheid werden Ihnen die zugelassenen Fächer (Teilzulassungen) mitgeteilt. Dem Ablehnungsbescheid ist ein Antrag zur Teilnahme am Nachrückverfahren beigefügt. Wenn Sie mit den abgelehnten Fächern am Nachrückverfahren teilnehmen möchten, senden Sie uns diesen Antrag bitte innerhalb der angegebenen Frist zu. Ihre Teilzulassungen bleiben Ihnen dann erhalten.

Sie haben außerdem die alternative Möglichkeit sich für ein zulassungsfreies Fach als Ersatz für das abgelehnte Fach zu bewerben. Dies ist sowohl vor als auch nach dem Nachrückverfahren möglich. Dadurch wird Ihnen gewährleistet, dass Sie unabhängig vom Ausgang des Nachrückverfahrens in jedem Fall einen Studienplatz erhalten und Ihr Studium beginnen können.

Wenn Sie im Fall von Lehramtsstudiengängen für Ihre angestrebte Schulart Grundschule oder Förderschule keine Zulassung erhalten haben, können Sie die Immatrikulation für zwei Unterrichtsfächer beantragen und das Studium für die angestrebte Schulart Realschule Plus oder Gymnasium aufnehmen.

Bei zulassungsfreien (Kombinations-)Studiengängen erhalten Sie sofort die Möglichkeit zur Einschreibung (Immatrikulation).

Für zulassungsbeschränkte Studiengänge bzw. Kombinationsstudiengänge mit zulassungsbeschränkten Teilfächern müssen Sie zunächst das Ergebnis des Zulassungsverfahrens abwarten. In diesem Fall können Sie sich nur wenn Sie eine Zulassung erhalten haben für den gewünschten Studiengang einschreiben.

Nähere Informationen zur Frist der Immatrikulation und zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie auf dem Zulassungsbescheid.

Nutzen Sie zur Einschreibung bitte das Bewerberportal . Drucken Sie im Anschluss bitte das PDF mit dem Immatrikulationsantrag aus und senden es per Post an die zuständige Abteilung 4.6 Studierendensekretariat Landau.

Für die Einschreibung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrags
  • Ggf. der Nachweis über die bestandene Eignungsprüfung (in den Fächern Bildende Kunst, darstellendes Spiel und Sport), falls noch nicht mit dem Zulassungsantrag eingereicht.
  • elektronische Krankenversicherungsbescheinigung M10im digitalen Studenten-Melde-Verfahren (SMV), die Absendenummer der RPTU lautet H0000543.

 

Nur von Studienbewerber/innen, die zuvor an anderen Hochschulen immatrikuliert waren:

  • Kopien der Exmatrikulationsbescheinigungen aller besuchten Hochschulen. In der Exmatrikulationsbescheinigung müssen Ihr Name und der Exmatrikulationsvermerk ersichtlich sein..
  • Nachweise über Hochschulprüfungen (Bitte ausschließlich in Kopie)
  • Im Fall einer Bewerbung auf ein höheres Fachsemester fügen Sie bitte Ihren Antrag auf Anerkennung der Vorstudien bei. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf Ihrem Zulassungsantrag.

Bei Vorlage von fehlerhaften oder unvollständigen Unterlagen kann die Immatrikulation nicht erfolgen. Nach erfolgreich abgeschlossener Immatrikulation erhalten Sie per Post eine Bestätigung über Ihre Einschreibung mit weiteren Informationen für Ihren Studienstart an der RPTU in Landau.

Bewerbungsfristen

Weitere Infos

Bewerbungsportal

Weitere Infos

Der Bewerbungszeitraum beginnt für das Wintersemester Ende Mai (Kaiserslautern) und Mitte Juni (Landau), für das Sommersemester Mitte Dezember.

Kontakt

SSC Kaiserslautern
Gottlieb-Daimler-Str. Geb. 47
67663 Kaiserslautern

ssc-kl[at]rptu.de
0631 205 5252


SSC Landau
Marie-Curie-Straße 5a
76829 Landau

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06341 - 280 37340